...und wie einfach man es sich doch macht.
Habe da mal eine interessante Seite gefunden, wo erläutert wird, wie deutsches Recht aussieht. Unter Anderem kann man da folgendes lesen:
Verstößt es nicht gegen den Datenschutz oder sonstige Rechte, wenn mein Provider meine Daten herausgibt?
Eindeutig nein. Diese Frage wurde schon oft von deutschen Gerichten entschieden (siehe hierzu nur LG Hamburg, Beschluss vom 23.06.2005, Az. 631 Qs 43/05 oder LG Stuttgart, Beschluss vom 04.01.2005, Az. 13 Qs 89/04). Deutsche Gerichte haben nach absolut herrschender Auffassung entschieden, dass eine Auskunftserteilung des Providers an die Staatsanwaltschaft oder an die Polizeibehörden nicht die Fragen des Datenschutzes oder des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung berührt. Sogar einige Provider hatten sich gegen Auskunftsersuchen gewehrt, sind bei Gericht jedoch unterlegen (so T-Online in dem Verfahren LG Stuttgart).
So einfach ist das. "Eindeutig nein" also, verstößt absolut nicht gegen den Datenschutz..... :-(
Hier kann man sich mal so richtig schlau machen: Klick. Hat mich sehr nachdenklich gestimmt, was man da so nachlesen kann....
Gruß
K.-H.
Klatsch, Fakten, News, Betas 5.087 Themen, 27.849 Beiträge
Na, na, na. Wer hat sie gefunden? Doch nicht vielleicht doch der Herr Udo V. aus D.?
;-)
Gruß
Jürgen
Na ja, aber immerhin habe ich sie doch indirekt gefunden...
Bist auch Leser des Law-Blogs? :-))
Gruß
K.-H.
Yes, Sir. Ich konnte mir jahrelang nicht vorstellen, warum man eigentlich lesen soll, was wilfremde Menschen so den lieben langen Tag anstellen. Aber vor ein paar Monaten hat es mich dann doch erwischt, seitdem bin ich zumindest bei Udo Vetter und Björn Harste mit seinem Shopblogger-Blog regelmäßiger Mitleser.
Mehr muß aber auch nicht. Bloggenden Taxifahrern, Frosta-Mitarbeitern, Nut..., äh Prost..., äh Damen, die auf eher unkonventionelle Art und Weise ihren Lebensunterhalt bestreiten, muß ich wirklich nicht über's Netz auf Schritt und Tritt folgen.
Da ich beruflich viel mit Anwälten zu tun habe (zu unserem Kundenkreis gehören viele Anwaltskanzleien), ist das manchmal ganz erhellend, so im direkten Vergleich.
Gruß
Jürgen
Na ja, annalist und InternetLaw habe ich da noch in meinem täglich zu lesenden Repertoire. Die rufe ich per RSS-Feed ab. Dazu noch die anderen üblichen Verdächtigen, wie Stern, Spiegel, Bild-blog, Heise, Golem, Nachdenkseiten usw. usw.
Sind so um die 25 RSS-Feeds, welche ich abonniert habe, somit bin ich immer gut informiert und man braucht sich schon fast keine Nachrichten im TV anzusehen.
Beim Udo Vetter schreibe ich sogar hin und wieder einen Kommentar rein - allerdings nicht unter dem Nick "King-Heinz"... :-))
Gruß
K.-H.
OK, heise.de, stern.de, focus.de, spiegel.de, das Chip-Forum, ehrensenf.de, die Yahoo-Nachrichtenübersicht, wunschliste.de, presseportal.de (Polizeiberichte für meine Region) und nonstopnews.de könnte ich der Ordnung halber natürlich auch noch hinzufügen. Sind aber keine Blogs, aber da kommen auch 'ne Menge Buchstaben zusammen.
Kein Wunder, daß ich für's Bücherlesen praktisch keine Zeit habe ;-)
Gruß
Jürgen
..schade. Den zumindest mir geht es so, daß ich an jedem Abend denke "war wieder zu viel Computer und zu wenig Vernünftiges." Warum kann man sich eigentlich nicht von dieser Sucht, 'aktuell' zu ein, 'dabei' zu sein, befreien. Schon Morgen ist es ja doch nur der Schrott von gestern und übermorgen vergessen. Weißt du noch, was du letzte Woche aktuell gelesen hast? Ich nicht. Aber an das Tagebuch Friedrichs II, dessen Lektüre schon länger her ist, erinnere ich mich sehr wohl...nur als Beispiel.
....Sogar einige Provider hatten sich gegen Auskunftsersuchen gewehrt....
das dürfte eher Schau gewesen sein.
Ich hab mir erlaubt, vor einigen Monaten eine Auskunft von 1und1 zu holen.
Meine Frage war, wie ich glaube, recht direkt gerichtet.
Ich kann (den Mailverkehr hab ich aufgehoben, bisher aber noch nicht veröffentlicht), ohne Probleme sagen, das 1und1 mit Sicherheit Daten auch ohne richterlichen Beschluss freiwillig herausgibt.
1und1 windet sich in guter dumm dumm Manier um eine Antwort.
Erst nach dem 4-5 Mail hab ich eine Antwort bekommen, die wenigstens mal das Thema trifft. Glaubwürdig ist sie jedoch nicht.
1und1 steht, was Datenschutz betrifft, bei mir auf unterster Stufe = nicht glaubhaft.
Ach Noe Leute,
man liesst oder verliesst sich.
Nur ich bevorzuge immer noch dieses:
Leo Tolstoi - Krieg und Frieden
Gruss
Sascha
Und was soll uns das in Zusammenhang mit diesem Thema sagen?
Gruß
Ein etwas ratloser K.-H.
Widerspricht dem aber nicht die Entscheidung des Verfassungsgerichtes hinsichtlich Herausgabe von Vorratsdaten und dazu zähle doch sicher auch die Verbindungsdaten?
Verfassungsbeschwerden
Insgesamt zwölf Kisten mit Aktenordnern wurden am 29. Februar 2008 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht
Am 31. Dezember 2007 wurde eine vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begleitete Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung (§ 113a , § 113b TKG) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht (Az. 1 BvR 256/08). In Verbindung mit der über 150-seitigen Beschwerdeschrift[22] wurde auch beantragt, die Datensammlung wegen „offensichtlicher Verfassungswidrigkeit“ durch eine einstweilige Anordnung sofort auszusetzen.
Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben 34.939 Beschwerdeführer einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Da die Erfassung und Auswertung der Vollmachten nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnte, ist die Beschwerde zunächst im Namen von acht Erstbeschwerdeführern eingereicht worden[23]. Am 29. Februar 2008 wurden schließlich der größte Teil der Vollmachten dem Bundesverfassungsgericht übergeben.[24][25] Seit Mitte März 2008 liegen alle Vollmachten dem Gericht vor.
Eine separate Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz haben FDP-Politiker rund um Burkhard Hirsch eingereicht.
Am 11. März 2008 hat das Bundesverfassungsgericht auf Antrag der acht Erstbeschwerdeführer das Gesetz zur Massenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten per einstweiliger Anordnung stark eingeschränkt. Zwar wurde die Speicherpflicht für Kommunikationsunternehmen nicht ausgesetzt, die Verwendung der Daten durch Ermittlungsbehörden ist aber nur mit Genehmigung eines Ermittlungsrichters und im Zusammenhang mit schweren Straftaten möglich. Bevor auf die gesammelten Vorratsdaten zugegriffen werden kann, muss ein durch Tatsachen begründeter Verdacht vorliegen, und andere Ermittlungsmöglichkeiten müssen wesentlich erschwert oder aussichtslos sein. Zudem soll die Bundesregierung bis zum 1. September 2008 dem BVerfG über die praktischen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung berichten. Die Hauptverhandlung zur Verfassungsbeschwerde ist somit nicht vor Ende 2008 zu erwarten.[26][27]
Anfang Januar 2009 veröffentlichte die Bundesregierung eine Stellungnahme, nach der es sich bei Vorratsdatenspeicherung, bei dem erreichten Stand der Integration hinsichtlich von Hoheitsakten in der Europäischen Union um einen Gegenstand handele, der sich einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht am Maßstab der Vorschriften des Grundgesetzes entzöge.[28]
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung
Darunter fällt doch sicher nicht der Straftatsbestand der Verletzung des Urheberrecht und somit dürften die Daten vor Gericht kein Bestand haben?
Ob sich die deutsche Rechtssprechung irgendwann mal einig ist und wichtige Grundsatzentscheidungen mit Bestand festlegen wird?
Hi!
Oft diskutiert, aber nie beantwortet:
AFAIK dürfen die TK-Anbieter doch gar nicht speichern,, wenn der Kunde eine Flatrate gebucht hat, denn speichern ist nur zur Rechnungserstellung erlaubt.
Dem widerspricht doch die VDS, oder?
Gruss
Marcel
Eindeutig nein! Daß die Abmahnindustrie das so sieht, heißt noch lange nicht, daß das auch alles stimmt. Sieht aus wie Propaganda und Angstmache.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/02/12/alles-klar/
Wer sich heute noch auf einem Server des eDonkey Netzwerkes anmeldet ist selbst Schuld wenn sie ihn erwischen.
Man kann sich beispielsweise mit dem Kademelia Netzwerk verbinden, welches ohne Server funktioniert.
Im Kademelia Netzwerk werden auch keine Logdaten mit protokolliert.
Die Datentransferrate ist genauso groß wie im eDonkey Netzwerk.