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Verkäufer versucht mich übers Ohr zu hauen

Durden / 10 Antworten / Baumansicht Nickles

Einer von eBay nämlich.


Hab also ne Videocam jekauft. Jut. Musste mich als unzufrieden erweisen und ihm a eMail schikke.


...Ihrer Kamera fehlt die Blende.
2. Die Batterie für den Uhrbetrieb ist leer.
3. Sie haben weder den VHS-Kassettenadapter, noch das AV-Ausgangskabel
mitgeliefert. ( Was in dee Originalverpackung waa.)
4. Ihr Akku ist nicht zu gebrauchen, weil er nach ein paar Minuten leer ist.


(Versandkosten 15€ - 2,50€ für Nachnahme) 
...


 


Hab ich Rechte, oder 0 Chancen?

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Dr. Hook Durden „Verkäufer versucht mich übers Ohr zu hauen“
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Hi,
es kommt zunächst darauf an, wie denn der beschriebene Lieferumfang war. Waren dort der Kassettenadapter und das Kabel nicht aufgeführt, so wirst du wohl auf diese Dinge keinen Anspruch erheben können.
Selbst wenn der Verkäufer "in der Originalverpackung" schreibt, so heißt das lediglich, daß es sich um die Originalverpackung handelt. Nicht aber, daß der Inhalt mit dem der Originalverpackung identisch ist. Wenn er schreibt "noch originalverpackt", dann würde dies bedeuten, daß die Packung noch im Urzustand des Herstellers/Auslieferers ist. - Gewiss, das sind Wortspielereien. Aber genau darauf sind Rechtsverdreher (hierzulande und auch anderswo) spezialisiert.

Ich an Deiner Stelle würde versuchen eine gütliche Einigung zu erzielen, was auf eine Minderung des Verkaufspreises, sprich: eine angemessene Rückzahlung oder eine sonstige Vergütung hinausliefe.

Ich kannte mal jemanden, der hat seinen Porsche 911 immer dann verkauft, wenn ein neuer Satz Reifen fällig war. Denn der hätte ihn DM 3000.- gekostet. (Anspielung auf die defekten Batterien)

mfg

Dr. Hook

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awe Durden „Verkäufer versucht mich übers Ohr zu hauen“
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Falls Du keine Antwort per Mail vom Verkäufer bekommst, würde ich versuchen die Tel-Nr. rauszufinden. Hast Du Dich schon an eBay gewendet? Wenn nicht würde ich das sofort tun. Der Link http://pages.ebay.de/help/community/ins-guide.html führt zum eBay Käuferschutzprogramm. Hier steht auch, wie man in so einem Fall vorgehen sollte.

Viel Erfolg!

awe

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Bruder*chorge Durden „Verkäufer versucht mich übers Ohr zu hauen“
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Hallo

Also, schick mal den Link zu der Auktion !
Dann könnte man beurteilen, ob seine Artikelbeschreibung
korrekt war !

Wenn nicht, dann bist du zwar im Recht,aber:

Recht haben und recht bekommen sind 2 verschiedene
paar Schuhe, du solltest dich mit Ebay in Verbindung setzen !

MfG Daniel

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Durden Bruder*chorge „Hallo Also, schick mal den Link zu der Auktion ! Dann könnte man beurteilen, ob...“
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Kolti Durden „Verkäufer versucht mich übers Ohr zu hauen“
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Das interessiert die bestimmt nicht. (Oder nur gaaaaanz wenig).

Übrigens, auch ein Privatverkäufer ist zur Gewährleistung verpflichtet, wenn er es nicht explizit ausschließt!

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GarfTermy Kolti „Mit ebay in Verbindung setzen?“
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...da hat sich einiges geändert, wenn der verkäufer eine garantie nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat, gilt die gesetzliche regelung. mehr dazu:

Neue Gewährleistungsrechte für Käufer


Die Gewährleistungsrechte privater Konsumenten beim Kauf von Verbrauchsgütern sind seit dem 1. Januar 2002 in mehreren Punkten gestärkt. So ist die Haftung des Händlers für den Verkauf eines mangelfreien Produktes auf zwei Jahre ausgedehnt. Bislang galt sie nur für sechs Monate.

Tritt ein Produktmangel innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auf, muss nun nicht mehr der Kunde den zumeist mühsamen Beweis erbringen, dass der Mangel schon beim Kauf existiert hat. Behauptet der Händler, ein einwandfreies Produkt verkauft zu haben, muss er diese Behauptung beweisen.
Tritt der Mangel erst nach mehr als sechs Monaten in Erscheinung, so muss, wie bisher, der Kunde beweisen, dass die Ware schon beim Kauf fehlerhaft gewesen ist.

Die Ansprüche des Käufers bei fehlerhafter Ware richten sich zunächst auf Ersatzlieferung eines einwandfreien Produktes oder auf kostenfreie Reparatur. Die dabei anfallenden Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien muss der Händler tragen. Erst wenn Reparatur und Ersatzlieferung zweimal scheitern oder nicht zumutbar sind, kann der Käufer seine Rechte geltend machen: Minderung des Kaufpreises oder Vertragsauflösung verlangen. Diese letzte Variante, Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Produktes, kann der Kunde allerdings nicht verlangen, wenn der Fehler nur geringfügig ist. Hier bleibt ihm bei Scheitern von Reparatur und Ersatzlieferung letztlich nur die Reduzierung des Kaufpreises.
Konkrete Werbeaussagen von Händler und Hersteller, zum Beispiel in Prospekten, werden künftig keine unverbindlichen Lippenbekenntnisse mehr sein. Besitzt das Produkt nicht die Eigenschaften, mit denen es beworben wurde, so gilt dies als Sachmangel und löst ebenfalls Gewährleistungsansprüche aus. Schluckt beispielsweise das Auto neun Liter Normalbenzin statt der in Prospekten herausgestellten fünf Liter, gilt das als Mangel und berechtigt den Fahrzeughalter zu Gewährleistungsansprüchen. Auch fehlerhafte oder schlicht unverständliche und unbrauchbare Montageanleitungen, die einer Ware, zum Beispiel einem Produkt aus dem Baumarkt, beigelegt sind, sind als Mangel zu bewerten und führen zur Haftung des Verkäufers.
Bei gebrauchter Ware, wie z.B. Autos oder Motorroller, muss der Händler nun auch zwei Jahre für Mängel aufkommen.
Diese Frist kann durch individuelle Vereinbarung oder Allgemeine Geschäftsbedingungen auf 1 Jahr reduziert werden.
Auch für den Handel zwischen Privatpersonen gilt eine Gewährleistung von zwei Jahren, diese kann aber vertraglich ganz ausgeschlossen werden.
Quelle : Verbraucherberatung BW, 22.02.2002

Hinweis : Einige Händler versuchen, die neuen EU-Bestimmungen dadurch zu umgehen, daß sie mit dem Käufer eines Gebrauchtfahrzeuges einen Agenturvertrag abschliessen. Der Kaufvertrag kommt dann zwischen dem ( privaten ) Verkäufer und dem Käufer zustande. Der Händler tritt lediglich als Vermittler auf. Durch diese Gestaltung ist es möglich, die Gewährleistung auszuschliessen. Hierauf sollte man sich nicht einlassen.

das auto kann man gegen andere dinge austauschen...

im zweifel würde ich mit frist eine mangelbehebung verlangen, und/oder mich an einen anwalt wenden.

;-)

The two basic principles of Windows system administration: For minor problems, reboot For major problems, reinstall
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Dr. Hook Durden „Verkäufer versucht mich übers Ohr zu hauen“
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Hi,
habe mir die Ebay-Seite mal angesehen.
Von einem VHS-Kassettenadapter und einem AV-Kabel ist nicht die Rede. Diese Dinge wirst Du wohl vergessen können. Der Camcorder sei voll funktionsfähig, heißt es dort. Was den Akku angeht: Stimmt eigentlich. Er hat ja nicht behauptet wie lange......
Was die Uhrbatterie angeht: Da dies wohl zur vollen Funktionstüchtigkeit gehört, könnte man das anmeckern. Ebenso den fehlenden Objektivdeckel, der m.E. standardmäßig dazugehört. Soviel ich weiß, ist der doch immer "unverlierbar" mit einem Kettchen o.ä. an der Kamera befestigt.
Das Porto ist sehr hoch. Ist wohl ein Auslandsporto. Dann wird es in Sachen Rechtsprechung erst recht schwierig.

Ich würde versuchen, auf gütlichem Weg für die Beschaffung eines neuen Deckels und einer Uhrbatterie ein paar Euro zurückzubekommen.
Wenn Du dem Typen nicht gleich mit dem Anwalt drohst und ihn nicht unnötig verärgerst, dann sind vielleicht auch noch ein paar weitere Euro als Anteil für einen neuen Akku drin. Womöglich bekommst Du den Akku auch durch mehrfaches Laden-Entladen wieder hin. Wer weiß, wie lange das Gerät bei dem schon unbenutzt herumgestanden hat.

Bedenke immer, da der Typ im Ausland (Richtig? Porto?) sitzt, würde sich ein grenzüberschreitender Rechtstreit keinesfalls lohnen. Und: Teuer war die Kamera mit 81 Euro nun bei Gott nicht.

cu

Dr. Hook

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GarfTermy Durden „Verkäufer versucht mich übers Ohr zu hauen“
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...soweit ich das jetzt in erfahrung bringen konnte, gilt die gewährleistungsregelung ausschließlich für gewerbliche verkäufe. zur sicherheit würde ich also in jedem fall den anwalt fragen.

;-)

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Kolti GarfTermy „...soweit ich das jetzt in erfahrung bringen konnte, gilt die...“
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4.1.3.2 Ich habe etwas von privat ersteigert. Muß der Verkäufer für Sachmängel haften und wie lange?
Auch beim privaten Verkauf hat der Käufer ein Recht auf Mängelfreiheit: Die oben genannten Ansprüche verjähren grundsätzlich erst nach zwei Jahren (§ 438 I Nr. 3 BGB).

Allerdings kann der Verkäufer die Gewährleistung auch vertraglich begrenzt oder sogar ganz ausgeschlossen haben - dies hätte er dann in der Artikelbeschreibung erwähnen müssen. Unter Umständen kannst Du also nicht einmal dann wie oben beschrieben Nacherfüllung verlangen, wenn Du einen Mangel unmittelbar nach Erhalt der Ware entdeckt hast.

Eine Beschränkung der Sachmängelhaftung gilt aber nur für Mängel, die der Verkäufer nicht kennt - wenn er etwas verschweigt arglistig verschweigt, muß er trotzdem haften (§ 444 BGB). Beispiel: Es wird eine "ungetestete" Grafikkarte angeboten, für die der Verkäufer die Haftung ausschließt. Ist diese Karte nun in zwei Teile gebrochen worden, was der Anbieter auch erkannt hat, ohne dies jedoch in der Artikelbeschreibung aufgeführt zu haben, so muß er trotz Ausschluß haften.

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Anne Radtke Durden „Verkäufer versucht mich übers Ohr zu hauen“
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Nun ja... das mit der leeren Batterie kann auch mal vorkommen, evtl. ging das Teil ja noch und hat sich dummerweise über Nacht oder während des Versandes verabschiedet... Was (Billig)-Akkus anbelangt, auch fabrikneue, ich hatte schon mehrere Fälle, wo sich der Akku selber innerhalb 3 Tagen oder sogar über Nacht entladen hat, trotz voller Ladung mit einem nicht gerade billigen Ladegerät! Ist eben oft auch miserable Qualität, made in werweisswo.

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