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Wireless über 300m Hilfe!

jtk1 / 11 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo Leute ich möcht mit einem Freund ein Netzwerk über die Strasse aufbauen. Das sind etwa 300m er sieht zwar den router und kann ins netz die signalstärke ist aber bei 0. Ich habe schon im Internet gesucht doch ich finde nix gescheites. Hat das vieleicht schon mal jemand gemacht und kann mitr dabei helfen? Es ist wirklich wichtig. Es ist übrigens eine Mauer zwischen seinem und meinem haus.


Danke JTK

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horst26 jtk1 „Wireless über 300m Hilfe!“
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Hallo
geh mal auf diese Sites:
http://www.wavesurf.at Grundlagen und Richtantennen zum Selbstbau
http://www.saunalahti.fi/elepal/antennit.html Richtantennen zum Selbstbau
http://www.freeantennas.com/ Richtantennen zum Selbstbau
mit der Version zum Drucken, Ausschneiden, Zusammenkleben und auf die Rückseite Alufolie komme ich bei direkter Sicht auf 3 Kilometer, Signalstärke ca. 60%
Viel Spass
Horst

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organ seller horst26 „Hallo geh mal auf diese Sites: http://www.wavesurf.at Grundlagen und...“
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>In dem moment in dem du ne Richtantenne montierst und damit außerhalb
>deiner Grundstücksgrenze zulässige Werte überschreitest bewegst du dich
>nicht mehr ganz auf legalem Gebiet.

und was passiert, wenn du die zulässigen Werte (welche Werte eigentlich?) einhälst und dann doch dein Grundstück verlässt?

ich sehe schon worauf es hinaus läuft, alle Funkamateure sind potenzielle illegale Bazillen.

solange man die zulässige max. Sendeleistung nicht überschreitet, ist alles im grünen Bereich.

Das Genie überblickt das Chaos.Wer Ordnung hält ist bloß zu faul zum suchen. Wer AsRock Boards verbaut, ist selber Schuld.
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xafford organ seller „ In dem moment in dem du ne Richtantenne montierst und damit außerhalb deiner...“
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Naja, vor Allem ist es schnurzpiepegal, ob es eine Antenne mit Richtcharakteristik ist oder ein Omnistrahler, nur weil die Antenne eine Richtcharakteristik hat hat sie nicht automatisch einen höheren Antennengewinn. Es ist also im Sinne der maximalen Sendeleistung egal, ob man einen Omnistrahler mit 12 dBi oder eine Richtantenne mit 12 dBi hat.

Zudem sind nicht die Werte an der Grundstücksgrenze relevat, sondern die 100 mW (oder 20 dBm) gelten direkt am Erreger (sprich der Antenne), allerdings nur in Senderichtung, empfangen darf man mit so viel dBm wie man will.
Funkamateure dürfen übrigens mit mehr als 100 mW Senden so weit ich weiß, allerdings ist es für sie genehmigungspflichtig.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Hanussen jtk1 „Wireless über 300m Hilfe!“
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Mauer schlecht, Strasse schlecht. Du darfst keine Richtfunkstrecke über öffentliches Gelände bauen. Wenn die Straße privat ist, muss du eigentümer fragen.

In dem moment in dem du ne Richtantenne montierst und damit außerhalb deiner Grundstücksgrenze zulässige Werte überschreitest bewegst du dich nicht mehr ganz auf legalem Gebiet.

Wenn du in einem Dorf wohnst ist das sicherlich nicht weiter tragisch, aber in der Stadt wäre ich vorsichtig.

MfG Hanussen

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Mario32 Hanussen „Mauer schlecht, Strasse schlecht. Du darfst keine Richtfunkstrecke über...“
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"Du darfst keine Richtfunkstrecke (...)"

Diese Information ist definitiv FALSCH!!
Hanussen, woher hast du diesen Glauben? (denn Wissen um die tatsächliche Gesetzeslage in BRD ist in deinem Posting nicht enthalten!)

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xafford Hanussen „Mauer schlecht, Strasse schlecht. Du darfst keine Richtfunkstrecke über...“
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Kann mich nur anschließen, die Inf_ormation ist falsch. Man darf, muß es allerdings bei der RegTP f_ormell melden mit Auflistung der verwendeten Komponenten und genauer Ortsangabe der Komponenten. Dafür gibt es extra ein Internetf_ormular.
Das Einzige, was man nicht darf, ist den Grenzwert der Sendeleistung von 100 mW überschreiten, das kann schnell teuer werden.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Dominik6 jtk1 „Wireless über 300m Hilfe!“
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wenn hanussen mit seiner meinung falsch liegt dann wäre es von dir mario32 nett, wenn du mit entsprechenden quellen der gesetzeslage behilflich sein könntest. ich brauch es nicht, aber interessieren würde es mich dennoch was man darf und was nicht!

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Mario32 Dominik6 „wenn hanussen mit seiner meinung falsch liegt dann wäre es von dir mario32...“
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Hi dominik6,
die anderen (xafford und co.) waren schneller ;-) Denke, der Link zur RegTP und die Ausführungen reicht dir schon! Bei noch offenen weiteren fragen, wird sich (wie du hier siehst) schnell jemand finden der dir konkret weiterhelfen kann/wird.!

MFG

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Dominik6 Mario32 „Hi dominik6, die anderen xafford und co. waren schneller - Denke, der Link zur...“
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jepp, hab gesehen wie flott die waren. fürs erste reicht mir das aber definitiv schon! trotzdem danke auch für dein bemühen

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Wanja jtk1 „Wireless über 300m Hilfe!“
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Hallo!

Das mit Anmelden und so das war einmal. IMHO wurde das durch die Allgemeinzuteilung hinfällig.

"Mit WLAN Funkverbindungen dürfen verschieden Grundstücke ohne Meldepflicht miteinander verbunden werden."

siehe auch:
http://www.regtp.de/reg_tele/start/in_05-11-01-05-00_m/index.html

Einzig eine maximale Strahlungsleistung von 100mW ist noch gefordert.

Geeignete und zugelassene Antennen gibt es z.B. bei www.wimo.de die auch eine sehr gute und ausführliche FAQ-Seite über WLAN haben.

MfG
Wanja

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xafford Wanja „Hallo! Das mit Anmelden und so das war einmal. IMHO wurde das durch die...“
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Stimmt, allgemeine Meldepflicht für Grundstückübergreifende Funknetze ist wirklich mittlerweile hinfällig (war nicht auf dem neusten Stand). Meldepflicht existiert nur noch für Funkamateure, die die Gesetzlichen Rahmenbedingungen (Sendeleistung) überschreiten.

[ZITAT]

Sehr geehrter Herr Bxxxxxxx,
auch als Funkamateur können Sie als einfacher Bürger jederzeit ein WLAN
bestimmungsgemäß im Rahmen der Allgemeinzuteilung betreiben und müssen sich
dabei auch an die nach der Allgemeinzuteilung zulässige Senderleistung
halten. Wenn Sie jedoch als Funkamateur mit WLAN-Geräten am
Amateurfunkdienst teilnehmen wollen und dabei abweichende technische
Parameter realisieren möchten, müssen die Bedingungen des AFuG und der AFuV
eingehalten werden. Solange die novellierte AFuV noch nicht in Kraft
getreten ist, wäre deshalb hierfür noch eine Sonderzuteilung nach AFuV §16
erforderlich. Eine solche Nutzung wäre jedoch kein WLAN im Sinne des
Frequenznutzungsplanes bzw. der derzeit gültigen Allgemeinzuteilung. Eine
Nutzung von WLAN-Geräten innerhalb des Amateurfunks setzt voraus, dass es
sich z.B. um Experimentieren handelt, und dass Funkverkehr mit anderen
Funkamateuren und zwar ohne Erhebung von Entgelt stattfindet. Dabei gelten
u.a. AFuG §2 Nr.2, AFuG §3(3), AFuG §5(3, 4 und 5) und AFuV §12(1). Im
Amateurfunk sind damit auch Nachrichteninhalte, mit internetüblichen
kommerziellen Charakter nicht zulässig. Die Versorgung einer Ortschaft mit
einem Internetzugang per WLAN ist somit im Amateurfunk nicht statthaft. Zur
weiteren Inf_ormation finden Sie AFuG und AFuV unter
http://www.regtp.de/tech_reg_tele/start/in_06-08-02-00-00_m/index.html auf
den RegTP-Internetseiten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Wilhelm, Reg TP 227-8

[/ZITAT]

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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