Hallo! Ich habe festgestellt, daß bei vielen extrem günstigen Angeboten nur eine eingeschränkte Garantie (1 Jahr) gewährt wird. Vielleicht sollte man das beim Kauf berücksichtigen. Die Angebote sind dann ja nur scheinbar günstig. Wie hoch ist eine Garantie von einem zusätzlichen Jahr zu bewerten? Notebooks sind ziemlich störanfällig, und die Wahrscheinlichkeit, daß nach einem Jahr eine teure Raparatur notwendig wird, ist relativ hoch...
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http://www.acer.de/acereuro/wr-resource/3025966279/upload/E0Entity0/2/AcerEndkundenPreislisteAcer%20Advantage070423.pdf
http://www.amazon.de/Acer-Garantieerweiterung-Advantage-Light-Jahre/dp/B0002AGJ1M
http://www.amazon.de/Acer-917081-ADVANTAGE-3-Jahre/dp/B000225K8I
Rund 35€, ne Acer Kiste würde Ich aber nicht kaufen.
Du hast aber immer noch2 Jahre gesetzliche Gewährleistung vom Händler, Garantie ist eine freiwillige Leistung, die oftmals an Bedingungen geknüpft ist, die nicht immer nachvollziehbar sind.
Die 2 jährige gesetzliche Gewährleistungsfrist ist nach Ablauf des ersten halben Jahres aber mehr oder weniger Wertlos. Bei einem Notebook lässt sich nach 2 Jahren nur noch schwer nachweisen, daß es schon zum Kaufzeitpunkt mangelhaft ist...
Nicht nur bei einem Notebook.
Nach 6 Monaten zählt allein die Notebook Hersteller Garantie oder die Kulanz des Händlers!
Hallo,
ich muss dich da mal über das Recht in Deutschland aufklären:
In Deutschland gibt es zwei Jahre Gewährleistung auf jedes elektronisch Bauteil.
Für die Gewährleistung ist zwar der Händler zuständig, aber das macht in den meisten Fälln auch der Hersteller direkt.
Falls du bei Saturn kaufst ist das noch einfacher.
Ich habe gehört, dass Apple die gleiche Masche anwedet und dann ein Garantie-Paket verkauft - falls das stimmen sollte,
dann wäre es eine *SAUEREI*. Dies betrifft ale Hersteller die für das zweite Garantiejahr Geld verlangen,
denn dass ist UNFUG.
Bevor du dir also AcerAdvantage kaufst: Wende dich an deinen Händler.
Und generell gilt: Notebooks müssen NICHT störanfälliger sein.
Mfg,
Michael
Völlig falsch!!!
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Beweislast
Gewährleistung: hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung des Herstellers/Verkäufers. Sie beträgt zur Zeit 2 Jahre ab Vertragsabschluss. Hierbei gilt in den ersten 6 Monaten, dass bei einem Defekt davon auszugehen ist, dass der Defekt bereits bei Vertragsabschluss vorhanden war (Beweisumkehr). Der Hersteller/Händler ist verpflichtet, den Defekt zu beseitigen. Kosten dürfen hierbei für den Kunden nicht entstehen.
Garantie: hierbei handelt es sich um eine freiwillige vertragliche Leistung des Herstellers/Verkäufers.
Der Umfang der Gewährleistung, die ein Verkäufer für das verkaufte Produkt leisten muss, ist gesetzlich vorgegeben.
Bei der Garantie sieht das ein wenig anders aus. Eine Garantie kann sowohl über, als auch unter den gesetzlichen Verpflichtungen der Gewährleistung liegen.
Beweis dem Verkäufer mal, daß die Ware bei der Übergabe mangelhaft war!
Wird dir zu weit über 90% nicht gelingen.
Gewährleistung und Garantie sind 2 ganz verschiedene Paar Schuhe!
Jaja, Gewährleistung ist schon was anderes
und die ist eine freiwillige Leistung. Nach mehr als einem Jahr nehmen die z.B. höchstens einen Akku zurück, wenn der einen Serienfehler hat.
Eben.
Und 24 oder besser 36 Monate Garantie sollte man bei einem Notebook schon haben, oder halt dazu kaufen.
Für uninformierte ist halt Gewährleistung = Garantie, was natürlich völlig falsch ist.
Bei der gesetzlichen Gewährleistung muß man nach 6 Monaten definitiv beweisen, daß das Teil schon beim Kauf defekt war.
Das gilt natürlich auch nach Ablauf der Garantie.
Mindestens 1 Jahr Garantie hat AFAIK jedes Notebook.
Sonst ist man auf die Kulanz des Verkäufers oder Herstellers angewiesen, und die kann man sehr oft total vergessen!