Heimnetzwerke - WIFI, LAN, Router und Co 16.535 Themen, 81.366 Beiträge

Internetanschluss in einer WG - rechtliche Konsequenzen

hawkin / 13 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,

ich wohne in einer WG, habe eine FritzBox hier und bin Anschlussinhaber mit einer 56K-Leitung bei 1&1, andere WG-Mitbewohner gehen per WLAN über meinen Anschluss ins Internet.

Ich suche nach einer Möglichkeit mich absolut haftfrei zu machen, falls die Mitbewohner mal was illeges downloaden. Mir fallen 3 Möglichkeiten ein:

- jeder soll sich eine Karte von freenet FUNK kaufen, da fallen allerdings 20-30 Euro für jeden pro Monat an
- VPN Server
- Freinetz

Was meint Ihr?

bei Antwort benachrichtigen
andy11 hawkin „Internetanschluss in einer WG - rechtliche Konsequenzen“
Optionen

Gastzugang einrichten, jeden ne feste IP zuweisen, ne Vorschaltseite

einrichten und auf Gesetzeslage aufmerksam machen. Das fällt mir

spontan ein. Ob das alles so funktioniert und deinen Ansprüchen gerecht

wird, müsste ich mir selber erst mal erlesen. Eine kleine Monatsgebür

wäre auch nicht schlecht. Andy

Alle Menschen sind klug ? die einen vorher, die anderen nachher. Voltaire
bei Antwort benachrichtigen
hawkin andy11 „Gastzugang einrichten, jeden ne feste IP zuweisen, ne Vorschaltseite einrichten und auf Gesetzeslage aufmerksam machen. Das ...“
Optionen

bei einem Gastzugang läuft es ja dennoch über meinen Namen, Gesetzeshinweise sind zwar nicht schlecht, aber darauf kann ich mich glaube nicht verlassen.

VPN gibts bei CyberGhost VPN für 2,75 Euro für pro Monat im Abonnement. Trage ich die VPN-Daten einfach dann in meine FritzBox ein und die Mitbewohner könnten alles im Internet machen ohne, dass ich dafür hafte?

bei Antwort benachrichtigen
mawe2 hawkin „bei einem Gastzugang läuft es ja dennoch über meinen Namen, Gesetzeshinweise sind zwar nicht schlecht, aber darauf kann ...“
Optionen
bei einem Gastzugang läuft es ja dennoch über meinen Namen

Ja.

Aber Du bist grundsätzlich nicht für Gesetzesverstöße Anderer haftbar.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/stoererhaftung-besserer-schutz-fuer-wlanbetreiber-19261

Schlimmstenfalls kann ein Rechteinhaber von Dir verlangen, den fraglichen Nutzer zu sperren.

Ich würde also alle Beteiligten darüber informieren, dass das passieren wird, wenn jemand derartige Verstöße begeht.

Aber Du musst nicht in vorauseilendem Gehorsam schon irgendwas machen.

bei Antwort benachrichtigen
fishermans-friend hawkin „Internetanschluss in einer WG - rechtliche Konsequenzen“
Optionen

Als Anschlussinhaber hast du immer die Mütze auf, egal was man selbst, oder Mitbenutzer anstellen. Klar kann man da einen gewissen Aufwand (Captive Portal etc.) betreiben, wie @andy11 schon beschrieben hat. Wenn doch was passiert, wirst *du* haftbar gemacht. Dann ist es schwierig bis unmöglich, da das Gegenteil juristisch sicher zu beweisen, das man das nicht selbst verzapft hat.

Daher würde was in Richtung freifunk machen, wenn die Möglichkeit bestehen würde.
https://freifunk.net/

Alles nicht so einfach.

Grüße ff

Wulf Alex, Debian GNU/Linux 3. Auflage "In der Tat ist der Pinguin ein angenehmerer Sympathieträger als ein fliegendes Gebäudeteil, oder ein Stück angebissenes Obst."
bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_35042 hawkin „Internetanschluss in einer WG - rechtliche Konsequenzen“
Optionen

Das Thema ist nach wie vor aktuell und nicht einfach zu handhaben.

Gastzugänge sind in Regel kastriert und geben nur bestimmte Aktivitäten frei.

Als Anschlussinhaber dürftest erst einmal du an der Reihe sein, wenn Ärger ins Haus steht:

https://www.123recht.de/forum/schadensersatz/Haftung-Internet-in-WG-Wohngemeinschaft-__f557810.html

Gruß

bei Antwort benachrichtigen
Michael Nickles hawkin „Internetanschluss in einer WG - rechtliche Konsequenzen“
Optionen
Ich suche nach einer Möglichkeit mich absolut haftfrei zu machen

Das ist  bei gemeinsamer Nutzung eines Anschlusses aussichtslos. Ungeachtet der Gesetzeslage wird am Tag X irgendein Richter entscheiden und dessen IT-Kompetenz geht eventuell (höchstwahrscheinlich) in Richtung 0.

Wenn es "kracht", dann MUSS der Betreiber des Anschlusses damit rechnen die Arschkarte zu haben.

Grüße,

Mike

bei Antwort benachrichtigen
mawe2 Michael Nickles „Das ist bei gemeinsamer Nutzung eines Anschlusses aussichtslos. Ungeachtet der Gesetzeslage wird am Tag X irgendein ...“
Optionen
Wenn es "kracht", dann MUSS der Betreiber des Anschlusses damit rechnen die Arschkarte zu haben.

Die aktuelle Rechtslage ist zwar inzwischen eine ganz andere, aber wenn Du meinst...

Dann fragt man sich aber, warum die einschlägigen Gesetze vor nicht allzu langer Zeit überhaupt geändert wurden, wenn es (Deiner und Anderer Meinungen nach) quasi genau so geblieben sein soll, wie es vor der Gesetzesänderung war.

Sollte es wirklich so viele Richter geben, die sich aktiv der Rechtsbeugung schuldig machen wollen???

bei Antwort benachrichtigen
RW1 Michael Nickles „Das ist bei gemeinsamer Nutzung eines Anschlusses aussichtslos. Ungeachtet der Gesetzeslage wird am Tag X irgendein ...“
Optionen
Wenn es "kracht", dann MUSS der Betreiber des Anschlusses damit rechnen die Arschkarte zu haben. Ich glaube da liegst Du mittlerweile aber komplett falsch.

@ Mike: Da liegst Du etwas daneben. Die Lage hat sich da in den letzten Jahren nämich grundsätzlich geändert. Wie bereits oben gepostet und hier nochmal, braucht es nur einen geringen Aufwand um straffrei zu bleiben.

@hawkin: Ein paar Zeilen schriftlich festgehalten in dem Du das Verhalten der "Mitbewohner" in Deinem WLAN regelst und jeder der rein will muss es unterschreiben. Dann einen Gastzugang in der Fritzbox einrichten, ggf. mit Vorschaltseite mit den Regeln und wenn Du ganz sicher sein willst, speicher die Protokolle der Fritzbox. wann sich welche IP eingeloggt hat. Sollte dann doch mal einer daherkommt dann schaltest Du den Zugang für alle einfach ab.

Schau mal hier, da ist das recht gut beschreiben mit dem Gastzugang in der Fritzbox.

bei Antwort benachrichtigen
Borlander RW1 „@ Mike: Da liegst Du etwas daneben. Die Lage hat sich da in den letzten Jahren nämich grundsätzlich geändert. Wie ...“
Optionen
hier nochmal, braucht es nur einen geringen Aufwand um straffrei zu bleiben.

Der Nachweis, dass Du etwas nicht gemacht hast ist in der Praxis allerdings so einfach und mit geringem Aufwand zu leisten:

Der WLAN-Betreiber wird also zunächst darlegen müssen, dass er die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen und vielmehr ein offenes WLAN angeboten hat.
bei Antwort benachrichtigen
Michael Nickles RW1 „@ Mike: Da liegst Du etwas daneben. Die Lage hat sich da in den letzten Jahren nämich grundsätzlich geändert. Wie ...“
Optionen

Hallo RW1,

Die Gesetzeslage ist mir bekannt. Theoretisch hat sich was geändert, praktisch nicht. Wenn der Inhaber eines Anschlusses vor irgendeiner Anwaltskanzlei aus irgendeinem Grund eine Abmahnung erhält, dann ist er gezwungen zu reagieren. Nicht reagieren kann im Fall einer folgenden gerichtlichen Auseinandersetzung extrem ungünstig sein.

Reagieren heißt einen Anwalt einschalten der sich um die Sache kümmert. Das kostet dann schon mal einen fetten Batzen Geld. Eventuell stellt der Abmahner seine Forderung nach Einschalten des Anwalts ein. Die Kosten für den Anwalt übernimmt er aber garantiert nicht - die sind verloren. 

Gelingt es nicht die Abmahnung abzuwehren, kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung die sich über viele, sehr viele, Jahre hinziehen kann und die mit jeder Runde kostspieliger wird. 

Bis es also überhaupt erstmal zur Klärung der Frage kommt, wer den Internetzugang überhaupt genutzt hat, geht viel Zeit und Geld verloren. WGs haben bekanntlich auch ein eher geringes Haltbarkeitsdatum - es dürfte für den Anschlussinhaber dann auch recht lustig werden, ehemalige Mitbewohner irgendwo auf der Welt ausfindig zu machen. 

Irgendwann am Ende hat der Anschlussinhaber den Prozess vielleicht gewonnen, bleibt aber dennoch auf seinen entstandenen Kosten sitzen, weil der Abmahner inzwischen insolvent ist oder einfach gegen die Kostenerstattung klagt, weil beispielsweise angeblich unverhältnismäßig hoch. Dann geht es wieder ein paar Jahre weiter.

Also: Die Idee (eher Hoffnung) mit einem geringen Aufwand straffrei zu bleiben ist theoretisch durchaus schön, praktisch würde ich mich nicht darauf lassen - auch bei der "neuen Gesetzeslage" nicht.

Grüße,

Mike

  

bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_327338 Michael Nickles „Hallo RW1, Die Gesetzeslage ist mir bekannt. Theoretisch hat sich was geändert, praktisch nicht. Wenn der Inhaber eines ...“
Optionen

Sieh auch hier (Juni 2020):

https://www.heise.de/news/Freifunk-Stoererhaftung-Raubkopier-Oma-ohne-PC-muss-fuer-Filesharing-blechen-4782816.html

"Vor Gericht und auf hoher See .."

Frage: Warum sind die zehn Gebote so knapp und prägnant?
Antwort: Weil daran keine Juristen mitgewirkt haben.

"Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand" (Ludwig Thoma)

bei Antwort benachrichtigen
Hardy© RW1 „@ Mike: Da liegst Du etwas daneben. Die Lage hat sich da in den letzten Jahren nämich grundsätzlich geändert. Wie ...“
Optionen

tja, bei einem freien Gastzugang in einer WG könnte sich aber auch jemand einloggen, der draussen vor dem Haus steht und der nach 4 Wochen nicht mehr greifbar ist, wenn das Schreiben vom Abmahnanwalt in der Post ist ....

Gruß Hardy©
bei Antwort benachrichtigen
RW1 Hardy© „tja, bei einem freien Gastzugang in einer WG könnte sich aber auch jemand einloggen, der draussen vor dem Haus steht und ...“
Optionen

Von einem komplett freien Zugang war nicht die Rede (von mir). Und genau so habe ich geschrieben dass er sich die Zugansprotokolle der Fritzbox speichern soll. Also für mich sieht das nach recht wenig aufwand aus.

bei Antwort benachrichtigen