Vorab gleich zugegeben: natürlich bin ich selbst schuld. Die Jahresrechnung des Abfallwirtschaftsbetriebs München (AWM) war am 1. Juli fällig. Und ich habe das schlichtweg vergessen. Wenn man das Zahlen einer Rechnung vergisst, kriegt man typischerweise ja erstmal eine Zahlungserinnerung oder eine Mahnung. Das ist auch beim AWM so - beziehungsweise eine Erinnerung sparen die sich, es kommt gleich eine Mahnung:
http://www.nickles.de/user/images/14/awm-01_1.jpg
Die erste "Erinnerung" bei einer versäumten Zahlung kommt AWM-Kunden teuer zu stehen. Es fällt eine Mahngebühr in Höhe von 25 Euro an UND zusätzlich gibt es einen Säumniszuschlag in Höhe von 6 Euro drauf. Genau hingucken lohnt sich übrigens beim Datum des Schreibens oben rechts: da steht 31.08.2011. Heute ist der 28.8.2011, das Schreiben kriegte ich am 26.8.2011. Mit dem Datum scheint es der Laden also nicht so genau zu nehmen.
31 Euro also, für ein Versäumnis - das ist heftig. Und gewiss stellen sich hier viele die Frage, was für eine erste Zahlungserinnerung eigentlich verlangt werden darf. Generell ist es ja so, dass eine erste Zahlungserinnerung meist kostenlos ist, erst bei der zweiten gibt es "ein paar Euro" Aufschlag. Im Fall des Abfallwirtschaftsbetriebs München findet sich die Erklärung gleich auf der Rückseite des Schreibens:
http://www.nickles.de/user/images/14/awm-02.jpg
Irgendein Tarif-Nr 9020 der Landeshauptstadt München legt fest, dass die Mahngebühr bei öffentlich-rechtlichen Forderungen 5,00 Euro bis 150,00 Euro (Hundertfünfzig!) betragen darf. Da bin ich beim AWM mit 25 Euro "Strafe" also noch recht "billig" weg gekommen.
Außerdem habe ich großes Glück gehabt, dass ich gerade nicht im "Urlaub" war. In der Mahnung stand auch der Hinweis, dass die Rechnung binnen 8 Tagen zu begleichen ist und bei Versäumnis Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Generell würde ich meine Geschäftsbeziehung mit einem Unternehmen, das mich derart behandelt natürlich sofort beenden. Im Fall der Müllabfuhr geht das leider nicht - es gibt keinen alternativen Anbieter.
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Hallo Michael,
so etwas passiert dir? Ja ja, die Kommunen sind da unerbittlich beim Abzocken
MfG Ede54
5 Tage länger Zeit zum Zahlen. Also der maximale Zeitraum den Du für 6 Euro bekommen kannst ;-)
Muss man die Gebühren denn wirklich zahlen wenn man den vollen Rechnungsbetrag zahlt. Hab da mal von jemanden gehört dass man das nicht muss wenn man eben alles begleicht. Weiß aber nicht ob das nur für die Firma gilt in der der jemand arbeitet.
Können, könntest du schon. Nur würde es dann für dich aufs Jahr gerechnet, teurer werden. Du müsstest dir dann Stadtsäcke holen (kosten hier 2,50€/Sack).
Kleine Frage, wieviel Liter fasst deine Tonne? 350€ sind schon recht happig, da du in einem 1 Familien Haus lebst, gehe ich von einer 240l Tonne aus. Was den Preis natürlich noch happiger macht. Hier in Essen, kostet eine 240l Tonne bei wöchentlicher Leerung 156€ im Jahr.
Wenn du die Tonne, bei wöchentlicher Leerung, nur zur hälfte voll bekommst, warum beantragst du keine änderung auf 14-tägige Leerung? Würde auch einiges an Geld sparen. Du müsstest dann allerdings, etwas besser Trennen. Ich hab ja mit der Reduzierung der Abfallkosten, beruflich zu tun und weiß das bei dem großteil der Haushalte, mindestens 35% eingespart werden könnte.
Hallo Michael,
das wäre Dir nicht passiert, wenn Du denen rechtzeitig eine Einzugsermächtigung erteilt hättest, so wie ich das immer mache. Dann hat man nie Ärger und Kosten.
Gruß
miraculix926
Die 346,32 sofort bezahlen und fertig.
Somit hast du den fälligen Betrag bezahlt, bevor die Mahnung kam. Also 1.9.2011!
Irgendwie fehlt bei dem Schreiben auch der Absatz:
"Sollten sie den säumigen Betrag inzwischen ausgeglichen haben, sehen sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos an"
Gruß,
Gerry
Genau das würde ich auch empfehlen. Gemeinden und verwaltungen haben heine Zeit Mahngebühren hinterherzulaufen, selbst wenn Du zu spät zahlst. Schließlich hast Du guten willen gezeigt. Eine Klage egen nicht gezahlter mahngebühren bekommst Du sicherlich nicht. Außerdem beschreibst Du es selbst, das Datums-Chaos. Eventuell gesetzliche Mahn-Fristen werden auch nicht eingehalten.
Mit einer Einzugsermächtigung wäre ich vorsichtig, die würden Dir einfach die Mahngebühren mit abbuchen..
Um die Gebühren zu halbieren, eine Tonne zusammen mit dem Nachbarn ordern. Du zahlst ja nicht für Gewicht, sonderm Kubikmeter. Außerdem hat München Entsorgungshöfe, wo man zeug, was nicht im Hausmüll rein soll, großteils kostenlos angenommen wird.
Genau aus diesen Gründen lasse ich immer wiederkehrenden Kosten wie Miete Strom Müll Telefonrechnung und ähnliches von meinem Konto abbuchen, damit ein Vergessen erst gar nicht vorkommen kann.
Man weiß doch das gerade Kommunen immer einen größen "Versäumnisszuschlag" nehmen.
Da bin ich froh das ich nicht in München lebe, ich habe mal die Müllgebühr auch mal vergessen, muss nur eine Mahngebühr von 6 Euro bezahlen. Sagmal wie teuer ist so in München??????
Ich habe das Glück, das die Müllgebühren mit der Miete als Nebenkosten abgezogen werden, und durch das Abbuchen lassen geht das Geld immer pünktlich weg.
70 Euro im Vierteljahr zahle ich.
Mike, du solltest hierher ziehen und mein Nachbar werden. Das sind ja Preise bei euch. Andy
Ich habe eine 120 l Tonne (?) und zahle für gegenwärtig 3 Personenhaushalt 70,20 € Gebühr im Jahr und 4 Mindestentleerungen für gesamt 20,40 €. Macht 90,60 im Jahr. Meist kommen noch 1-2 zusätzliche Entleerungen im Jahr dazu. Diese Müllgebühr beinhaltet den gelben Sack, sowie Glas und Papiertonne und 2qm Sperrmüll zur Eigenanlieferung auf dem Wertstoffhof. Elektrogeräteentsorgung und Sondermüll in Kleinmengen (Motorenöle, Leuchtstofflampen usw...) sind inbegriffen.
Biomüll kommt in den Komposter bzw. auf den Komposthaufen.
Ähm Repi ich muss dich da mal Korrigieren, die Abholung der gelben Säcke, bezahlst du bereits beim Einkauf, die Kosten sind im Verpackungspreis mit eingerechnet. Die Papiertonne, wird idr. von den lokalen Mediendruckereien mitfinanziert. Du könntest dir theoretisch auch 20 Papiertonnen bestellen und würdest keinen Cent mehr bezahlen.
Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass ich für Glas, Papier und den Inhalt der gelben Säcke nicht nochmals extra bezahlen muss.
Gelbe Säcke gibt es auf unserem Wertstoffhof. Dort müsste ich eigentlich die bezahlte Müllgebührenrechnung vorlegen, um diese zu bekommen (wird in der Praxis natürlich nicht gemacht), ebenso, wenn ich Sperrmüll abgeben will (da wird dann kontrolliert).
Ah ok, dann hab ich dich falsch verstanden.
Hier in Essen bekommt man, wenn man keine Gelbe Tonne hat, einmal im Jahr von der Firma Alba eine Rolle gelber Säcke(12Säcke) gebracht und pro Haushalt zwei Coupons mit denen man neue Rollen, bei nahezu jedem Schreibwarengeschäft bekommt. In Bochum wird es genauso gehandelt, wie auch in den Gegenden wo Remondis für die Abholung zuständig ist.
Wenn die erst Erinnerungen rausschicken, können sie auf ihre Kohle bei so manchem säumigen Zahler lange warten. Der Weg ist konsequent und richtig. Wie andere schon schrieben, es gibt Einzugsermächtigungen für regelmäßig aufkommende Forderungen, bequemer gehts nicht und über Mahngebühren muss man da schon gar nicht nachdenken, es sei denn, das Konto ist nicht gedeckt.
Ganz genau meine Meinung, wie ich es schon geschrieben, einfach abbuchen lassen und fertig.
Ich seh es anders. Mit einer Einzugsermächtigung wäre ich vorsichtig, die würden einfach die Mahngebühren mit abbuchen, auch wenn es nicht rechtens wäre. Dann läuft Mike hinterher. Noch einfacher, Zahlungstermin in einen Kalender eintragen, wo man täglich draufschaut, so wie ein Geburtstagskalender, man kann sich ja nicht alles merken.
Ich nutze Einzugsermächtigungen seit 25 Jahren, große Probleme gabs nie, ein- oder zweimal gabs kleinere Fehlbuchungen, die von den Verursachern nach ein bisl Tätatät rückgebucht wurden. Im Gegenzug habe ich die Bequemlichkeit, mich um diese Sachen nicht ständig kümmern zu müssen. Kontoauszug regelmäßig ankieken und fertig ist.
Vorsicht ist ja ganz schön, aber warum ich vor den Abbuchungen meines städtischen Müllversorger Angst haben sollte, entzieht sich meiner Vorstellung...
Wäre mir viel zu umständlich, ich lasse solche Zahlungen schon immer abbuchen und das problemlos.
Einmal war eine Buchung nicht richtig, ein Telefonat und die Sache war geklärt.
Mahngebühren würden bei Lastschrift gar nicht erst entstehen ;-) (Bedingungen dafür wurden hier schon wiederholt genannt).
abbuchen, auch wenn es nicht rechtens wäre.
Dann kannst Du es immer noch zurückbuchen lassen...
Richtig, da hat man 6 Wochen Zeit, habe ich mal mit einer falschen Hahdyrechnung gemacht, nach dem von denen keine Antwort kam. Plötzlich haben sich da doch reagiert und die Rechnung korrigiert.
Die Erfahrungen sind wohl sehr unterschiedlich.
Beispiel Steuer. Ohne Lastschrift nicht zahlbar.. Grundsätzlich wird monatlich zuviel Einkommensteuervorauszahlung abgebucht. Freundlichkeit und auch Beschwerden helfen nicht. Selbst nach einem Abrechnungsjahr bekomme ich die Steuer nicht zurück, sondern bleibt für nächste Zahlungen stehen. Unterschrieben habe ich das nicht. Sollte ich jedoch meinen Zahlung nicht nachkommen, so wird innerhalb von 10 Tagen mit Mahngebühr und Zinsaufschlag von 5,5% die Zahlung angemahnt. Sollte ich mal nicht zahlen können, so würde ich einen Mahnbescheid bekommen, der sogar pfändbar ist. Umgedreht schuldet mir das Finanzamt seit über einem Jahr über 10000 Euro zuviel (voraus)gezahlte Umsatzsteuer. Die Rückzahlung ist bisher noch nicht erfolgt. Falls dennoch und sehr verspätet, dann grundsätzlich ohne Verzinsung.
Beispiel Energie Abschlagszahlungen. Örtlicher Energieversorger erhebt ohne Vorankündigung eine Anhebung der Vorauszahlung um 23% ohne Begründung per Lastschrift.
Beispiel Hausbau, DSL-Anschluß. Vorab werden Gebühern per lastschrift abgebucht, ohne das der Anschluß iin shaus verlegt wurde, oder gar funktioniert.
Beispiel Tankstelle Tankkarte, lastschrift erteilt, 3 zusätzliche Abbuchungen erfolgten ohnen Beleg.
Beispiel Reiseversicherung per Lastschrift. Kombivertrag mit Reiseabschluß. Im vertrag steht Gültigkeit 1 Jahr. Kündigung nicht erforderlich. Im nächsten Jahr wird wieder abgebucht. fehlbuchung kommt zwar zurück nach massiven Schreiben, telefonaten und Ärger.
Möchte behaupten, das viele Verbraucher es garnicht kontrollieren oder bemerken, wenn zuviel abgebucht wird.
Mit Lastschriftverfahren hab ich mehr Kontrollzeit und Ärger, als per Hand Überweisungen auf Termin zu legen.
Borlander, da hast Du wohl gute Erfahrungen gemacht. Was spricht gegen eine normale, korrekte Überweisung auf Termin?
Da die Müllgebühren ja ein Ereignis ist, dass regelmäsig ansteht, kann man ja auch eine Abbuchungserlaubnis abgeben, wenn man weiß dass man selbst vergesslich ist.
...blos mal so nebenbei. Auch bei privatrechtlichen Forderungen hat der Gläubiger einer Forderung unverzüglich das Recht zur Geltendmachung seiner Aufwendungen wegen Zahlungsverzug und Mahnung. Nur macht das meist niemand, weil vermutlich in der ursprünglichen Preiskalkulation unter "Wagnis und Gewinn" eben diejenigen Aufwendungen mit einkalkuliert wurden. Da wir aber bei Müllgebühren über öffentlich-rechtliche Abgaben reden, gelten hier völlig andere Grundsätze, wie Gewinnerzielungsverbot und Kostendeckungsprinzip.
Sven
P.S.: ...es gäbe aber schon andere Möglichkeiten, der Behörde legal ein Schnippchen zu schlagen. Mit deiner Veröffentlichung hier auf dem Board ist das aber nicht mehr möglich. So viel dazu...
Jain, die Entsorgungsunternehmen, sind meist eigenständige Unternehmen, an denen die Städte die Anteilsmehrheit halten. Gewinne dürfen die dadurch machen, früher als die Entsorgungsbetriebe noch volle Städtische Unternehmen waren, traf deine Aussage voll zu.
bei uns ist die Müllentsorgung ein privatrechtliches Unternehmen, wobei die Stadt Eintreiber für völlig überhöhte Gebühren ist. Das private Unternehmen betreibt sogar Wertstoffhöfe, womit ebenfalls mächtig Gewinn gemacht wird. Stichwort Rohstoffrückgewinnung. Auf Metalle, besonder Kupfer sind die ganz scharf. Auch mit Altpapier werden, man glaubt es nicht, Gewinne gemacht. Einen nicht unerheblichen Anteil bekommt die Stadt als quasi "Lizenzgebühr", oder "Konzessionsgebühr".
Klasse sachliche Thematisierung hierzu aus der Schweiz: http://www.eskript.unibas.ch/fileadmin/docs/Dokumentation/Privatisierung_oeffentlicher_Aufgaben.pdf
In Deutschland wird das öffentlich selten diskutiert. Das Volk macht das was in geheimen Sitzungen beschlossen wird.
Bei mir mir sind die Müllkosten noch recht moderat, sie sind ein Bestandteil der Nebenkosten zur Miete und in den letzen Jahren recht stabil. Müßte ich sie extra bezahlen, so würde ich eine monatliche Zahlweise mit Abbuchen vorziehen. Regelmässig die Kontoauszüge schecken und fertig ist.
Und sicher ebenfalls, der größte Anteilseigner des Unternehmens ist. ;o)
In Bochum, hat es anfang des Jahres beschwerden gegeben, weil die Stadt Bochum, die Leerung der gelben Tonne auch an die Umweltservice Bochum GmbH (ehemals Städtische Entsorgungsbetriebe, die Stadt hat die Anteilsmehrheit an der GmbH) vergeben hat. Dies geschah dummerweise ohne öffentliche Ausschreibung, wogegen die Entsorgungsunternehmen, Alba, Remondis und Rhenus klagen. Was daraus wird, werde ich ja noch sehen.
Ja das kenne ich. Habe einmal schlichtweg verpennt ein Foto, was die Polizei von mir gemacht hat, zu bezahlen.
Aus ursprünglich 15 Euro wurden dann 45 Euro! 30 Euro Gebühren für die 1. Zahlungserinnerung. Das passiert mir auch nicht nochmal.
Wenn mir sowas passiert, bis jetzt erst 2 - 3 mal zahle ich meistens noch am Tag wo ich denn Brief erhalten habe, waren auch 15€ Tickets, so kann ich es nicht verpeilen.
Hallo Michael,
da kann man nur sagen, selbst schuld. Nur die Mahngebühr in Höhe von 25,00€ würde ich persönlich nicht zahlen. Den schwarzen Peter schiebe ich diesbezüglich der Stadt München bzw. in diesen Fall der AWM zu, da sie es versäumt haben, oder was auch immer, Dir zuerst eine Zahlungserinnerung, oder ähnliches zu zusenden. Denn so wäre es der richtige Weg. Zuerst eine Erinnerung und dann die Mahnung. Immerhin 25,00€ sind eine Menge Pulver, welche erst einmal verdient werden wollen.
Gruß
unhold06
Und dann, willst Du "Hansel" gegen eine Stadt prozessieren, die voll im Recht ist, denn das Gesetz lässt die Mahnspannweite zu.
nö, warum? Abwarten, da kommt nichts, die haben ihre Gebühren und gut ist für die.
wegen 25 Euro mahnt keine Stadt, da die Kosten selbst bei gerichtlichem Erfolg nicht gedeckt sind. Falls man jedoch später doch eine Einzugsermächtigung erteilt, dann sind die 25 euro weg, da das Kundenkonto eventuell unendlich mit Minus 25 Euro weitergeführt wird. Bei allen weiteren Rechnungen der Stadt aufpassen, ob die 25 Euro nicht doch im fälligen Gesamtbetrag wieder eingerechnet werden.
Ich würde die 25€ auch nicht zahlen.
Die Zahlungserinnerung ist ja die Mahnung. Er bekommt am Jahresanfang von der Stadt eine Rechnung über 4 Quartale. Wenn er dann in einem Quartal nicht rechtzeitig überweist - dann kommt eben die "kostenpflichtige Zahlungserinnerung"
Boooh ey - ganz schön happig diese Preise im Freistaat. Sowohl die Müllgebühren wie auch die Mahngebühren. Und trotzdem ist München pleite - verstehe ich nicht !
Ich zahle prinzipiell KEINE Mahngebühren wenn ich mal nicht aufgepaßt habe.
Vor ein paar Monaten hatte meine Mutter eine Mahnung von der Stadt. Ich habe es für sie sofort online überwiesen - natürlich ohne Mahngebühren.
Am Ende stand nämlich der schöne Satz "Sollten sie den säumigen Betrag inzwischen ausgeglichen haben, sehen sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos an"
Da sollen sie mal beweisen, daß ihr Brief vor meiner Überweisung eingetrudelt ist :-)
Bisher hat auch keiner versucht, diese Gebühren einzutreiben. Allerdings weiß ich, daß des Finanzamt nie etwas vergißt. Es kann Jahre dauern, bis die sich die Mahngebühren holen. In dem Moment, wo sie von dir eine Einzugsermächtigung haben bist du reif.
Ja ist wirklich extrem teuer muß ich sagen, ich zahle für ein ganzes Jahr um die 100 € Müllgebühren, aber Freistaaten haben wohl andere Kalkulationen als der Rest von Deutschland.
Bei uns im Harz (Niedersachsen) zahle ich für 1 * 80 L und 1 * 120 L bei 12 Leerungen jährlich 220 €. Jede weitere Leerung kostet ca. 6 €.
Umgerechnet komme ich auf ca. 7 € pro Monat pro Mieter (Wohnung). Ich denke, daß geht noch. Das darf nur nicht der Landkreis lesen; sonst erhöhen sie gleich wieder :-)
Und sogar eine eigene Staatsbürgerschaft.
Hallo Mike,
die Datumangabe in der Mahnung spricht doch nur zu deinen Gunsten.
Also zahle deine Rechnung ohne jede Mahngebühr und fertig ist.
Wenn die AWM dann weiter nörgelt, verweise einmalig auf das angebene Datum.
Weise daraufhin, dass diese Angelegenheit für dich erledigt ist. Ansonsten würdest du jeden weiteren Schriftverkehr in dieser Sache an deine Rechtsabteilung weiterleiten.
Nun halte die Füsse still, öffne `ne Flasche guten Roten, warte ab und geniesse das Leben. Easy living
Gruß Soulmaster
Hi Soulmaster und alle,
Offen gesagt: ich hab denen inzwischen eine Einzugsermächtigung geschickt und basta. Die Mahngebühr halte ich zwar für eine Sauerrei, aber im Moment habe ich so viel um die Ohren, dass mir die Nerven für eine weitere Streiterei fehlen. Ich weiß, das ist schwach, aber so ist es.
Grüße,
Mike
"Ich weiß, das ist schwach"
Das ist nicht schwach, das ist vernünftig. Es heißt im Volksmund ja nicht umsonst: "Der Klügere gibt nach". Wobei du unberechtigte Forderungen auch bei einer Einzugsermächtigung zurückfordern kannst, du gehst halt nur in Vorleistung, mehr nicht und widerrufen kannst du sie auch jederzeit.
Ich schreibe auch, dass die nicht ein Ausdruck von Schwäche ist, sondern vernünftig. Man kann nicht gegen alles rebelieren, vor allem wenn die andere Partei noch im Recht ist.
Solange der Spuk der GEZ geduldet wird, werden es andere Monopolisten nicht anders machen...
Das mit dem Datum erklärt einiges...
Falls einige es nicht wussten:
>Mahngebühren bzw. Kosten sind in einer soliden Produktkostenrechnung bereits enthalten.
Somit entfällt für die Stadt/Firma immer wieder x ein netter Nebenertrag, der in keinen Büchern auftaucht.
Wie mein BWL Dozent einst dazu sagte:
Eine Firma die nach Zahlung der eigentlichen Summe, noch der Mahngebühr hinterher lechzt, hat jede Seriösität verloren...
Somit entfällt für die Stadt/Firma immer wieder x ein netter Nebenertrag, der in keinen Büchern auftaucht.
Wieso tauchen (diese anteiligen) Erträge (Einnahmen) nicht in den Büchern auf?
Wenn denn eine Mahngebühr erhoben/vereinnahmt wird, ist sie auf dem Bankkonto ausgewiesen.
Und die Bankkonten und die "Bücher" müssen übereinstimmen, sonst ist der Mangel offensichtlich.
Und wie "verschwinden" jetzt diese Erträge aus den "Büchern"?
und
31 Euro also, für ein Versäumnis - das ist heftig.
...da gibt es bei der Stadt München sicher so etwas wie eine Müllsatzung in welcher die Regeln für die Abfallbeseitigung enthalten sind so auch die fällig werdenden Gebühren für säumige Zahler.
Hallo, Herr Nickles;
hier mein Tip(p) aus anwaltlicher Sicht:
Ggfls. rasch noch im nachhinein der AWM per
email/Fax mitteilen:
1. Zahlung des Geldes ist veranlaßt,
2. Die Zahlung erfolgt - rein vorsorglich ohne
Anerkenntnis und ohne Nachgabe im Recht -
hinsichtlich der beiden Positionen:
a) Mahngebühr,
b) Säumniszuschlag
Diesbezüglich gegen den gesamten Bescheid
schriftlich (email/Fax genügt)
W i d e r s p r u c h
(gem. §§ 68 ff. Verwaltungsgerichtsordnung)
einlegen. Es darf m.E. nicht sein, daß unisono
a) Mahngebühr und (!) b) dazu auch noch ein
Säumniszuschlag öffentlich-rechtlich erhoben
werden. (Das Verfahren müßte kostenfrei sein;
lieber "vorher" sich bei der Stadt München "schlau" machen und exakte Position in der
Gebührenliste erbitten. 4-Wochen-Frist für
die Widerspruchseinlegung beachten.
Entweder - oder ! Der verwaltungsrechtliche
Grundsatz lautet: "Ne bis in idem" = Nicht zwei-
mal wegen derselben Sache ..." !
Irgendwann erfolgt dann ein Widerspruchsbe-
scheid. Falls dieser ablehnend sein sollte, (es
ist immer noch ein rein behördliches Verfahren),
wird durch die Zustellung des Widerspruchsbe-
scheids eine 4-Wochen-Frist für eine etwaige
Anfechtungsklage zum Verwaltungsgericht
München eröffnet.
Für Anwälte ist der Streitwert sicher zu gering;
daher ggfls. einen Rechtspfleger beim Verwal-
tungsgericht München (möglichst persönlich)
befragen. Auskünfte dort sind kostenfrei.
Toi, toi, toi wünscht
der Notar
Hallo Mike,
ich finde, dass du entweder schnell unter Vorbehalt zahlen solltest und dann Einspruch erhebst.
Das ist eine prinzipielle Sache, auch wenn du sehr wenig Zeit hast. Lass dich nicht zum "dummen Schafsbürger" machen. Ansonsten tanzen dir die Behörden immer wieder auf dem Kopf rum.
Mach`s so wie Notar geschrieben hat. AUS PRINZIP. Alles andere ist "blablabla"
Soulmaster
Naja, die Firma muss ja irgendwie ihre Mieten bezahlen. Wohnen ja in denk ich mal hochpreisiger Nachbarschaft zu o2.
*SCNR*