Staatsanwalt ermittelt wg. Drogenmissbrauchs - Teil 2
Olaf19 / 6 Antworten / BaumansichtNachdem ich gestern abend in meinem Antwortposting auf Xafford noch versucht habe, der ganzen Sache eine humoristische Seite abzugewinnen, möchte ich nunmehr eine Stellungnahme in dieser für mich sehr ernsten Angelegenheit abgeben.
Gestern abend hat in meiner Hamburger Privatwohnung eine richterlich angeordnete Durchsuchung stattgefunden. Bei dieser Gelegenheit wurden zahlreiche Tütchen mit einem nicht näher spezifizierten Pulver sichergestellt. Erste Vorabanalysen vor Ort ergaben, dass es sich dabei offenbar nicht - wie erwartet - um Kokain gehandelt hat, sondern um handelsübliches Brausepulver der Marke Frigeo / Ahoi-Brause . In großen Mengen und im richtigen Mischverhältnis mit Wasser, insbesondere mit kohlensäurehaltigem Mineralwasser konsumiert, hat es jedoch eine mindestens ebenso starke aufputschende Wirkung, weshalb auch weiterhin wegen des Vorwurfs des Drogenmissbrauchs gegen mich ermittelt wird. Eine Haarprobe, die durch das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf analysiert werden wird, soll endgültige Klarheit ergeben.
Gemeinsam mit ca. 12 kg Brausepulver wurden 24 PET-Flaschen á 1,5 Liter "Aqua spumante classico", dem Noname-Mineralwasser - und somit einem harmlosen Grundnahrungsmittel! - einer großen deutschen Supermarktkette sichergestellt, was in meinen Augen ein bezeichnendes Licht auf das fragwürdige Rechtsverständnis der ausführenden Beamten vor Ort wirft.
In einer Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Hamburg wird eingehend auf die negativen Folgen der fortgesetzten Einnahme von Aufputschmitteln für die geistige Leistungsfähigkeit hingewiesen. Die Anklage gegen mich wird daher noch um einen Punkt erweitert: In Tateinheit mit dem mir zur Last gelegten Drogenmißbrauch soll ich anderen Usern des Nickles-Forums durch fachlich falsche Ratschläge materiellen wie immateriellen Schaden zugefügt haben. Dafür werden in o.g. Presseerklärung drei Beispiele genannt (ich zitiere wörtlich inkl. aller beigefügten URLs):
Beispiel 1: "Sound und Video digital" - http://www.nickles.de/thread_cache/537438179.html
Hier wollte jemand einfach nur wissen, wie er ein simples Gesangsmikrofon an eine ebensolche Soundkarte anschließen könne. Eine sinnvolle und korrekte Antwort hätte gelautet: Indem man das Mikrofon an den Mic-Eingang der Soundkarte anschließt. Herr Neunzehn empfahl dem User jedoch die Anschaffung eines hochwertigen Kondensatormikrofons samt einem Profi-Mischpult, wie es sonst nur in kommerziellen Tonstudios zum Einsatz kommt, sowie eine professionelle Audio-Bearbeitungs- und Musikproduktionssoftware. Gesamtschaden bei Befolgung dieses Ratschlages: ca. € 1150,-
Beispiel 2: "Windows XP" - http://www.nickles.de/thread_cache/537439228.html
Es wurde lediglich nach einer De-Installation für Windows XP gefragt. Nachdem Herr Neunzehn zunächst einige äußerst gefährliche Manipulationen an der hochsensiblen Systemdatei boot.ini empfohlen und noch dazu einen Link auf ein älteres, gleichfalls fehlerhaftes Posting von ihm mit einigen mehr als fragwürdigen manuellen Eingriffen in diese Datei gesetzt hatte, schlug er dem Ratsuchenden allen Ernstes vor, mit Hilfe des unter DOS arbeitenden Programms 'killmbr' sämtliche Partitionen seiner Festplatte zu vernichten. Wäre dieser Ratschlag befolgt worden, so hätte dieser User auf einen Schlag seine sämtlichen Daten verloren.
Beispiel 3: "Alternative Betriebssysteme" - http://www.nickles.de/thread_cache/537354623.html
Ein simples Bootproblem plagte hier einen hilfesuchenden Apple-Macintosh-User. Auch in diesem Thread empfahl Herr Neunzehn - fachlich völlig unsinnig - schwerste Geschütze aufzufahren, wie z.B. Deaktivieren von Systemerweiterungen, Löschung des Parameter-RAMs oder auch Löschen und Neu-Anlegen der sog. Schreibtischdatei. Wäre der User diesen Ratschlägen gefolgt, wäre sein gesamtes Macintosh-Computer-System unwiederbringlich zerstört worden. Schaden: Etwa € 3000.
Gegen weitere Unternehmen und Institutionen wird wegen Beihilfe zu fahrlässiger Sachbeschädigung und Datenverlusten an Computersystemen ermittelt. Dazu zählen unter anderem der renommierte Hamburger Computer-Hard- und Software-Händler SCHIWI-Elektronik, bei dem Herr Neunzehn erst vor wenigen Wochen ein neues Mousepad im Wert von € 1,00 erworben hatte.
Soweit die Staatsanwaltschaft Hamburg. Inzwischen habe ich einige aufmunternde eMails von diversen Nickles-Usern und auch einigen Prominenten erhalten, für die ich mich an dieser Stelle recht herzlich bedanken möchte. U.a. will sich Michel Friedman mit mir in Verbindung setzen, den derzeit ähnliche Probleme plagen; auch Christoph Daum hat seine aktive Hilfe angeboten. Zur Erinnerung: Der ehemalige Beinahe-Trainer der deutschen Fußball-Nationalmannschaft hatte sich vor zwei Jahren erfolgreich(!) einer Kokain-Entziehungskur im Großklinikum St. Klabustrien in Bad Arschhaarhausen unterzogen.
Mir sind all diese Vorgänge ein Rätsel; ich bin mir keiner Schuld bewusst und kann Euch an dieser Stelle nur versichern, dass ich im Nickles-Forum immer nach bestem Wissen und Gewissen gepostet habe; die von der Staatsanwaltschaft Hamburg angeprangerten Ratschläge würde ich so jederzeit wieder abgeben. Außderdem habe ich inzwischen eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass ich während der Teilnahme am Nickles-Forum - und auch außerhalb - keinerlei verbotenen und somit strafrechtlich relevanten Substanzen zu mir genommen habe.
Über diese Eidesstattliche Versicherung hinaus gebe ich Euch - den Userinnen und Usern des Nickles Forums mein Ehrenwort - ich wiederhole: Ich gebe Euch mein Ehrenwort! - dass all diese Anschuldigungen unwahr sind.
CU
Olaf