Hi
Kann mir wer sagen, wo das Internetvertragsrecht im deutschen und im schweizer Recht gereglt ist?
Internet-Software, Browser, FTP, SSH 4.708 Themen, 38.981 Beiträge
Das Vertragsrecht in Deutschland regelt das BGB und HGB,
ein spezielles "Internetvertragsrecht" gibt es nicht.
Das sollte besser auch so bleiben...
Bei der Schweiz muss ich passen, keine Ahnung.
Obwohl, penibel sind die Schweizer schon:
http://www.nickles.de/v3/tools/editpostingV2.php?id_edit=538772746
Den Link hatte mae-47 mal eingestellt und er ist des Neupostens wert.
Gruß - Kongking
super wenigstens mal ein Hinweis^^ Gibts vieleicht im Eu-Recht Internetvertragsbestimungen? Im Schweizerrecht hab ich auch erst das Vertagsrechtgefunden, aber keine speziellen Artikel zum Internetvertragsrecht.
Hi, gregg6
als Jurist erlaube ich mir dezent folgenden Hinweis: Um die Jahrtausendwende herum wurde das "Fernabsatzgesetz" geschaffen und trat in Kraft. Inzwischen ist es (2004)
ungültig geworden, weil seine Bestimmungen im einzelnen in das Bürgerliche Gesetzbuch (anläßlich der sogenannten Schuldrechtsreform) eingearbeitet worden sind.
(Das sind die Bestimmungen über den Kaufvertrag,
§§ 433 ff. BGB und den Dienst-, bzw. Werkvertrag)
Details hierzu, auch mit Nachweisen, findest Du, wenn Du in Wikipedia "Fernabsatzgesetz" eingibst.
Leider kenne ich mich im Schweizerischen Obligationenrecht nicht aus.
Viel Glück wünscht
der Notar
HI
Danke für die Hinweise, die kann ich gut gebrauchen. Weis wer ob die EU Internetvertragsrechte oder Richtlinen veröffentlicht hat ? Oder inwieweit unterscheidet sich das deutsche Recht vom europäischen Recht?
Nochmal zum mitmeisseln: es gibt kein spezielles "Internetvertragsrecht"