Kann ich in der Ferienwohnung meinen Laptop nutzen, wenn ich mit einem Modem über die Telefonkeitung surfen will?
Fallen Telefonkosten an?
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Selbstverständlich fallen Telefonkosten an, wieso sollte auch das Surfen nur zuhause Geld kosten und am Urlaubsort umsonst sein?
Viel wichtiger ist aber eine ganz andere Frage: Hast du denn überhaupt einen Internetzugang in der Ferienwohnung? Du kannst natürlich dein Analogmodem an jede TAE-Dose anschließen, aber wenn du über die dortige Telefongesellschaft gar keinen Vertrag über einen Internetanschluss abgeschlossen hast, dann kannst du dort auch nicht surfen.
CU
Olaf
Es sei denn, du surfst per Internet by Call. Dann geht's auch ganz ohne Vertrag.
Hi!
Wobei CbC wohl bei etlichen Vermietern dazu geführt hat, den Telefonanschluss zu verrammeln - schliesslich werden die Kosten i.d.R. der Rufnummer, also dem Vermieter der Wohnung, zugeordnet. Der freut sich dann, wenn die T-COM später unbedeutende Unsummen vom DSL-Flat-verwöhnten Urlaubern einzieht. ;-)
Auf Stern.de hat Carsten Scheibe seine eigen Kolumne, der gerne mal über seine Urlaubserfahrungen als freier Journalist (mit zwingendem Bedürfnis nach Internetzugängen). Ein schönes (durchaus ernstes) Beispiel:
http://www.stern.de/computer-technik/computer/scheibe/:Scheibes-Kolumne-Wlan-Wangerooge/573391.html
Oder auch hier:
http://www.stern.de/computer-technik/computer/scheibe/:Scheibes-Kolumne-Die-Suche-Internet/566135.html
Bis dann
Andreas
...wieso der Vermieter sich für sein Objekt dann nicht einfach eine DSL-Flatrate zulegt. Das wäre ein werbewirksames Argument für seine Ferienwohnung, und die Mehrkosten könnte er auf die Miete aufschlagen. OK, wenn die Wohnung nur 6 Monate im Jahr vermietet ist, lohnt ich das natürlich weniger - wäre aber eine Überlegung / Kalkulation wert.
CU
Olaf
Hi!
Der Vermieter wird wohl seine Gründe für die an Kunst grenzende "Verpackung" der Telefonanschlüsse haben. ;-)
Wenn's meine Wohnung wäre (als Vermieter), dann hätte sie DSL - aber trotzdem nicht so, dass es jeder Gast einfach nutzen kann.
Bis dann
Andreas
Naja, zumindest müsste der Vermieter dann Buch darüber führen, welcher Gast zu welchem Zeitpunkt Zugang zu DSL hatte - damit die Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen sowie Beleidigungsanzeigen für Trollpostings in Foren immer an die richtige Adresse weiter geleitet werden können :-D
CU
Olaf
Der Vermieter hat doch ohnehin einen schriftlichen Mietvertrag, anhand dessen er einen Verantwortlichen finden kann ...
Gruß, Z.