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Das dürfte man doch relativ leicht auskontern können damit, daß man als Betroffener erst mal von den Lumpis eine Aufstellung verlangt, aus der für Laien unzweifelhaft hervorgeht, DAß die Leute ÜBERHAUPT im Besitz der von ihnen behaupteten Lizenzen sind. Für JEDEN Einzelfall.
Ich erinnere mich da an einen Vorfall, der auch vor einem US-Gericht gelandet war, bei dem auch eine Firma einen User erwischt zu haben glaubte, der in großem Stil angeblich illegal gezogene Musikstücke besaß. Auf die Frage der Richterin, ihr doch mal eine Liste der für die reklamierten Musikstücke vorhandenen Lizenzen zu zeigen, durch die es der Firma überhaupt möglich ist, hier Ansprüche anzumelden, kam ein kurzer Notizzettel zum Vorschein. Nur ein paar Prozent von dem, was der User gebunkert hatte, hatte überhaupt noch einen Urheberrechtsschutz (weil asbach-uralt) bis hin dazu, daß die Firma nie entsprechende Rechte besaß an den beanstandeten Musikstücken. Das gab dann ne ziemlich peinliche Prozeßpleite.
Also: wer da irgendwelche Rechte reklamiert, muß erst mal beweisen, daß er sie zum Zeitpunkt des "Fehlverhaltens" auch INNEHAT! Dann erst sehen wir weiter.
Schade, dass diese Nachricht NOCH NICHT auf der Nickles-Startseite steht - wie lange werden die ISP-Daten noch gespeichert? Es kann jeden treffen, zumindest jeden, der 'tauscht' ...
Je nach Provider, bei T-Online sind es 60 Tage habe ich irgendwo gesehen.