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Unterhaltspflicht - Eltern - Zweite Ausbildung bei Arbeitslo

Waldmensch / 13 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,
was würdet ihr zu folgendem Fall sagen:

Gestern habe ich mich mal wieder mit meinen Eltern über folgendes Thema gezofft:

Ich habe Koch gelernt, finde allerdings nach 40 Bewerbungen (Absagen) keinen Job
und habe auch keine Lust auf Umschulung, da ich danach genauso wenig Perspektive sehe.
Daher nehme ich meine Zukunft lieber selbst in die Hand und kümmere mich derzeit um
einen Studienplatz an der Uni (Abi ist vorhanden). Vorausgesetzt ich erhalte diesen,
habe ich also angekündigt, zeitnahe binnen 3 Monaten nach meiner Lehre das Studium zu
beginnen. Ok
Meine Eltern haben mir den Vogel gezeigt (bin 22 Jahre) und gemeint, dass sie das nicht
finanzieren werden. Ich solle gefälligst ausziehen nach der Lehre. Nungut, ich meinte eben:
Dann unterstützt mich eben dann in der neuen Wohnung finanziell (derzeit wohne ich daheim).
Daheim wollen sie mich nicht mehr und finanzielle Unterstützung für eine neue Wohnung wollen
sie mir auch nicht zukommen lassen.
Alternative wäre, dass ich mich arbeitslos melde quasi statt Studium und das hiesse dann
genau das gleich: Keine Wohnung und keine Kohle, das heisst, ich müsste in diesem Falle
erst recht daheim wohnen bleiben. Und das A-Amt wird sicherlich einen arbeitslosen der
die Möglichkeit hat, daheim zu wohnen, keine WOhnung spendieren - das gibts heute nicht mehr.

Ok, zur Situation zurück:

Mein Bruder, 25 Jahre beginnt mittlerweile sein 2. Studium (keine Lehre, nur Abi), da das erste
nicht das war, was ihm gefallen hat. Der wohnt daheim, bekommt ein Auto finanziert und muss
in den Semesterferien nicht arbeiten, was er sonst so jobbt, behält er für sich und seine Freizeit
wird davon finanziert, Partys u.s.w.

Naja, recht unfair aber so können Eltern halt sein, er ist mit ungefähr 30 fertig, ist dann Lehrer.
Naja soweit so gut.

Ich erwäge grad, da ich diese Situation nicht akzeptiere, da finanzielle Mittel und WOhnmöglichkeiten
daheim vorhanden sind, meine Eltern zu verklagen, doch natürlich nur, wenn ich chancen habe. wobei ich
diese auf recht gut einschätze, denn wenn ich verlieren sollte, dann werde ich nicht studieren und
werde mich eben arbeitssuchend melden und während dieser Zeit werde ich dem A-Amt mal schön erklären,
dass ich gut auf Vater Staat verzichten kann, da eigentlich meine Eltern zahlen können - und ist das nicht
so, dass das AMt heute gern mal nahe Verwandte zur Zahlung heranzieht, da die öffentliche Hand eben
auch pleite ist?

Gerade in diesem Falle?

WÄre mal für Rat dankbar, auch wenn er nicht unbedingt juristisch begründet ist.

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Mario32 Waldmensch „Unterhaltspflicht - Eltern - Zweite Ausbildung bei Arbeitslo“
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das forum von tacheles kann dir bei diesem nonPC thema sicher qualifizierter helfen!

unter http://www.tacheles-sozialhilfe.de/ gehts los!!!

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gelöscht_35042 Waldmensch „Unterhaltspflicht - Eltern - Zweite Ausbildung bei Arbeitslo“
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Naja, deine Eltern dürften wohl deine Ausbildung als Koch mitfinaziert haben! Eine zweite Ausbildung dürfte somit deine Sache sein. Vielleicht klappt es ja anschließend auch nicht und eine dritte Ausbildung ist dann auch noch fällig?? Wie hättest du es denn gerne? Bei mir würdest du auf Granit stossen. Eine Ausbildung; OK und das war es!!

PS: Ich habe gerade im Fernsehen gesehen, dass Gurkenpflücker für Spreewaldgurken in Berlin gesucht werden, na denn!!

luttyy

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offenbach gelöscht_35042 „Naja, deine Eltern dürften wohl deine Ausbildung als Koch mitfinaziert haben!...“
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Ah, @luttyy Servus!

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Waldmensch gelöscht_35042 „Naja, deine Eltern dürften wohl deine Ausbildung als Koch mitfinaziert haben!...“
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Danke, verarschen kann ich mich alleine

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gelöscht_35042 Waldmensch „Danke, verarschen kann ich mich alleine“
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Was heißt hier verarschen? Nach 40 Bewerbungen findest du als Koch keine Anstellung? Da kann doch was mit deiner Qualifikation nicht stimmen ( Entschuldige, aber ich bin vom Fach)!! Da würde ich mir gerne mal deine Zeugnisse und sonstige Aussagen deiner bisherigen Firmen anschauen. Ich will ja nichts unterstellen, aber gute Köche sind Mangelware!

luttyy

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Turbo Lover gelöscht_35042 „Was heißt hier verarschen? Nach 40 Bewerbungen findest du als Koch keine...“
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Hier in Deutschland sind nur Arbeitsplätze Mangelware, aber bestimmt keine Köche......
Allerdings würde ich sagen, dass auch bei Jobs 40 Bewerbungen etwas dürftig sind.

TL


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offenbach gelöscht_35042 „Naja, deine Eltern dürften wohl deine Ausbildung als Koch mitfinaziert haben!...“
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Arroganz die Prügel verdient @uttyy sorry to Future!!
Da wird man ja zum "luttyy-fan!

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Sesselpuppser Waldmensch „Unterhaltspflicht - Eltern - Zweite Ausbildung bei Arbeitslo“
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Generell, folge Marios link, die sind echt gut (Gerd aus Berlin weiß viel als Beispiel)!

Ansonsten üssen deine Eltern für dich bis zu deinem 27ten Lebensjahr einstehen, wenn du ein Studium machst! Da du aber eine Ausbildung (fertig?) hast, kann ich dir nicht sagen, ob das dann auch noch zutrifft! Generell kommt es auch auf das Einkommen deiner Eltern an!

Dann hättest du ja auch noch die Möglichkeit ein Studenten-Bafög zu beantragen!

Weiterhin wäre denkbar, das deine Eltern dich (auch schriftlich festgehalten) schlichtweg aus der Wohnung schmeißen! Dann tritt das Sozialamt für dich ein, und da du kein eigenes Einkommen hast, bezahlen die dir deine Wohnung (in einem angemessenen Rahmen, also vor Vertragsunterzeichnung beim SA anfragen!!!), und deinen Lebensunterhalt (Je nach Bundesland um die 290€ z.Zt).

Die Ämter wollen meistens die Verwandten heranziehen, aber in den seltensten Fällen klappt das auch, allein schon deswegen, weil die meisten Verwandten in gerade Linie (also deine Eltern) für dich nicht bezahlen wollen, weil sie es finanziell eh nicht können!

Aber wie gesagt, besuch mal Tacheles, kannst dort auch ohne registierung schreiben, dauert aber ein wenig, bis deine Frage auftaucht, da es ein moderiertes Forum ist!

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Borlander Waldmensch „Unterhaltspflicht - Eltern - Zweite Ausbildung bei Arbeitslo“
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Ich erwäge grad, da ich diese Situation nicht akzeptiere, da finanzielle Mittel und WOhnmöglichkeiten
daheim vorhanden sind, meine Eltern zu verklagen, doch natürlich nur, wenn ich chancen habe.

Damit wirst Du nicht durchkommen, gab AFAIR schon diverse Gerichtsurteile in denen festegestellt wurde das die Eltern nur eine Berufsausbildung bezahlen müssen...

Gruß
Borlander
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Der_Milchmann Waldmensch „Unterhaltspflicht - Eltern - Zweite Ausbildung bei Arbeitslo“
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@Borlander:
Hmm aber ich weiss aus anderen Fällen, wo es genau anders herum ging und zwar die Rente von Rentnern nciht reichte, die Kinder herangezogen wurde, die sogar bereits widerum selbst kinder hatten, die im Studium steckten, diese mussten dann auch für ihre Eltern widerum die Heimkosten zahlen, da das SOzialamt das nicht übernahm.


Fakt ist, dass Ämter alles in Bewegung setzen, um die Verwandten heranzuziehen, bevor sie selbst bezahlen, 2 fette Mercedes in der Garage sind da schon mal ein Dorn im Auge, wenns andererseits heisst, das Geld lange nicht für den Sohnemann

-----------------------------------Zu Hartz4 kann ich nur sagen, dass ich froh bin, dass ich einen Job habe
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Olaf19 Waldmensch „Unterhaltspflicht - Eltern - Zweite Ausbildung bei Arbeitslo“
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Hi Waldmensch,

wenn das wirklich so ist, dass dein älterer Bruder ohne ersichtlichen Grund einseitig bevorzugt wird, kann ich deinen Groll verstehen. Und ob in 5 Jahren Lehrer gesucht werden, steht heute auch noch in den Sternen. Aber warum wird dein Bruder bevorzugt? Hast du das mal mit deinen Eltern geklärt? Was sagen sie zu dieser Frage?

Wie auch immer: Die eigenen Eltern zu verklagen ist das letzte, was ich tun würde. Gar keine Lösung des Problems ist noch immer besser als diese. Ich will gar nicht erst versuchen mir die häuslichen Spannungen auszumalen, wenn das Verfahren erst einmal in Gange gekommen ist und du dann noch bei deinen Eltern wohnen musst.

Entscheidend ist aber etwas ganz anderes: Jeder Mensch hat im Leben nur einen Vater und eine Mutter. Diese beiden Menschen sind etwas ganz Besonderes, die verklagt man nicht, egal wie schlecht man sich mit ihnen versteht. Suche nach irgendeiner anderen Lösung; wenn ein Gespräch mit deinen Eltern dich nicht weiter bringt, frage andere Verwandte um Rat - möglichst solche, die ein gutes Verhältnis sowohl zu deinen Eltern als auch zu dir haben.

Versuche in jedem Fall eine gütliche Einigung zu erzielen, notfalls durch einen vermittelnden Eingriff Dritter - sonst lieber gar keine Einigung als ein lebenslanger Zerwürfnis mit deinen Eltern, was dir später ein Leben lang leid täte.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Turbo Lover Olaf19 „Niemals die Eltern verklagen!“
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Hi Olaf, welcome back from the long and torturing trip without Nickles :-)

Srimmt schon was Du sagst, die Eltern oder generell Verwandte zu verklagen ist nicht das Gelbe vom Ei, aber es gibt wirklich Eltern die einfach nichts anderes verdient haben. Manchmal weiß man als Kind ganz genau ob man auf die angewiesen ist oder nicht und wie sie zu einem stehen.
Im Fall von Waldmensch weiß ich weder wie arm oder reich die Eltern sind, noch wie die familäre Situation aussieht.
Wenn er sich gut seinen Eltern versteht und ein gutes Verhältnis zu ihnen hat, dann kann ich es nicht verstehen warum sie ihm das nicht finanzieren wollen, zumal er noch nicht so alt ist. Andere studieren bis sie 28 sind und haben kein eigenes Einkommen. Wenn sie einfach nicht können, weil sie kein Geld haben ist es verständlich.
Wenn sie ihn sowieso los werden wollen und/oder einfach nur geizig sind oder bockig sind u. uneinsichtig, dann würde ich sie in jedem Falle verklagen (Vorher natürlich drüber reden u. vor allem die Gewinnchancen kalkulieren).
Auch wenn Luttyy noch so doll rumwettert, dass man auf eigenen Füßen stehen sollte und es nix geben sollte von den Eltern. Die Zeiten ändern sich und man überlegt sich vorher was ein Kind braucht und man kann nicht erwarten, dass das Kind dann pünktlich mit 18 raus aus dem Haus ist. Aber dazu muss man auch sagen, dass Waldmensch vielleicht seine Bewerbungsstrategie ändern sollte, k.A. ob er sich bundesweit bewirbt....
Also@Waldmensch: Wenn Du weißt sie haben ein Problem mit Dir und benachteiligen Dich mit Absicht, dann nimm die Sache selber in die Hand und wenn Du als gemachter Mann irgendwann von ihnen angerufen wirst, weil sie gerne etwas von Dir wollen, verweise auf Deinen Bruder und leg auf.

TL

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jezebel666 Waldmensch „Unterhaltspflicht - Eltern - Zweite Ausbildung bei Arbeitslo“
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Hallo Waldmensch,

1. Mit einer Klage gegen deine Eltern wirst du definitv scheitern.
Grundsätzlich gilt, dass deine Eltern dir eine erste Berufsausbildung finanzieren müssen, und das haben sie getan. Wenn du jetzt aber gerne studieren möchtest, weil du keinen Job findest (...), keine Lust auf eine Umschulung hast oder lieber in einem anderen Beruf arbeiten möchtest, ist das dein Privatvergnügen.

2. Das Arbeitssamt wird dir in eurem Gespräch sicherlich gerne zuhören, zustimmend nicken un d dir umgehend eine Stelle, auch bundesweit vermitteln. Und spätestens mit Hartz IV werden dir statt eines Studiums andere berufliche Perspektiven eröffnet werden. Das Arbeitsamt wird dir übrigens mit Sicherheit auch keine Umschulung finanzieren!

3. Du solltest vielleicht auch die Geduld deiner Eltern nicht zu sehr strapazieren, denn noch kannst du zuhause wohnen. Und sollte deinen Eltern in nächster Zeit der Kragen platzen, hättest du wohl ein weiteres Problem - Obdachlosigkeit!

In diesem Sinne

jezebel666

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