Hallo pc-media!
Notebook-Gehäuse bestehen zum größten Teil aus Plastik-Bauteilen, die auch recht kritische Stellen haben (z. B. saudünne Stege oder Abdeckplatten), wo so etwas auch bei "üblichem" Gebrauch schon passieren kann. Im iNet ist dieses Problem mit den Rissen jedenfalls immer wieder zu hören.
Du musst unterscheiden zwischen der im Verbraucherschutzgesetz festgeschriebenen 2-jährigen Gewährleistungspflicht und einer Garantie, die vom Händler/Hersteller begleitend oder erweiternd gegeben werden kann. Letztere ist also freiwillig. Hast du das Gerät vor einem Jahr und 11 Monaten gekauft, bist du noch in der Gewährleistung und könntest dieses Recht auch geltend machen. Es ist ein schwaches Bild für Fujitsu-Siemens, aber viele Hersteller/Händler versuchen zunächst abzuwimmeln. Für diese Risse kannst du nach meiner Ansicht eine Nachbesserung bzw. Ersatz nach dem BGB für dein Notebook verlangen, du musst dich jedoch darauf gefasst machen, dies notfalls mit anwaltlicher Hilfe durchzudrücken. Einschließlich Schriftverkehr und eventuell langen Wartezeiten, da musst du abwägen.
Eine Möglichkeit wäre, dich zunächst bei einer Verbraucherschutz-Filiale an deinem Wohnort zu erkundigen, die beraten dich für einen Obolus. Die telefonische Beratung ist mittlerweile sehr teuer.
MfG
UselessUser