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Post, Pakete und : Bin nicht da!

deleen / 14 Antworten / Baumansicht Nickles

tach auch,
ich hät da mal ne frage:
wenn die post ein paket oder ein päckchen liefert und ich bin nicht da, um es anzunehmen , dann gibt unser postbote die dinger gerne bei irgendein nachbarn ab.
so weit, so gut, aber in wieweit ist der gute mann(postbote) eigentlich verpflichtet mich darüber in kenntnis zu setzen, das ich ein paket habe, welches beim nachbarn liegt( z.B. zettel im briefkasten)?
und ist es auch korrekt, wenn er niemanden findet, das ding einfach im hausflur abzulegen?
mfg
deleen

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Hellspawn deleen „Post, Pakete und : Bin nicht da!“
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"und ist es auch korrekt, wenn er niemanden findet, das ding einfach im hausflur abzulegen? "
--> nein, er muss es entweder zu nem nachbar oder zur örtlichen postfiliale bringen, und dir nen zettel lassen.

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deleen Hellspawn „ und ist es auch korrekt, wenn er niemanden findet, das ding einfach im hausflur...“
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was mich genau interessiert, ob er auch eine benachrichtigung hinterlassen muß, wenns beim nachbarn abgegeben wurde?
mfg
deleen

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Micky deleen „was mich genau interessiert, ob er auch eine benachrichtigung hinterlassen muß,...“
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Laut Vorschrift muß er das!
Meist halten sich die Jungs aber oder gerade auf Dörfern und Kleinstädten nicht dran.

...einer, der die Tür leise zumacht.
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gelöscht_35042 deleen „Post, Pakete und : Bin nicht da!“
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In unserem Dorf ist es sicher nicht notwendig. Da kennt jeder jeden. Aber in der Stadt, da ist er haftbar, wenn das Teil verschwindet, ausser, er kennt nun die Nachbarn wirklich. Eine Benachrichtig liegt dann wohl in seinem Interesse!

luttyy

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Kolti deleen „Post, Pakete und : Bin nicht da!“
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Egal was die Leute hier für eine Meinung haben, die Post haftet für den Verlust eines Päckchens nicht.
Und wenn er es in den Hausflur packt, dann mußt Du ihm das schon nachweisen.

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Kolti Nachtrag zu: „Egal was die Leute hier für eine Meinung haben, die Post haftet für den...“
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Sobald Du ein Päckchen verschickst (bei der Post aufgibst), wird das Versandrisiko geregelt. (BGB)

Bist Du Privatmann, geht das Risiko auf den Empfänger über.
Bist Du Geschäftsmann, haftest Du bis zur Übergabe.

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Micky Kolti „Nachtrag:“
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Das stimmt so nicht Kolti. Zwar haftet die Post bei Verlust nicht, aber Du mußt den Empfang ja schließlich Unterschreiben, ist diese Unterschrift nicht vorhanden, gilt das Paket als nicht zugestellt und schon....

Allerdings und hier ist mal Vorsicht geboten, ein Beispiel aus eigenen Erfahrungen.
Paket bestellt, Postbote hat Packet "angeblich" beim Nachbarn abgegeben und quittieren lassen. Keine Bezettelung bei mir. Packet ist aber nie angekommen. Auf der Quittung konnten wir nachweisen, das die Unterschrift gefäscht war und wie sich im Nachhinein herausgestellt hat, vom Postboten! Der ist gekündigt worden, aber so kann es laufen....

...einer, der die Tür leise zumacht.
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Micky Nachtrag zu: „Nachtrag:“
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Öhm, natürlich gilt das nur für Pakete, nicht für Päckchen, da hat der gute Kolti dann doch recht...

...einer, der die Tür leise zumacht.
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gelöscht_84526 deleen „Post, Pakete und : Bin nicht da!“
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Päckchen und Paket sind zwei unterschiedliche Dinge. Ein Paket ist immer versichert, ein Päckchen nicht. Bei Verlust eines Paketes kannst du die Post haftbar machen. Beim Päckchen: Siehe Koltis erstes Antwort.

Wie das allerdings mit der Benachrichtigung aussieht, wenn er es einfach bei einem Nachbarn abgibt - und ob er das überhaupt darf -, dazu kann ich nix sagen. Wahrscheinlich darf er das rein rechtlich gesehen gar nicht. Er muss es normalerweise wieder mitnehmen und dir eine Benachrichtigung zurücklassen, dass du das Paket/Päckchen bei der Postfiliale abholen kannst. Allerdings gelten da wohl auf einem kleinen Dorf andere (inoffizielle) Regeln als in der Stadt - und da schliesse ich mich der Meinung von lutty an, zumindest, was das Hinterlegen einer Benachrichtigung betrifft.

Gruß
K.-H.

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Anpejuje deleen „Post, Pakete und : Bin nicht da!“
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Hallo erstmal!
Also ein Paket ist versichert und muß deshalb beim Empfang quittiert werden.Wenn du nämlich behauptest es nicht bekommen zu haben, muß die Post dir die Auslieferung nachweisen und das ist mit einer fremden Unterschrift nicht möglich, es sei denn der Postbote weiss noch, wen er unterschreiben lassen hat.Bei Päckchen ist das schwieriger, da diese nicht versichert sind und auch nicht quittiert werden müssen.Die könnte der Postbote auch einfach in den Hausflur legen.Grundsätzlich ist jede Sendung an den Empfänger oder berechtigte Personen auszuliefern, wobei in der Wohnung anzutreffende Personen als berechtigt gelten.Ansonsten muß er sie wieder mitnehmen und einen Benachrichtigungszettel einwerfen.Dann kannst du es selbst abholen.Eine Auslieferung an andere Personen ist eigentlich nicht zulässig, theoretisch auch nicht mit einer Benachrichtigung.In der Praxis wird aber oft bei Nachbarn abgegeben, was ja auch sicherlich nett gemeint ist.Dann sollte der Bote zwar eine Benachrichtigung hinterlassen,da das ganze aber ohnehin nicht korrekt ist, kann man ihn nicht dazu verpflichten.Am einfachsten ist es den Boten anzusprechen und ihn zu bitten, Sendungen nicht woanders abzugeben sondern, wenn er dich nicht antrifft, wieder mitzunehmen.Das kannst du auch beim zuständigen Postamt in schriftlicher Form fordern und bei Zuwiderhandlung des Botens mit Schadenersatzforderung drohen.Wenn`s hart auf hart kommt, ist man sowieso der Blöde.Beispiel:Paket wird aus Faulheit nicht ausgeliefert, liegt dann ein paar Tage auf der Post, geht dann zurück an Absender und du weist gar nicht`s davon.Bote behauptet er hätte dich nicht angetroffen und eine Benachrichtigungskarte eigeworfen.Typischer Fall von Pech:-(
Deshalb: Nie mit dem Boten verscherzen und lieber mit ihm sprechen:-)
Gruß
Andy

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Anpejuje Nachtrag zu: „Hallo erstmal! Also ein Paket ist versichert und muß deshalb beim Empfang...“
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Hallo nochmal!
Jetzt gelten andere AGB`s als früher, weil es ja jetzt DHL gibt.Also jetzt sind Empfangsberechtigte Personen auch Hausbewohner und Nachbarn, "sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme berchtigt sind".Was immer das heißt.Von einer Benachrichtigungspflicht habe ich in den AGB`s nichts gefunden, selbst wenn es die gibt, dürfte es schwer nachzuweisen sein, dass diese nicht erfolgt ist.
Also bleibt es dabei, mit dem Boten sprechen und notfalls schriftlich erklären wo die Sendungen abgegeben werden dürfen und wo nicht.Dann kann nicht mehr davon ausgegangen werden, "dass sie zur Annahme berchtigt sind".
Hoffe das hilft weiter, ansonsten unter www.dhl.de und www.deutschepost.de die AGB`s nochmal durchforsten.
Gruß
Andy

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Pumbo deleen „Post, Pakete und : Bin nicht da!“
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Hallo!

Stell doch mal diese Frage dem Support auf der HP der deutschen Post unter http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=828. Die müssten sich doch kompetent dazu äussern können bzw. wüsstest Du über deren Sicht der Dinge dann bescheid.

Gruß

Pumbo

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deleen Nachtrag zu: „Post, Pakete und : Bin nicht da!“
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tja,
das beste ist wohl, mit dem postboten mal reden.
zum hintergrund:
ich hab samstag ein päckchen gekriegt, bin aber zur frühen morgenstunde nicht aus der kiste gekommen, und daher wurd es beim nachbarn abgegeben, welcher sich aber erst heute bei mir gemeldet hat. ich war deshalb etwas angesäuert, da ich ja noch nicht mal wusste, bei welchem, denn dann wär ich ja längst selber zu diesem hingetigert.
mfg
deleen

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megahotte deleen „Post, Pakete und : Bin nicht da!“
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Jo red mal mit dem Postboten, dann klappt`s auch mit dem Nachbarn ;-)

MfG Megahotte

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