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Wer kennt sich mit Versicherungen aus?

Tittney Schpiers / 3 Antworten / Baumansicht Nickles

Wenn ein Versicherungsvertrag (Kfz-Rechtsschutz- bzw. Krankenzusatzversicherung) z. B. seit dem 1.12.1999 besteht und jetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden soll, wann wäre das dann genau?
Mit drei Monaten Vorlauf zum 30.11.2003 oder zum 31.12.2003 kündigen (und die Kündigung eben drei Monate vorher absenden)?

Wer kennt sich aus?
Schon mal ein großes Dankeschön im voraus.

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Snoopy Tittney Schpiers „Wer kennt sich mit Versicherungen aus?“
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Das steht im Kleingedruckten. Ruf doch einfach die Servicenummer des Versicherungsanbieters an und erkundige dich.

Oder:

Fax / Brief schicken mit dem Wortlaut:
"Hiermit kündige ich Versicherung Nr. xxxxxxxxxxx zum nächstmöglichen Termin. Ich bitte um schriftliche Bestätigung. MfG, Tittney Schpiers".

Das klappt in der Regel problemlos.
(und auch, wenn man sie grad nicht hat... *ggg*)



MfG, Snoopy

Hab' Sonne im Herzen und Zwiebeln im Bauch - dann kannst Du gut scherzen und furzen auch.
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Amenophis IV Tittney Schpiers „Wer kennt sich mit Versicherungen aus?“
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Hängt von Dir ab - Du kannst Verträge mit fester oder variabler Laufzeit abschließen; was Du getan hast, mußt Du wissen.

Die meisten Verträge enden jeweils zum 31. 12. und verlängern sich automatisch, wenn sie nicht 3 MOnate vorher gekündigt worden sind.

Ansonsten siehe Snoopy. Nur die Unterschrift, die er vorschlägt, würde ich nicht unter den Brief setzen.

Gruß
A4.
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J-G-W Tittney Schpiers „Wer kennt sich mit Versicherungen aus?“
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Die meisten KV Vollversicherungen und KFZ-Vers. haben den 1.1 als Hauptfälligkeit, Zusatzversicherungen können hier aber andere Daten haben. Auch ist eine 5-jährige Laufzeit möglich, was den 01.12.2004 implizieren würde.
Grundsätzlich kannst Du JEDERZEIT zum Ablauf kündigen, egal ob 3 Monate vorher oder 3 Jahre. Wenn die Frist eingehalten wird ist eine Kündigung unabhängig von der Restlaufzeit wirksam. Du könntest auch einen Tag nach Vertragsunterschrift zum Ablauf in 5 Jahren kündigen. Zulässig wäre es zumindest!
Die einfachste Kündigung ist immer die zum "nächst möglichen Termin, mit der Bitte um umgehende Bestätigung". Dann machst Du nix falsch und bekommst keine Problem mit: kündige ich nun zum 31.12. oder zum 01.01.???
Außerdem: Kündigung immer an die Gesellschaft, nie an den Vertreter schicken!!!


Insidertip:
Was macht man, wenn eine Kündigung noch nicht möglich ist (gemeint ist die nächste Hauptfälligkeit), wegen der Restlaufzeit?
Trotzdem kündigen, aber an die richtige Adresse, nämlich an den Vorstandsvorsitzenden Persönlich, vertraulich!!! Und per Einschreiben, evtl. auch mit Rückschein.
Laut Rechtssprechung muß nach zwei Wochen (10 Werktage) die Ablehnung erfolgen, sonst gilt die Kündigung als angenommen. Lehnt der Vorstand ab, was dann? Nun, zweite Kündigung, selber Text hin!!! Und das so lange, bis er aufgingt. Dauert in der Regel nicht länger als 2-4 mal!
Übrigens, "ich lehne hiermit auch alle Ihre weiteren Kündigungen ab" ist rechtsunwirksam. Jede muss separat zurückgewiesen werden.
Und wenn selbst das nichts geholfen hat?
Dann solltet Ihr mich anmailen, denn die weiteren, völlig legalen Tips möchte ich hier nicht veröffentlichen, habe das Nähkästchen sowieso schon viel zu weit geöffnet.

Meinen Beruf solltet ihr inzwischen erraten haben, aber ein Blick in meine HP wird es euch auch genau sagen.

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