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Browser (FF) -Resulate beweiskräftig?

gelöscht_311356 / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo, wer kennt sich auch ein wenig "HTML- juristisch" aus?

Ich habe aus einer angezeigten Internetseite des dt. Bundestags (Bluff-Lebenslauf eines Jungpolitikers) mit Hilfe der Seiteninformation das Bearbeitungsdatum extrahiert, als ich erstmals diesen Bluff feststellte.  Die Seite hat(te) den Doctype html PUBLIC.

Nachdem ich meinen entsprechenden Kommentar einer geeigneten Stelle zukommen ließ, wurde der Seitenginhalt klammheimlich abgeändert - unf folglich auch das Bearbeitungsdatum.  Dies soll nun aber, so wird behauptet, kein Beweis sein für die (bestrittene)  Änderung, da ich ich in böser Absicht solche Daten auch fälschen könne -  kann ich zwar nicht als Dinosaurier, aber immerhin:

Frage:

gibt es geeignete Verfahren zur (gerichtsfesten) "Beweissicherung" von Änderungen in Internetdarstellungen?  Leider kenne ich keinen "Computer Forensiker" und auch keinen "Cyper Cop".  Ein Screenshot vorher und nachher soll ja auch nicht akzeptiert werden, wie man, selbst bei der Staatsanwaltschaft erlebt,  nicht einmal bei Urkundenfälschungen eine Unterschriftenprüfung zulässt, wenn diese lediglich mit einem kopierten Formular vorliegt.

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Max Payne gelöscht_311356 „Browser (FF) -Resulate beweiskräftig?“
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Mir wird auch nach mehrmaligem Lesen nicht klar, worauf Du hinauswillst. Und schon gar nicht, wozu das ganze "gerichtsfest" sein soll.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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gelöscht_311356 Max Payne „Mir wird auch nach mehrmaligem Lesen nicht klar, worauf Du ...“
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Das tut mir aber wirklich leid!

Bedenke jedoch:

Es gibt mehr Ding’ im Himmel und auf Erden, als Eure Schulweisheit sich träumt, Horatio.

Ich suchte Antworten/Ratschläge, keinen Verständnisfragen.

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Max Payne gelöscht_311356 „Das tut mir aber wirklich leid! Bedenke jedoch: Es gibt mehr ...“
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Ich suchte Antworten/Ratschläge, keinen Verständnisfragen.

Dein Hamlet-Zitat in allen Ehren, aber um Dir "Antworten/Ratschläge" erteilen zu können, sollte man schon verstanden haben, was Du eigentlich willst.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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gelöscht_311356 Max Payne „Dein Hamlet-Zitat in allen Ehren, aber um Dir ...“
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Also, zunächst ging es um das Aufgreifen einer Behauptung, die im Internet-Lebenslauf des Angeordneten aufgestellt wurde.  Lt. Bundestagsredation werden diese Inhalte selbst und eigenverantwortlich von den Abgeordneten bzw. deren Büros eingestellt.  Eine amtl. "Überprüfung" der Angaben erfolgt ausdrücklich nicht!  So konnte man übrigens in Bayern auch als Neonazi Richter werden - oder als Friseurgeselle Oberarzt...

Meine Reaktion ergab ein energisches Bestreiten meiner Angaben.  Und zum "Nachweis" meines "Dummgeschwätzes" gleich darauf die inzwischen abgeänderte Seite.  Da wäre ich ja wiklich blöd dagestanden, hätte ich nicht die Orginatseite gesichert und das Datum ermittelt.

Die verbesserte Seite hatte nun aber auch kein frei zugängliches Änderungsdatum mehr.

Der weitere Vergleich wurde nicht anerkannt, ich hätte ja auch den ersten Beleg fälschen können. Ich versuchte auch eine weitere "Überwachung" mit einem Update Scanner, jedoch ohne Erfolgt.

Also versuche ich eine Methode anzuwenden, mit der man ganz gezielt Updates auch kleinster Art entdecken kann.  Screen Shots werden nicht anerkannt, und "gerichtsfest" sollte das alles schon sein wg. eventueller Beweiswürdigung in einem gerichtl. Verfahren.

Alles klar?

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Max Payne gelöscht_311356 „Also, zunächst ging es um das Aufgreifen einer Behauptung, ...“
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Hast Du schon mal bei archive.org nachgesehen, ob es einen Snapshot der Seite gibt? Das ist zwar eher unwahrscheinlich, aber trotzdem einen Blick wert.

Ansonsten stellt sich halt die Frage, inwieweit unzutreffende Angaben in einem Lebenslauf eine strafbare Handlung darstellen.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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gelöscht_311356 Max Payne „Hast Du schon mal bei archive.org nachgesehen, ob es einen ...“
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Guter Hinweis, danke!

Damit 8 Treffer seit 16 Monaten gefunden, beste Dokumentation des Herum-Eierns.

Hier geht es jedoch  um keine strafbaren Handlungen, denn  das Belügen der Wähler ist prinzipiell nicht strafbar!  Es handelt sich, einmal mehr in dieser Clique, um das Schmücken mit akademischen Federn...

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