Folgendes:
Man stellt sich nachfolgendes Scenario vor: Es gibt einige, die haben unter Umständen ältere DVD Player, darunter auch Sony DVD Player. Die kommen mit den UN-DVDs "Casino Royal", "Das Parfüm", "Wer früher stirbt ist länger tot" um nur drei zu nennen, nicht zurecht.
Nun bieten "Constantin-Film" und "Euro-Video" im Gegenzug keinerlei Umtauschmöglichkeit an.
Was sagt die C'T dazu.Den Besitzern bleibt nur übrig, die in Deutschland "verbotenen Programme" einzusetzen, oder die Ware als defekt zu deklarieren, mit der Hoffnung dass der DVD Player des Händlers nicht neueren Datums ist, denn sonst spielt dieser womöglich die DVD ab, und man kann nicht einmal reklamieren.
Oder man ist gezwungen, eine neue Hardware zu erwerben, nur wer frage ich mich, ist so blöde............
Anmerkung:In den USA wurde eine Umtauschaktion gestartet.............
PS:Nachzulesen in der kommenden C'T Ausagabe 10,Seite 34
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Ja, ich habe mich auch schon gewundert, so etwas in der C´t zu lesen.
Kann man dem Händler nicht demonstrieren (mit seinem Player) dass das nicht geht?
Also Player notfalls mitbringen, das muss doch als Beweis reichen...
PS:Nachzulesen in der kommenden C'T Ausagabe 10,Seite 34
In der eben per Abo gekommenen, sonst gäbe es diesen Thread nicht.
Gruss
Marcel
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein Problem für die c't wird. Wenn jemand nicht genug Geld für etwas hat kann man ja auch zu ihm sagen "Entweder du klaust es dir oder du verzichtest." Diese Aussage ist an sich nicht bedenklich. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man, falls der Angesprochene tatsächlich das Stehlen bevorzugt, wegen Anstifftung zu Diebstahl vor Gericht kommen kann.
Gruß CPUQuäler
Anstiftung ist es nur in einem ganz konkreten Einzelfall, nicht aber wenn du ganz pauschal und an die Allgemeinheit gerichtet solche Empfehlungen gibst. IANAL, aber das sollte rechtlich unbedenklich sein.
CU
Olaf
http://www.nickles.de/thread_cache/538213448.html
Wer den Kunden so gängelt hat es nicht besser verdient.
Moin,
interessantes Thema! Ich weis es jetzt nicht mehr ganz genau, aber ich meine vor ein zwei Jahren von einem Bekannten (jurist) der sich recht gut in das UrhRG eingelesen hat, gehört zu haben, dass es bei Audio CD's die nicht gekennzeichnet waren, aber einen Kopierschutz hatten, der es verhindert hat, das Teil auf dem Gerät abzuspielen wo man das machen will (also z.B. PC), es durchaus nicht illegal ist alles in seiner eigenen Macht stehende zu tun, um das Produkt dann doch lauffähig zu bekommen. Vielleicht greift das ja bei DVD's mit Kopierschutz aber ohne Hinweis auch... Keine Ahnung, nur ne Idee..
VG
SCanisius
Bei PC-Spielen ists genauso: Wenn der Kopierschutz das Spielen verhindert, darf man, wenn der Hersteller nicht für Abhilfe sorgen kann, den Kopierschutz umgehen.
Gruss
Marcel
in den USA viel früher einen auf den Deckel bekommen. DVDs in großem Maß zurückziehen müssen etc. Bei uns dagegen nichts.
Aber hat man nicht ein Rückgaberecht bei unzureichender (also nicht benutzbarer) Ware?
Gruss
Marcel
wenn der Verkäufer die DVD in seinem Player abspielen kann, Du aber auf Deinem Player daheim nicht. Da stehst Du auf verlorenem Posten. Gut Du kannst dann mit Deinem Player in den Laden gehen, nur was, wenn der Verkäufer Dir sagt, Dein Player sei eben kaputt.
Man bringt natürlich auch eine Disk mit die normal läuft...
Sonst ist man dem Händler ausgeliefert.
Gruss
Marcel
...wenn der Player ansonsten tadellos funktioniert.
CU
Olaf
Sonst bräuchte man ja den Aufwand gar nicht machen:-))