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W-Lan: Access Point- Ortung möglich?

Peter168 / 11 Antworten / Baumansicht Nickles

Kann ich irgendwie den Standort des Access Points auf dessen Netz ich zugreife genauer bestimmen (meine Entfernung zum Sender etc.)?
Danke im Vorraus.

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ostseekrabbe Peter168 „W-Lan: Access Point- Ortung möglich?“
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ja natürlich ist das möglich. die entfernung wird schwierig sein zu ermitteln, schliesslich ist die sendeleistung nicht bekannt. die richtung dagegen ganz einfach mit einer richtantenne. kaufen bei ebay oder selbst bauen.

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xafford Peter168 „W-Lan: Access Point- Ortung möglich?“
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Kaum. Selbst ehr gute Richtantennen haben einen horizontalen Öffnungswinkel von in der Praxis mehr als 15°. Hinzu kommen Reflexionen, Verstärkung, Adsorption und bereichsweise Auslöschung, wenn die Umgebung nicht frei von Hindernissen ist. Steht der AP in einem Gebäude, so is eine genaue Ortung noch schwerer, sofern Du nicht genau davor stehst. Letztendlich wirst Du die Position nureingrenzen können, je nach Umgebung (natürlich kannst Du es recht genau orten bei Außenantennen auf einem freistehenden Gebäude).

Aber mal was anderes. Du bist mit einem Netz verbunden und kennst den Standort des AP nicht? Das legt die Vermutung nahe, daß Du auf Kosten eines Nachbarn surst. in diesem Fall kannst Du froh sein, daß ein Client mit handelsüblichen Mitteln auch fast nicht zu orten ist ;o)

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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fnmueller1 xafford „Kaum. Selbst ehr gute Richtantennen haben einen horizontalen Öffnungswinkel von...“
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naja, solange du dich nicht der daten des anderen bedienst machst du dich weder der computersabotage, noch bruch der privatsphäre, noch eindringen in geschütztes system strafbar....
Wardriving an sich ist afaik (noch) noch nicht starfbar, oder hat sich das mittlerweile geändert?

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xafford fnmueller1 „naja, solange du dich nicht der daten des anderen bedienst machst du dich weder...“
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Strafrechtlich ist es wirklich nicht strafbar bei ungeschützten Netzen, allerdings zivilrechtlich kannnst Du dich sowohl gegenüber dem besitzer des Zugangs, als auch gegenüber dem provider in die Nesseln setzen.
Verklagt dich der Besitzer des Anschlusses auf Schadenersatz (z.B. bei Vvolumenbasierten Verbindungen), so ist zwar der Schadenersatz an sich marginal, aber die prozesskosten würden weh tun.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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ostseekrabbe xafford „Strafrechtlich ist es wirklich nicht strafbar bei ungeschützten Netzen,...“
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ist besser die finger davon zu lassen über fremde accesspoints zu surfen. jegliches knacken selbstverständlich auch strafrechtlich verboten.

man kann sich richtantennen bauen mit weit weniger als 15 grad öffnungswinkel. wir sind schliesslich im bereich sehr hoher frequenzen mit relativ kleinen antennen. aber all die genannten faktoren sind schon hinderlich.

amateurfunker machen erfolgreich jagden auf sender mit weit schlechteren antennen. allerdings in nicht so hinderlicher natur :-))da wird auch nichts erschlichen, geht nur darum möglichst schnell zu finden.

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GarfTermy ostseekrabbe „ist besser die finger davon zu lassen über fremde accesspoints zu surfen....“
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ein bewährtes mittel der ortung von sendern ist die sogenannte dreieckspeilung. dazu werden zwei empfänger mit antennen mit möglichst hocher richtwirkung eingesetzt. das peilungsergebnis ist dabei so genau, das ein "erwischen" möglich ist.

aber...

wer hat schon geeignete antennen und funkmeßtechnik dafür?

...die post. die interessiert ein privater ap meist wenig bis gar nicht.

;-)

The two basic principles of Windows system administration: For minor problems, reboot For major problems, reinstall
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xafford GarfTermy „ein bewährtes mittel der ortung von sendern ist die sogenannte dreieckspeilung....“
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...die post. die interessiert ein privater ap meist wenig bis gar nicht.

Nein, die RegTP und die interessiert ein Ap durchaus, wenn man den Verdacht hat, daß jemand außerhalb der Spezifikationen sendet und einen Meßwagen der RegTP anfordert. Das Dumme ist nur, daß man den Einsatz des Funkmeßwagens selbst zahlen muß, wenn kein Störsender (Schuldiger) gefunden wird, was sehr teuer werden kann.

Btw: Selbst die besten sogenannten Richtantennen auf dem regulären Markt sind nur Antennen mit Richtcharakteristik. Sogar hinter einer Parabolantenne empfängt man noch einen beträchtlichen Anteil der Sendeenergie.
Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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ostseekrabbe xafford „...die post. die interessiert ein privater ap meist wenig bis gar nicht. Nein,...“
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muss man bezahlen für den einsatz auch wenn man vollkommen unschuldig ist? ich meine sendeleistung ok und störstrahlung unter grenzwert. könnte doch sein das ein empfangsgerät des Störungasmelders nicht den richtlinien entspricht.

ich meine früher bei den amateurfunkern war das korrekt gelöst. wurden gtrenzwerte eingehalten und der empfänger war schuld hatte der störungsmelder das nachsehen.


betreffend den "richtantennen" (korrekte bezeichnung oben) gibt es nichts mehr zun sagen

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xafford ostseekrabbe „muss man bezahlen für den einsatz auch wenn man vollkommen unschuldig ist? ich...“
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muss man bezahlen für den einsatz auch wenn man vollkommen unschuldig ist?

Nein, ich hatte doch extra geschrieben, daß man selbst zahlen muß, wenn kein Schuldiger gefunden wird. Also derjenige, der den Meßwagen anfordert muß zahlen, wenn dieser Meßwagen kein schwarzes Schaf entdeckt.
Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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idefix1968 xafford „muss man bezahlen für den einsatz auch wenn man vollkommen unschuldig ist?...“
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Hi. Und wie sieht es aus, wenn man ein Gerät (egal welcher Art/Telefon,Router, etc.) besitzt und dieses zwar die entsprechende Abschirmungsnorm (oder sonstige DIN Normen) auf dem Papier erfüllt, aber trotzdem gegen die getesteten Werte verstößt?

Wird man dann trotzdem mit Kosten belastet, wenn ein Nachbar eine Störungsquelle hat suchen lassen und "das schwarze Schaf" zwar gefunden wurde, aber dieser das Gerät in gutem Glauben im Einsatz hat...?

Gruß, Henning

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xafford idefix1968 „Hi. Und wie sieht es aus, wenn man ein Gerät egal welcher Art/Telefon,Router,...“
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Keine Ahnung, ich denke aber, daß die geräte auf jeden Fall erst einmal beschlagnahmt werden zur weiteren Untersuchung.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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