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Schadenersatz wegen Fehler Übermittlung Portierungsantrag

Hardwaretester / 2 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo Leute :)

ich habe am 03.11.2011 online einen Wechsel zu VDSL 50 bei der Telekom beantragt und gleich die Papiere ausgedruckt und versendet auf denen mein Anschluss bei Vodafone gekündigt werden sollte.

Da ich am 30.11.2011 noch keine Antwort von der Telekom hatte rief ich dort an und man sagte der Portierunsauftrag sei noch nicht an Vodafone übermittelt worden. Da der 30.11 der letzte Tag war zu kündigen bevor sich der Vertrag bei Vodafone um 1 Jahr verlängert, machte ich Druck und es wurde veranalsst das alles noch am 30.11 übermittelt werden sollte. Als ich Nachmittags nocheinmal anrief sagte man mier alles hätte geklappt und ich würde am 02.01.2012 mein VDSL freigeschaltet bekommen.
Heute rief ich nochmal bei der Telekom an da ich noch keine schriftliche Bestätigung bekommen hatte. Man sagte man hätte noch keine Antwort von Vodafone ob die Portierung genehmigt werden würde.
Ich rief sofort bei Vodafone an und dort sagte man meir das gar keine Kündigung bzw Portireungsanfrage von der Telekom eingegangen sei. Ich rief wieder die Telekom an die nun tiefgründiger forschte und mir die Auskunft gab, das die Mitarbeiter in der Portierungsabteilung Fehler bei der elektronischen Übermittlung gemacht hätten und somit der Portierungsauftrag nicht an Vodafone übermittelt wurde.
Somit hat sich der Vertrag bei Vodafone um 12 Monate verlängert.
Die Telekom hat mir 193,- Euro als Gutschrift versprochen. Diese gehen mir nun flöten aufgrund eines Fehlers eines Mitarbeiters. Wie sieht es rechtlich aus - kann ich Schadenersatzansprüche geltend machen ? Es geht dabei ja auch nicht nur um die 192 Euro sondern auch um die Tatsache, das ich nun weitere 12 Monate mit lahmen DSL surfen muss und meine Planung, einen guten Upload zu nutzen für Zugriff von außen auf mein NAS als PHP und Fileserver nicht so umgesetztw werden kann.
Wie sieht also die Rechtslage aus ? Bin auf eure Meinungen gespannt.

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Aragorn75 Hardwaretester „Schadenersatz wegen Fehler Übermittlung Portierungsantrag“
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Ob du Schadenersatzansprüche geltend machen kannst, ist fraglich, denn dazu müsstest du erstmal einen Schaden haben bzw. diesen glaubhaft nachweisen können.
Und das wird als Privatperson nicht sehr einfach.

Gibt es bei dir in der direkten Umgebung Leute die VDSL haben?
Will dir nicht die Hoffnung auf VDSL nehmen, aber in der CT25/2011 war ein Bericht unter der Rubrik "Vorsicht Kunde: Schnecken-DSL statt VDSL" drin, der über die Missstände bei Portierungen bzw. Zusagen von VDSL berichtete.
Da waren schon ein paar nette Klopper drin.
Frag mal im Bekanntenkreis nach, ob einer die Ausgabe noch hat.
Lohnt sich zu lesen.

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kongking Aragorn75 „Ob du Schadenersatzansprüche geltend machen kannst, ist fraglich, denn dazu...“
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kongking
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