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Smilies...(...)

FreddyK. / 2 Antworten / Baumansicht Nickles

Artikel 1 NMSVerf [Net-Mail-Smily-Verfassung]

1) Die Wuerde des Smilies ist unantastbar. Sie zu achten und zu schuetzen
ist die Verpflichtung aller user.
2) Die user bekennen sich darum zu unverletzlichen und unveraeusserlichen
Smily-Rechten als Grundlage jeder datenfernuebertragbaren Gemeinschaft,
des Spasses und der Unterhaltung in Netz.
3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Sysops, User und Mitleser als
unmittelbar geltendes Recht, gegen das verstossen werden darf.


Artikel 2

1) Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seines Smilies, soweit er
nicht die Smilies anderer verletzt und nicht gegen die Smily-
Verfassung oder das Sittengesetz verstoesst.
2) Jeder Smily hat das Recht auf Leben und datenfernuebertragungs-
maessige Unversehrtheit. Abbruch einer Uebertragung inmitten eines
Smilies wird geahndet. Die Freiheit des Smilies ist unverletzlich.


Artikel 3

1) Alle Smilies sind vor dem Gesetz gleich.
2) Links-Smilies " 8-) " und Rechts-Smilies " (-8 " sind gleichberechtigt.
3) Kein Smily darf wegen seiner ASCII-Codes, seiner Rechner-Abstammung,
seines Autoren, seiner Aussage, seiner religioesen oder politischen
Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden.


Artikel 4

1) Die Freiheit des Glaubens an Smilies, des Gewissens von Smilies und
die Freiheit des Smily-Bekenntnisses sind unverletzlich.
2) Die ungestoerte Smily-Erschaffung wird gewaehrleistet.
3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Druecken der Backspace-Taste
hinter einem Smily gezwungen werden.


Artikel 5

1) Jeder hat das Recht, seinen Smily in ASCII, EBCDIC oder Binaer frei
zu aeussern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugaenglichen
Mailboxen ungehindert Smilies zu beschaffen. Die Smily-Freiheit
und die Freiheit der Smily-Verbreitung durch Mailboxen und Netze
werden gewaehrleistet. EINE ZENSUR FINDET NICHT STATT.
2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den gesetzlichen Bestimmungen
zum Schutze des jugendlichen Smilies und in dem Recht der Smily-Ehre.
3) Smily-Kunst, -Wissenschaft, -Forschung und -Lehre sind frei. Die
Freiheit der Smily-Lehre entbindet nicht von der Treue zum Smily.


Artikel 6

1) Smily-Ehen [" (-8Q8-) "] und Familien [" 8-) :-) :-) "] stehen unter
dem besonderen Schutz der SYSOP-Ordnung.
2) Pflege und Erziehung der Smily-Kinder sind die natuerlichen Rechte
ihrer Autoren.
3) Gegen den Willen des Autoren duerfen Kinder nur auf Grund von Platz-
mangel vom Datentraeger geloescht werden.
4) Jeder Smily-Autor hat Anspruch auf den Schutz durch Schreibschutz-
Aufkleber oder Sekundenkleber in Schreibschutznippeln.
5) Den raubkopierten Smilies sind durch die Gesetzgebung die gleichen
Bedingungen fuer ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre
Stellung in einer Mail zu schaffen wie den selbsterfundenen Smilies.


Artikel 7

1) Das gesamte Smilywesen steht unter der Aufsicht des grossen SMILY.
2) Die Autoren eines Smilies haben das Recht ueber die Teilnahme eines
Smilies an der Netz-Mail zu bestimmen.
3) Der Smilyunterricht ist in den Netzen mit Ausnahme der Smilyfreien
Mailboxen ein ordentliches Lehrfach.


Artikel 8

1) Alle Smilies haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis
friedlich und ohne Sonderzeichen in einer Mail zu versammeln.
2) Fuer Versammlungen unter freien Himmel dient Druckerpapier.


Artikel 9

1) Alle Smilies haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
2) Smilies in Viren einzupflanzen ist verboten.


Artikel 10

Das Smiliygeheimnis ist unverletzlich.


Artikel 11

1) Alle Smilies geniessen Freizuegikeit im ganzen Netz.
2) Dieses Recht darf nur durch ein Gesetz beschraenkt werden, wenn
es zur Bekaempfung der Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder zum
Schutze der jugendlichen Smilies vor Verwahrlosung, erforderlich ist.


Artikel 12

1) Alle Smilies haben das Recht Brett, Netz-Brett oder Private Mail
frei zu waehlen.
2) Kein Smily darf in ein bestimmtes Brett gezwungen werden. Netzbretter
mit dem Namen sub.smily.config oder aehnliches, sind verboten.
3) Zwangsneuerschaffung eines Smilies ist nur bei einer Loeschung durch die DEL-, Backspace- oder CutBlock-Taste zulaessig.


Artikel 12a

1) Smilies muessen nicht zum Bund.
2) Smilies muessen auch nicht zum Ersatzdienst.
3) Ausgemusterte Smilies muessen auch nicht im Kriegsfall zum Bund.
4) Gleiches gilt fuer Rechts-Smilies.


Artikel 13

1) Eine Mail mit einem Smily ist unverletzlich.
2) Smilies duerfen nur aus einer Mail entfernt werden, wenn Gefahr im
Verzug ist. Sie sind dann in einer anderen Mail zwischenzulagern.

Dieser Beitrag wurde unter Debian GNU/Linux 7.1 Wheezy verbrochen. https://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung
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Amenophis IV FreddyK. „Smilies...(...)“
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>:-so, jetzt reichts erst mal

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zappa (Anonym) Amenophis IV „:OO -D- -:------ :-Y - :-I - - O- - - O-G- - O- -O- -O- -O-G-:- - - :-Y - :-so,...“
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