Habe dieses Teil bei Ebay ersteigert. Ist noch nicht angekommen, aber lt. Beschreibung OVP.
Nachfrage beim Verkäufer ergab, dass es angeblich 1 Jahr alt sei, aber noch OVP.
Weiss jemand ob es schon das BS F9 beinhaltet ?
Wie kann ich ggf das neueste BS draufspielen?
Bitte nicht solche Antworten, wie : "schick es zu Falk ein etc.
Gruss
Gerhard
Archiv Navigation und GPS 414 Themen, 1.797 Beiträge
Selbst habe ich mit Falk sehr schlechte Erfahrungen gemacht, Gerät supergut, Servie superschlecht. Neueres Betriebsystem ist nicht kompatibel ! Die Lizenz ist an dieses Gerät gebunden. Kartenupdate online 1 Jahr gratis nach Registrierung, Danach sündhaft teuer.
Na, dann werde ich wohl abwarten bis ich es prüfen kann und dann ggf an den Verkäufer zurückgeben, wenn es sich nicht updaten lässt. Unter neu verstehe ich dass es mit der derzeitig verkauften Version identisch ist.
Dass es "dem jeweils gültigen Stand der Technik" entspricht.
mfg
Gerhard
Ohh, da hast Du dich aber getäuscht. Hattest nicht auch Du einen Win95 Rechner, wenn der heute als "neu" verkauft würde, nur weil er im Lager vergessen wurde, dann bekommst Du doch auch nicht WIN7 gratis dazu.
Denke, das Falk F10 hat WinCE, weiß nicht genau, aber wie willst Du beim Navi das aktualisieren? Die lassen dich doch garnicht an das Betriebssystem ran.
"Originalverpakt" und "Neu" hat bestimmt nix mit ner Kiste zu tun die 1 Jahr rumgelegen hat?
Ich denke da ist juristisch schon ein kleiner Unterschied. Sonst verkaufe ich Dir mein Goggomobil oder den Messeschmitt Roller auch als neu.
Ich denke da ist ein kleiner Unterschied: Am Lager vergesssener Rechner mit Win 95 oder einer mit CP/M..... ?????
Neuwertig und ungebraucht wäre da eher wahrheitsgemäß.
Das andere nennen die Juristen "Täuschung des Verbrauchers"
Mfg
Gerhard
Natürlich ist das ein Unterschied! Dennoch werden bei ebay Begriffe verwendet, die suggestieren "neu, neuwertig, fast wie neu" damit höhere Preise erzielt werden. Das Produkt hat z.B. sogar einen Kratzer. ... der Verkäufer beteuert, das es so vom Hersteller neu ausgeliefert wurde. Was willst Du da machen, ist halt ebay.
Ob man sich mit einem vielleicht minderjährigen Verkäufer oder einem Pleitegeier groß rumstreitet, muss jeder für sich selbst endtscheiden.
Nur "OVP" bedeutet sicher nicht, dass das Gerät neu ist! Es heisst nur, dass es in originaler Verpackung, mit originalem Zubehör verkauft wird. Bei "NEU und OVP" sieht das wieder anders aus.
Und, dass sich automatisch aktuelle Software auf einem NEUEN Navi befindet, ist auch kein Muss. Wie soll das auch gehen? Da wird es bestimmt keinen Rückruf seitens Falk geben, um auf allen Geräten die neueste Software aufzuspielen.
Also wenn es ein privater Verkäufer war, wirds nix mit umtauschen, sofern das Wort "NEU" in der Artikelbeschreibung fehlt. Ich würde es in diesem Fall als Verkäufer sicher nicht zurücknehmen.
"Neu" bedeutet unbenutzt. Kann aber durchaus schon Jahre im Lager liegen. Bei ebay werden sehr unbedarft Eigenschaften dem Artikel zugeschrieben, was regelmäßig Ärger verursacht. Jeder Käufer hat aber auch während der Auktion die Möglichkeit den Verkäufer per email zu Befragen. Bei klaren Fragen kommen meist auch klare Antworten. Ansonsten einfach nicht kaufen.
Nachträglich rummoseren, wegen mißverständlichen Angaben gilt nicht.
Ich lese im Eingangspost nur ....."aber lt. Beschreibung OVP". Erst später schreibt er "neu" - evtl. nur seine Vermutung, weil er OVP mit NEU gleichsetzt? Also sollte erstmal geklärt werden, ob "NEU und OVP" in der Artikelbeschreibung steht oder nur "OVP".
Das betrifft aber natürlich nicht seine eigentliche Frage. Aber ein Anrecht auf neueste Software besteht nicht und dürfte auch kein Grund für eine Rückgabe sein. Wie schon erwähnt, sollte man das vorher klären.
PS: Mir ist schon klar, dass es ältere Geräte gibt, die trotzdem neu sind :-)
"Klarheit und Wahrheit" ist ein alter Kaufmannsgrundsatz.
Die im Verkaufsangebot zugesicherten Eigenschaften "Originalverpackt", "Ungeöffnet" und "Neu" waren angegeben.
Also nix mit 1 Jahr alt und so.....
Mfg
Gerhard
ich sagte ja, in der Artikelbeschreibung waren die Adjektive "Originalverpakt" und "Neu" eindeutig erwähnt.
Und neu ist nun mal eben nach gängiger Rechtsauffassung: " Dem jeweiis zum Zeitpunkt des Kaufs entsprechnenden Stand der Technik"
Das betrifft auch das Betriebssystem und dem Zubehör und das Kartenmaterial, wie es zum Zeitpunkt des Verkaufs vom Hersteller angeboten wird.
Ansonsten begibt sich der Anbieter auf gefährliches Terrain.
Du kannst ihn nämlich sogar schadenersatzpflichtig machen für evtl notwendig werdende Update-Kosten oder einen teureren Ersatzkauf.
Mfg
Gerhard
Konnte in Deinem Eingangspost nichts davon lesen, dass der Artikel NEU ist. Erst später erwähntest Du es. Nun wäre das ja auch geklärt :-)
Hallo Ulmer_Paulchen,
Ich bekam im Feb.2009 ein Falk F10 2.Ed. Drauf war die Software 8.0, durch kostenloses Update kam ich auf 8.1. Kurz nach dem Kauf konnte ich durch Zahlung von ca. 30€ ein Kartenupdate für 2 Jahre erwerben.
Im August bekam ich die Nachricht zum Download der neuen Karten 2009
sollte der Einmaldownload danebengehen, kann man für 19,95 eine DVD bekommen.Da Du das Gerät nicht neu gekauft hast, kosten die Karten ca. 100€
Etwas später konnte ich nach Zahlung von 19,95 die Software Navigator 9 runterladen, auch da, wenn es nicht klappt, gegen 19,95 eine DVD.Diese Software müstest Du auch kaufen können.
Mein F10 hatte auch einmal einen Fehler, ich habe es eingeschickt, es war innerhalb 8 Tagen rep. zurück.ich bin mit dem Navigator 9 sehr zufrieden
Gruß Puppikatze
Ich muß mich entschuldigen, ich habe das F8 und nicht das F10, aber das gesagte trifft auch auf das F 10 zu.
Gruß Puppikatze
Ich muß mich entschuldigen, ich habe das F8 und nicht das F10, aber das gesagte trifft auch auf das F 10 zu.
Gruß Puppikatze
Hallo Puppikatze,
Danke für den Tip.
Ich bin immer noch frohen Mutes, das das klappt, auch mit einem update von BS und Kartenmaterial.
Kannst mir ja mal eine PM zukommenlassen, damit wir uns ausserhalb des Forums über die Einzelheiten unterhalten können, wie es bei Dir abgelaufen ist?
Mfg
Gerhard
P.S.: Wie gesagt: der Verkäufer hat die Eigenschaften "Neu, ungfeöffnete Originalverpackung" zugesichert. ERst nach Abschluss hat er mir mitgeteilt, das das Ding schon 1 Jahr rumliegt!