Vor kurzen wurde ja noch überlegt, bei urheberechtsverletzung die kosten für die erste Abmahnung in einen humane Rahmen zu lassen - um die utopischen Forderungen von mehreren Tausend Euro zu verhindern.
Imho eine gute Idee, allerdings scheint es wieder eine kleine Klausel zu geben die den guten Ansatz in keim ersticken zu droht:
"Die Gebührendeckelung greift dagegen nicht ein, wenn eine Privatperson einen erheblichen Urheberrechtsverstoß begeht. Von einem solchen erheblichen Verstoß spricht man, wenn jemand in größerem Umfang Filme und Musikstücke herunterlädt, also z.B. das gesamte Album eines Interpreten."
Quelle:
http://www.golem.de/0804/58979.html
Einerseits kann ich eine Abgrenzung verstehen, damit ncht jeder soviel gratis Musik wie es geht runterlädt - bis er das erstemal erwischt wird.
Andererseits wenn man das so früh schon umgehen kann, sorgt das höchsten für unmut bei der bekannten Kochbuchseite - naja immerhin etwas auch wenn sich die Anwälte auch weiterhin eine Goldene Nase mit fließbandverfahren verdienen.
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Heißt das jetzt, dass die Musikindustrie ihre Songs nicht mehr einzeln in Venusfliegenfallen-Manier ins Internet stellt, sondern nur noch ganze Alben? ;-)
Gruß
Shrek3
Sieht man den nicht bei manchen Filesharing tools, welche Files derjenige noch saugt und wenn da 5 MP3 sind können sie ja wieder 3000€ verlangen.
Naja, wenn man immer nur ein Stück herunterladet und es anschließend aus dem Incoming-Ordner entfernt, kann ein Außenstehender auch nur Kenntnis von maximal diesem einen Lied haben.
Grundsätzlich kann ein anderer nur erkennen, welche IP gerade von ihm Daten bekommt und von wem er gerade Daten erhält, bzw. in wessen Warteschlange er steht.
Von Dateien, Songs, usw. über die der andere gar nicht erst mit mir in Kontakt steht, hat er nicht die geringste Ahnung.
Die Frage ist: wenn ich heute ein Stück herunterlade, morgen wieder eines und in drei Tagen das dritte und jedes mal die Musikindustrie das irgendwie mitbekommt - wird sie sich überhaupt die Mühe machen, herauszufinden, dass es sich um ein und den selben DSL-Anschluss handelt, der dahinter steht? Wegen der unterschiedlichen IP-Adressen (aufgrund der Zwangstrennung)ist dieses ja zunächst nicht ersichtlich.
Und wäre das dann das "gewerbliche" Ausmaß?
Das ganze ist so diffus, dass es sich alleine deshalb nicht lohnt.
Gruß
Shrek3
Die Frage ist: wenn ich heute ein Stück herunterlade, morgen wieder eines und in drei Tagen das dritte und jedes mal die Musikindustrie das irgendwie mitbekommt - wird sie sich überhaupt die Mühe machen, herauszufinden, dass es sich um ein und den selben DSL-Anschluss handelt, der dahinter steht? Wegen der unterschiedlichen IP-Adressen (aufgrund der Zwangstrennung)ist dieses ja zunächst nicht ersichtlich.
ich denke nicht ;) Den für jede Auskunft würden ja eine bearbeitungsgebühr beim provider fällig, und wenn sie nicht sehen können das andere rechtsverletzungen begangen werden lohnt sich danach auch nicht zu filtern. Also merksatz für die Zukunft, lade dir das Album nicht in einen Stück runter.
die sind ja nicht dumm. in der praxis wird das wie folgt ablaufen: die erste abmahnung für einen titel kommt ins haus, kostet dann 50 euro. naja, einen tag später kommt dann 5000 euro abmahnung. ganz einfach. statt eine dicke zu schicken, schicken die netten anwälte dann erst die kleine und dann direkt eine dicke. so verdienen die nochmal 50 euro extra.
Ich bin mir nicht sicher, aber sieht eine Abmahnung nicht in etwa so aus - wir bitten sie aus gegeben anlass, das downloaden von unseren Musikstücken/das verbreiten unser Bilder in Zukunft zu unteerlassen, für dien entstandenen schaden + auslagen berechnen wir ihnen XY€.
Wenn ich damit nicht alzu falsch liege, müsste das zweite vergehen nach den ankommen des ersten briefes gemacht werden.
das spielt in meinen augen keine rolle. anwälte sind clever. wenn jemand abgemahnt wird, liegt in der regel nicht nur ein verstoss, sondern direkt mehrere vor. nehmen wir an, ein tauschbörsenteilnehmer bietet 10 lieder an.
die anwälte wissen das. erstmal bekommt er die abmahnung für ein lied, und dann folgt die nächste dicke für die restlichen 9 lieder.
Aber wenn man die sachen einzeln abmahnt, sind es doch immer neue erste Abmahnungen ... Wenn er aber drauf besteht mehr fordern zu können, muss er es als ein Fall sehen, allerdings muß er dann den abgemahnten Zeit einräumen sein Verhalten zu ändern und dann könnte er erstmalnur eine finden.
Bei 10 liedern kannn er aber von vielen Urheberechtsversprechen sprechen und die deckelung würde nichtmehr greifen.
Zu den Problem mit den Nachweis von mehren einzelvergehen hat zudem Shrek auch was geschrieben.
Ich kann Crazy Eyes Idee gut nachvollziehen.
Trotzdem ist die Sach nicht einfach und muss wahrscheinlich mal wieder erst vor Gericht entschieden werden.
Folgender Vergleich fällt mir ein:
Wenn man z.B. für eine Straftat A eine Bewährungsstrafe bekommt, darf man im Bewährungszeitraum nicht wieder straffällig werden, sonst wird die Bewährung ausgesetzt und man geht in den Bau.
Hat man zwischen der Straftat A und der Verurteilung eine weitere Straftat B begannen (und es wird erst nach Verkündung des Urteils bekannt), wird diese natürlich ganz normal geahndet und bestraft, es hat aber keine direkte Auswirkung auf die Bewährungsstrafe von Straftat A.
verzwickte Sache,das...
Wie gesagt, bis jetzt ist ja noch alles offen und muss erst noch entschieden werden.
Yan
Wir reden hier über Dinge, zu denen das neu beschlossene Gesetz noch nicht einmal in Kraft getreten ist, sondern erst mal nur im Bundestag verabschiedet wurde.
Wahrscheinlich brüten da immer noch die Juristen in der Musikindustrie über den Gesetzestext und loten aus, was dies für sie bedeutet.
Und erst dann wird entschieden, wie sie konkret beim Fallen-Aufstellen im Filesharing-Netz vorgehen werden.
Was sich für sie noch lohnt und was nicht.
Klar wäre zu fragen, ob die MI wegen eines einzigen Musikstücks, welches sie einer IP-Adresse zuordnen können, noch dazu bereit ist, die Gebühren zu zahlen und zum Richter zu laufen.
Desgleichen, ob ein Richter wegen dieses einzigen Musikstücks deren Antrag durchlässt.
Doch wir wissen - nichts...
Außerdem: wer ist in seiner "Gier" nach kostenloser Musik auch dauerhaft so diszipliniert, dass er wirklich nur immer ein einziges Musikstück auf seinen Esel ladet? Und zumindest erst mal den Router vom Internet trennt, damit er sich eine neue IP-Adresse vom Provider holt, bevor es an das nächste "einzige" Musikstück herangeht?
Mag sein, dass für clevere und disziplinierte Sauger da noch ein Schlupfloch besteht.
Ich muss aber ehrlich sagen, dass ich wenig Lust verspüre, das herauszufinden.
Gruß
Shrek3