Hallo RW1,
Die Gesetzeslage ist mir bekannt. Theoretisch hat sich was geändert, praktisch nicht. Wenn der Inhaber eines Anschlusses vor irgendeiner Anwaltskanzlei aus irgendeinem Grund eine Abmahnung erhält, dann ist er gezwungen zu reagieren. Nicht reagieren kann im Fall einer folgenden gerichtlichen Auseinandersetzung extrem ungünstig sein.
Reagieren heißt einen Anwalt einschalten der sich um die Sache kümmert. Das kostet dann schon mal einen fetten Batzen Geld. Eventuell stellt der Abmahner seine Forderung nach Einschalten des Anwalts ein. Die Kosten für den Anwalt übernimmt er aber garantiert nicht - die sind verloren.
Gelingt es nicht die Abmahnung abzuwehren, kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung die sich über viele, sehr viele, Jahre hinziehen kann und die mit jeder Runde kostspieliger wird.
Bis es also überhaupt erstmal zur Klärung der Frage kommt, wer den Internetzugang überhaupt genutzt hat, geht viel Zeit und Geld verloren. WGs haben bekanntlich auch ein eher geringes Haltbarkeitsdatum - es dürfte für den Anschlussinhaber dann auch recht lustig werden, ehemalige Mitbewohner irgendwo auf der Welt ausfindig zu machen.
Irgendwann am Ende hat der Anschlussinhaber den Prozess vielleicht gewonnen, bleibt aber dennoch auf seinen entstandenen Kosten sitzen, weil der Abmahner inzwischen insolvent ist oder einfach gegen die Kostenerstattung klagt, weil beispielsweise angeblich unverhältnismäßig hoch. Dann geht es wieder ein paar Jahre weiter.
Also: Die Idee (eher Hoffnung) mit einem geringen Aufwand straffrei zu bleiben ist theoretisch durchaus schön, praktisch würde ich mich nicht darauf lassen - auch bei der "neuen Gesetzeslage" nicht.
Grüße,
Mike