Stimmt so nicht ganz:
Die Telekom ist nicht bis zur ersten Dose, sondern bis zum Übergabepunkt verantwortlich.
Und da ich in den Genuss eines Einfamilienhauses habe, dieser Übergabepunkt aus einem grauen Kasten der Telekom besteht, kann ich, bei allem was hinter diesem Kasten kommt, schalten und walten wie ich will.
Bei einer Mietwohnung besteht der Übergabepunkt meist aus der ersten Anschlussdose, - welche Eigentum der Post ist.
Ein Splitter ist auch nix anderes als eine Postdose. Und wenn sie fachgerecht angeschlossen ist, dann besteht da auch kein Problem.
In der Verpackung befindet sich ja auch ein nettes Zettelchen, auf dem die Klammerbelegung dargestellt ist und wie der Splitter somit anzuschließen ist. Wenn man es denn so gemacht hat besteht auch absolut kein Problem.
Man kann, - hat man mehrere TAE-Dosen in der Wohung, auch an den Splitter die Dosen wieder anschließen. Das geht mit den Klammern auf der rechten Seite des Splitters. (Waren, glaube ich, die Klammern 1a und 1b)
Irgendwo habe ich im Nickles mal das Anschlussbild gepostet, nebst Beschreibung, mal die SuFu benutzen.