Off Topic 20.485 Themen, 227.597 Beiträge

Preise im Supermarkt ... es geht um 2-3 cent ...

Konstantin / 16 Antworten / Baumansicht Nickles

Hi allerseits,


gestern hatte mich eine alte Dame angesprochen:"Schauen Sie mal:Am Regal steht 2,22Euro!An der Kasse bezahlen Sie aber 2,24 Euro! Das ist bei fast allen Artikeln so. Es sind immer 2-3 Cent mehr!" Gut. Ich hatte eine Dose Paral gekauft. Für 3,04 Euro. An der Kasse waren es 3,06 Euro.Offenbar hatte die alte Dame Recht. Was sagte ihr dazu? Geht es euch auch so?


CU


Konstantin

bei Antwort benachrichtigen
fbe Konstantin „Preise im Supermarkt ... es geht um 2-3 cent ...“
Optionen

Nur den Preis zahlen der am Regal steht oder den Laden verlassen. Wenn das bei vielen Produkten so ist, also ein Irtumm bei der Preisauszeichnung auszuschliessen ist, das Ordnungsamt verständigen. Die kümmern sich dann darum (hoffentlich).
fbe

bei Antwort benachrichtigen
Konstantin fbe „Nur den Preis zahlen der am Regal steht oder den Laden verlassen. Wenn das bei...“
Optionen

Hi,
ich glaube das ist der Trick! Wer streitet sich schon wegen 2-3 Cents! Jedoch:Wenn man das millionenfach macht, kommt eine ganz schöne Summe zusammen. Wir werden "von hinten durch die Brust ins Auge" einfach nur verarscht. Oder?
CU
Konstantin

bei Antwort benachrichtigen
0007 fbe „Nur den Preis zahlen der am Regal steht oder den Laden verlassen. Wenn das bei...“
Optionen

da gabs kürzlich nen beitrag drüber im TV , das scheint gängige Machart vieler Supermärkte zu sein ...

bei Antwort benachrichtigen
Anonym Konstantin „Preise im Supermarkt ... es geht um 2-3 cent ...“
Optionen

Das ist Betrug, ganz klar.

bei Antwort benachrichtigen
Hellspawn Konstantin „Preise im Supermarkt ... es geht um 2-3 cent ...“
Optionen

welcher "supermarkt" ist des ?

bei Antwort benachrichtigen
Tilo Nachdenklich Konstantin „Preise im Supermarkt ... es geht um 2-3 cent ...“
Optionen

Ist mir wiederholt bei Bahr passiert. Dachpappe, die billigste Sonderangebotsware solle das Doppelte kosten. Ich vermute da manipuliert jemand die EDV und leitet es ins eigene Portmoineé. Ich befürchte der Fisch stinkt vom Kopf, weil die Angestellten sich nie aufregen oder wundern. Wenn die Unregelmäßigkeiten von oben kommen, wäre es ja ihre Kündigung. Die Sache scheint auch nach der Reklamation einfach weiterzulaufen.

Die einfache Lösung wäre klare einfache Preise zu machen (nix mit 99, 95, 11), die nicht dauernd verändert werden. Schließlich verursachen die dauernden Änderungen ja auch Kosten. Auch der Kunde hat nichts davon, wenn er mit dem Auto um die Stadt von Baumarkt zu Baumarkt kreisen muss, weil das Sonderangebot mal wieder 50% im Preis zugelegt hat.

bei Antwort benachrichtigen
Gurus Konstantin „Preise im Supermarkt ... es geht um 2-3 cent ...“
Optionen

ich würde da 3 mal am Tag, 6 mal in der Woche einkaufen und nicht bezahlen..
die Presse freut sich auf solche Dreistigkeiten


MfG
Gurus

bei Antwort benachrichtigen
Tilo Nachdenklich Gurus „ich würde da 3 mal am Tag, 6 mal in der Woche einkaufen und nicht bezahlen.....“
Optionen

Hallo Gurus!

So einfach geht das nicht. Irgendwann bist Du vorbestraft und die Monopolisierung ist weit fortgeschritten. Ich habe da jetzt keine Infos, aber stellt Dir mal vor Du darfst nirgends mehr bei der Metro und Tochterfirmen einkaufen...Du kriegst ein echtes Problem. Diese Mischung aus Super-Spar-Angeboten und Dreistigkeiten ist natürlich ein enormer Hebel.

bei Antwort benachrichtigen
Gurus Tilo Nachdenklich „Hallo Gurus! So einfach geht das nicht. Irgendwann bist Du vorbestraft und die...“
Optionen

wieso sollte ich Vorbestraft sein?
erstens kommt das Geschäft erst an der Kasse zustande, und wenn ich mich da weigere zu bezahlen können sie ihre Ware zurücktragen *LOL* ist doch nicht mein Problem wenn sie ihre Ware falsch auszeichnen und ich keinen Kaufvertrag durch schlüssiges Handeln abschließe..

SO NICHT


;~))

bei Antwort benachrichtigen
Spasstiger Gurus „wieso sollte ich Vorbestraft sein? erstens kommt das Geschäft erst an der Kasse...“
Optionen
erstens kommt das Geschäft erst an der Kasse zustande, und wenn ich mich da weigere zu bezahlen können sie ihre Ware zurücktragen *LOL*

Genau das ist das Problem! Entweder man zahlt den Betrag, der an der Kasse genannt wird oder eben nicht und erhält dann auch nicht die Ware.
Da steht man als einzelner Kunde dann ganz schön dumm da.
bei Antwort benachrichtigen
REPI Spasstiger „erstens kommt das Geschäft erst an der Kasse zustande, und wenn ich mich da...“
Optionen

Nein, das stimmt so nicht !
Da ich auch in dem Geschäft tätig bein, kann ich sagen, daß der Preis massgebend ist, mit welchem die Ware ausgezeichnet ist.

Man kann darauf bestehen, diesen Preis zu erhalten oder lässt die Ware an der Kasse liegen.

In dem geschilderten Fall ist dies eine Aufgabe für die Gewerbeaufsicht bzw. Info an einen Mitbewerber oder die Presse, die schlachten das dann aus !

Gruß repi

Es empfiehlt sich immer, etwas Linux im Hause zu haben.
bei Antwort benachrichtigen
Mummins Konstantin „Preise im Supermarkt ... es geht um 2-3 cent ...“
Optionen

@repi:
Da hast Du leider nicht recht. Die ausgezeichnete Ware im Supermarkt ist als
ein invitatio ad offerendum anzusehen. Soll heissen Einladung zur Abgabe einer Willenserklärung. Diese muss an der Kasse angenommen werden. Sonst gibts keinen
Kaufvertrag. Dies ist dazu da, um den Markt vor einer Falschauszeichnung zu schützen.
Vorsätzliche Falschauszeichnung ist was anderes, das gehört schon in den Bereich
des Strafrechts.
Lies mal hier http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2001/download/Vertragsschluss.pdf
Betrug ist es dann, wenn Du den Mehrpreis bezahlst ohne es zu merken, bzw.
der Irrtum an der Kasse nicht aufgeklärt wird. Von einem Zufall kann nicht mehr die
Rede sein, wenn es bei einer Reihe von Produkten vorkommt.

bei Antwort benachrichtigen
REPI Mummins „@repi: Da hast Du leider nicht recht. Die ausgezeichnete Ware im Supermarkt ist...“
Optionen

In unseren Filialen, wird es aber anders gehandelt !
Nun gut wir sind eine Lebensmittelkette ! Der an der Ware ausgezeichnete Preis gilt. Habe selbst schon oft bemerkt, daß die Kasse einen anderen Preis hat, wie ausgezeichnet, entweder weil wirklich der falsche Preis in der Kasse war, oder weil nach Preisänderung die MA des Marktes die Preisauszeichnung nicht geändert haben, bzw. Aktionsartikel nicht zurüch gepreist wurden!

Hatt auch schon mal einen Fall von einem Elektronikmarkt, daß dort ein Teil 100,- € unter dem gewollten Preis verkauft werden musste, da er in den Flugblättern der Werbung faslch gedruckt war !

Gruß

repi

Es empfiehlt sich immer, etwas Linux im Hause zu haben.
bei Antwort benachrichtigen
Mummins REPI „In unseren Filialen, wird es aber anders gehandelt ! Nun gut wir sind eine...“
Optionen

Die Sache mit den Flugblättern ist ein streitiger Fall, da gibts verschiedene Meinungen. Vor allem, weil sowas zu meist Lockangebote
sind. Ferner hat man die Möglichkeit die Flugblätter vor Ausgabe
auf Richtigkeit zu prüfen. Wie das bei euch gehanhabt wird steht
auf einem anderen Blatt. Rein rechtlich ist es anders.

bei Antwort benachrichtigen
Herman Munster Konstantin „Preise im Supermarkt ... es geht um 2-3 cent ...“
Optionen

Vorsicht: "Betrug" hat mit "Vorsatz" zu tun! Und mit "Nachweis".

Im deutschen Sprachgebrauch hat sich für Sachverhalte dieser Art erstmal der Begriff "bedauerlicher Einzelfall" eingebürgert. Halt so ne Art "bedauerlicher Einzelfall" in zig-facher Wiederholung. Ein Irrtum - mehrfach ausgeführt. Aber eben nur EIN Irrtum.

Aber, in der Tat, wenn das durchgehend vorkommt, quer durch alle Produktgruppen, dann IST es eben doch GANZ nah an "Betrug".

Ein anderer Trick: je teurer die Wurstware, desto mehr Zellophan wird erstmal auf die Waage gelegt. Wiegt zwar nicht viel, aber bei Roastbeef zu 20€ bringt das mehr als bei Angebots-Aufschnitt zu 1€ das Kilo.

Oder die Salatbar: OHNE Tara für die Plastikschale! Wenn die Waage mehr als "0,000" anzeigt, wenn die Schale (ohne Inhalt) draufgelegt wird, und es ist kein deutlich sichtbarer Tara-Schalter vorhanden, das ist das ein Fall für Gewerbeaufsicht und Polizei.

Der Preis an der Ware ist schon einigermaßen verbindlich. Rechtlich ist er zwar nur ein freies Angebot an alle seitens des Händlers, das man annehmen kann (=in den Wagen damit) oder ablehnen. Der endgültige Vertrag kommt erst an der Kasse zustande. Jedoch ist die Preisauszeichnung an der Ware für den Kunden eine Entscheidungshürde. Ob man die Butter 2 Cent teurer ersteht als ausgezeichnet, ist weniger entscheidend. Wer aber z.B. Joghurt palettenweise einkauft, kommt bei 2, 3, 4 Dutzend Bechern schnell zu erklecklichen Mehrbeträgen. Weswegen es bei solcher "Massenware" womöglich auch nicht vorkommt????? Weil ZU auffällig???? Könnt´ ich mir gut vorstellen... 2 Dutzend mal Butter kauft kaum einer, aber 2 Dutzend mal Joghurt schon mehr Leute.

Anders ist es bei veränderten Füllmengen bei fertig abgepackter Ware. Wie z.B. vor Jahren mit 500g-Kaffeepackungen, die ohne Vorabkündigung nur noch 400g enthielten - zum gleichen oder leicht niedrigeren Preis, aber mejr als 4/5. Da, wenn man´s erst nach der Kasse merkt, heißt es "Pech jehabt".

bei Antwort benachrichtigen
Herman Munster Konstantin „Preise im Supermarkt ... es geht um 2-3 cent ...“
Optionen

Vorsicht: "Betrug" hat mit "Vorsatz" zu tun! Und mit "Nachweis".

Im deutschen Sprachgebrauch hat sich für Sachverhalte dieser Art erstmal der Begriff "bedauerlicher Einzelfall" eingebürgert. Halt so ne Art "bedauerlicher Einzelfall" in zig-facher Wiederholung. Ein Irrtum - mehrfach ausgeführt. Aber eben nur EIN Irrtum.

Aber, in der Tat, wenn das durchgehend vorkommt, quer durch alle Produktgruppen, dann IST es eben doch GANZ nah an "Betrug".

Ein anderer Trick: je teurer die Wurstware, desto mehr Zellophan wird erstmal auf die Waage gelegt. Wiegt zwar nicht viel, aber bei Roastbeef zu 20€ bringt das mehr als bei Angebots-Aufschnitt zu 1€ das Kilo.

Oder die Salatbar: OHNE Tara für die Plastikschale! Wenn die Waage mehr als "0,000" anzeigt, wenn die Schale (ohne Inhalt) draufgelegt wird, und es ist kein deutlich sichtbarer Tara-Schalter vorhanden, das ist das ein Fall für Gewerbeaufsicht und Polizei.

Der Preis an der Ware ist schon einigermaßen verbindlich. Rechtlich ist er zwar nur ein freies Angebot an alle seitens des Händlers, das man annehmen kann (=in den Wagen damit) oder ablehnen. Der endgültige Vertrag kommt erst an der Kasse zustande. Jedoch ist die Preisauszeichnung an der Ware für den Kunden eine Entscheidungshürde. Ob man die Butter 2 Cent teurer ersteht als ausgezeichnet, ist weniger entscheidend. Wer aber z.B. Joghurt palettenweise einkauft, kommt bei 2, 3, 4 Dutzend Bechern schnell zu erklecklichen Mehrbeträgen. Weswegen es bei solcher "Massenware" womöglich auch nicht vorkommt????? Weil ZU auffällig???? Könnt´ ich mir gut vorstellen... 2 Dutzend mal Butter kauft kaum einer, aber 2 Dutzend mal Joghurt schon mehr Leute.

Anders ist es bei veränderten Füllmengen bei fertig abgepackter Ware. Wie z.B. vor Jahren mit 500g-Kaffeepackungen, die ohne Vorabkündigung nur noch 400g enthielten - zum gleichen oder leicht niedrigeren Preis, aber mehr als 4/5. Da, wenn man´s erst nach der Kasse merkt, heißt es "Pech jehabt!".

bei Antwort benachrichtigen