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Mieter Zugriff auf WLAN ermöglichen

Molihb / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

Ich möchte einem Mieter Zugriff auf mein WLAN geben. Hierzu muss ich ihm ja den Netzwerk-Schlüssel für die Fritz!Box geben.

Allerdings soll er keinen Zugriff auf mein Netzwerk bekommen. (NAS) Geht das überhaupt?

Kann ich das für ihn sperren? Ich bitte um Hilfe. Danke.

 

 

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InvisibleBot Molihb „Mieter Zugriff auf WLAN ermöglichen“
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Wenn Du eine neuereFritz!Box hast, geht das schon - indem Du ihm einfach einen Gastzugang einrichtest. 

http://service.avm.de/support/de/SKB/FRITZ-Box-7270/294:WLAN-Gastzugang-in-FRITZ-Box-einrichten

Das ganze ist aber eine Vertrauensgeschichte. Wenn Dein Mieter irgendeinen Mist macht, ist es Dein Anschluss über den das passiert ist - Du kannst also unter Umständen mit belangt werden.

- Beat the machine that works in your head! -
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xaver4 Molihb „Mieter Zugriff auf WLAN ermöglichen“
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Hi,

 du müsstest doch über Deinen browser die Benutzeroberfläche Deines NAS aufrufen können. Dort müsste es auch eine Benutzerverwaltung ('user', Benutzer o.ä) geben, in der könntest Du für ihn alle Rechte rausklicken.

vg

xaver

 

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Borlander Molihb „Mieter Zugriff auf WLAN ermöglichen“
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Bei neueren FritzBoxen wäre das über den Gast-Zugang möglich. Über den kommt man dann nur ins Internet und nicht ins lokale Netzwerk.

Die rechtlichen Risiken (Störerhaftung) für Dich als Anschlussinhaber bleiben damit aber weiterhin bestehen. Ich würde mir das vorher extrem gut überlegen.

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xaver4 Borlander „Bei neueren FritzBoxen wäre das über den Gast-Zugang ...“
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Die rechtlichen Risiken (Störerhaftung)

Hi Borlander

es ist traurig, dass eine eindeutige Rechtssprechung auf diesem Gebiet immer noch zwischen Ministerien, Instanzen + ABmahn-"Industrie" hin und hergeschoben wird, es gibt wohl doch keine wirksame Lobby dafür Stirnrunzelnd

Ein Bekannter von mir, hat vor ca. 2 Jahren adäquates, wie es Molihb vorhat, für seine WG-'Genossen' eingerichtet. Da hat er sich aber erst drangewagt, nachdem es ~2010 ein BGH-Urteil gab, das die Haftung für private Anbieter einschränkte

(bisher ist bei ihm auch nichts "Anrüchiges" vorgekommen, soviel ich weiß :)

Ich habe bisher von anderen Urteilen, die dieses einschränken nichts gehört, vielleicht weißt Du etwas Aktuelleres aus diesem Bereich?

Nevertheless, man sollte die Leute recht gut kennen, denen man diese Möglichkeit eröffnet.

vg

xaver

 

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Borlander xaver4 „Hi Borlander es ist traurig, dass eine eindeutige ...“
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dass eine eindeutige Rechtssprechung auf diesem Gebiet immer noch zwischen Ministerien, Instanzen + ABmahn-"Industrie" hin und hergeschoben wird, es gibt wohl doch keine wirksame Lobby dafür

Die Rechtssprechung ist doch in der Praxis recht eindeutig: Zu Ungunsten des Anschlussinhabers. Die haben im Gegensatz zur Abmahn-Wirtschaft und Unterhaltungsindustrie keine Lobby…

Ein Bekannter von mir, hat vor ca. 2 Jahren adäquates, wie es Molihb vorhat, für seine WG-'Genossen' eingerichtet. Da hat er sich aber erst drangewagt, nachdem es ~2010 ein BGH-Urteil gab, das die Haftung für private Anbieter einschränkte

Auf Basis dieses Urteils? Schon beim Überfliegen wird klar, dass es da nicht um reguläre Mitbenutzer handelt sondern um dritte die sich in Folge mangelhafter Konfiguration unberechtigten Zugriff verschafft haben geht. Das ist eine vollkommen andere Baustelle.

man sollte die Leute recht gut kennen, denen man diese Möglichkeit eröffnet.

Gut kennen ist zwar durchaus notwendig, aber keinesfalls hinreichend. Man muss den Nutzern vertrauen können.

Gruß
Borlander

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xaver4 Borlander „Die Rechtssprechung ist doch in der Praxis recht eindeutig: ...“
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Gut kennen ist zwar durchaus notwendig, aber keinesfalls hinreichend. Man muss den Nutzern vertrauen können.

darf ich mich jetzt wieder setzen *schudder* Zunge raus

xaver

 

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