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Hi Kolti,
Ich kann das nicht glauben, das kann doch nur ein fake sein oder?
Ich meine es steht doch ausdrücklich da geschrieben das es nur die Verpackung ist, oder gibts tatsächlich solche Leute?!
ein ungläubiger
TL
Das ist leider kein Fake.
Gib mal bei eBay den Suchbegriff "Originalverpackung" ein und dann mal zu Grafikkarten wechseln.
Ich habe mal die Bieter (50 an der Zahl) angemailt. Hilferufe "Wie komm ich da raus?" ohne Ende.
!!!100.050,00€!!! Arrgh...wie kann man nur so k*ckdumm sein?!
Wieso ist das dumm?
Das ist eine geniale Idee.
Der Deal kommt eh nicht zustande, weil der Bieter sich auf einen Irrtum berufen wird.
Aber:
eBay wird ohne zu zucken eine lustige Gebühr kassieren.
Eine Freundin hat auch mal Puppen, Teddybären, FlatErics und sowas bei ebay angeboten und alles zum fotografieren auf das Bett gesetzt. Ungefähr 50 Leute wollten dann das Bett kaufen *rofl*
Hat Deine Freundin auch auf dem Bett gesessen?
LOL
Ich fasse es nicht! Lesen diese kaputten Typen die Artikelbeschreibung wirklich nicht durch? Ich meine, es könnten sich dort doch auch Beschreibungen über irgendwelche Defekte o.ä. finden. Mich würde interessieren, ob dieser Handel wirklich zu stande kommt.
Gruß
App
Wenn der bezahlt oder einzuschüchtern ist, dann ja. Aber es gibt in unseren Gesetzen zum Glück Regeln, die auch solche Idioten schützen.
Das geht aber eben nur über einen Anwalt.
Hi Kolti,
bist Du sicher, dass die da rauskommen können? Sie haben ja auf einen eindeutig beschriebenen Artikel geboten. Eine Täuschung liegt ja nicht vor. Aber stimmt, gibt es da nicht ein Gesetz, das einen Rücktritt erlaubt, wenn man sich bezüglich einer "verkehrswesentlichen" Eigenschaft getäuscht hat? Bei Arbeitsverträgen ist das ne gebräuchliche Formulierung.
Gruß
App
§ 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
Genau an den habe ich gedacht ;-)
Aber eigentlich hat der App ja Recht. Ich lese mir bei solchem Zeug auch immer durch was da so wegen Defekten und sonstigen Mängeln steht.
Wer blind so ne Menge Kohle fürn Karton bietet ist auch mindestens Mitschuldig.
manchmal habe ich ja sogar Erklärungen gelesen, warum jemand nur den Karton anbietet. Also richtig Betrug ist das nicht, aber wer lesen kann ist klar im Vorteil.
stachelbeere
schönen Restsonntag!
also ich habe schon mal aus versehen einen Artikel doppelt eingestellt (2 Mal auf einsenden geklickt) und wollte ihn dann löschen. Entweder ging dies nicht, oder ich habe einfach den Link nicht gefunden (weiss es nicht mehr) jedenfalls habe ich da dick hingeschrieben: "wer hier bietet zahlt nur die eBaygebühren und erhält keinen Artikel". Es gab wie gesagt keine Beschreibung, sondern nur eine falsche Artikelbeschreibung (Überschrift). Kaum zu glauben, aber der "Artikel" hat einen Bieter gefunden.
Hab dann mal aus Spaß eine Mail-"Rechnung" über 4 Pfennig (damals) geschrieben und der Bieter fand das auch noch unverschämt ;-)
Also ich glaube die Leute sind echt so verpeilt...
Grüße
Martin
P.S.: Das Geld wurde natürlich nicht eingefordert ;-)