Hallo,
ich habe seit dem Juli ein Notebook von Acer. Das Model ist 77306-874G64Mn
vom31.03.2010 (Windows 7 prof.)
mit einer Docking Station MS2248 Easy Port IV DC Rating 19V – 4,74A
und einem zusätzlichem Akku.
Das Gerät hat leider die versehentliche Rotweinattacke unseres Bekannten nicht überstanden.
Die Nachfrage beim Händler ergab, dass das Model nicht mehr erhältlich ist.
Beim Nachfolger Model würden die vorhandenen Akkus nicht passen und es gäbe keine Docking Station mehr. Das heißt es würden keine mehr hergestellt und deshalb wäre auch keine Anschlussmöglichkeit am neuen Rechner.
Weiterhin wurde mir erklärt, dass auch andere Hersteller keine Docking Stationen mehr produzieren.
Könnt ihr mir helfen?
Stimmt das soweit? Oder kann mir jemand sagen wo ich so einen Rechner bekommen kann. Was gibt es für Alternativen?
Die Haftpflicht zahlt nur den theoretischen Wiederbeschaffungswert. Daher wäre es schön mein Zubehör weiterhin nutzen zu können.
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Sowohl DELL als auch Lenovo bieten nach wie vor dockingfähige Notebooks und Dockingstations an.
Die Haftpflicht zahlt nur den theoretischen Wiederbeschaffungswert. Daher wäre es schön mein Zubehör weiterhin nutzen zu können.
Wenn die Wiederbeschaffung auf ein alternatives Gerät hinaus läuft (z.B. anderer Hersteller), sind selbstverständlich die alten Zubehörteile nicht mehr nutzbar.
Wiederbeschaffung heißt also: neues Notebook, neue Dockingstation, neuer Reserverakku. Also muss die Versicherung das auch bezahlen!
Außerdem muss Dein Bekannter den Schaden ersetzen! Was er von seiner Haftpflichtversicherung ersetzt bekommt, ist sein Problem.
Gruß, mawe2
Ich glaube da bist Du auf dem Holzweg.
Wenn dir das zu wenig erscheint, musst du gegen die Versicherung klagen.
Wenn dir das zu wenig erscheint, musst du gegen die Versicherung klagen.
Ich glaube, in diesem Fall liegst DU falsch.
Wer einen Schaden verursacht, haftet dafür, ob er nun eine Haftpflichtversicherung hat oder nicht. (Die Haftpflichtversicherung ist freiwillig.)
Oder willst Du behaupten, dass nur derjenige für Schäden haften muss, der versichert ist? Dann würde sich niemand versichern und niemand müsste haften!
Also: Der Verursacher haftet in jedem Falle. Wenn seine Haftpflichtversicherung den Schaden nicht (oder nicht vollständig) übernimmt, muss er die Differenz aus eigener Tasche zahlen.
Das Problem liegt eigentlich eher auf der Ebene, dass man sich im Zweifelsfall mit einem guten Bekannten vor Gericht über die Begleichung des Schadens streiten müsste.
Gruß, mawe2
Gehen wir davon aus es besteht Versicherungsschutz.
Im Versicherungsfall tritt der Verursacher die Begleichung des entstandenen Schadens an seine Versicherung ab. Damit regelt die Versicherung den Haftpflichtschaden, der Verursacher ist damit außen vor.
Sollte der Geschädigte dann der Meinung sein, er habe zu wenig für den Schaden erhalten, die Versicherung weigert sich aber mehr raus zu rücken, dann müsste der Geschädigte wirklich in einem Zivilprozess eine höhere Entschädigung einklagen.
Der Erfolg dürfte sehr zweifelhaft sein, das Resultat mit Sicherheit sehr unbefriedigend.
Der Verkäufer erzählt absolut dummes Zeug!
Kompatible Systeme
Aspire 2930 / 4930 / 4930G / 5530 / 5530G / 5930 / 5930G / 6530 / 6530G / 7230 / 7530 / 7530G / 7730 / 7730G / 7730ZG + TravelMate 4730 / 4730G / 5530 / 5530G / 5730 / 5730G / 7230 / 7530 / 7530G / 7730 / 7730G
http://store.acer-euro.com/home/docker-&-port-replikatoren/acer-easyport-iv-.html?s=10&l=de&p=3&i=36243&si=56
Und hier noch neu zu bekommen:
http://geizhals.at/deutschland/a475141.html