Die GPL Version 3 wurde nun nach 16 Jahren der GPL Version 2 hinzugestellt. Entwicklern ist es freigestellt, welche Version sie ihrer Software zugrundelegen wollen.
Die GPLv3 enthält beispielsweise eine Passage zum aktuell gewordenen Thema Digital Rights Management (DRM). Demnach kann Software nicht unter dieser Lizenz laufen, wenn sie nur durch eine spezielle Codierung auf der Hardware lauffähig ist. Die Codierung bestimmt der Hardwarehersteller, der damit sicherstellt, dass nur seine Software auf seiner Hardware läuft. Durch die Codierung wird eine lauffähige Veränderung der Software unmöglich gemacht.
Eine aktuelle Passage wurde aufgrund des Novell/Xandros/Linspire-Microsoft-Patentabkommens eingeführt. Eine Software, die nur bestimmte Nutzerkreise vor Patentklagen schützt, kann ebenfalls nicht GPLv3 lizenziert wird.
Die GPLv3 ersetzt die GPLv2 nicht. Beide laufen parallel. Linus Torvalds hatte beispielsweise kritisiert, dass die GPLv3 es verhindere, dass nur bestimmte Software der Hersteller auf WLAN-Karten läuft. Mit dieser Software halten die Hersteller gesetzliche Regelungen z.B. bezüglich der Sendeleistung der Geräte ein. Zur Zeit sieht er keinen Bedarf den Kernel unter die GPLv3 zu stellen. Grundsätzlich kritisiere er diese Fassung nicht mehr so scharf, wie die vorherigen Entwürfe.
Insgesamt wurde gut eineinhalb Jahre über die GPLv3 diskutiert.
Quelle: http://www.heise.de/open/artikel/91928/0