@ mario
Da ich bereits Kunde von 1und1 bin (was jetzt aber nicht dazu dienen soll Werbung zu machen (bin auch kein Seller)) hab ich mal als "Wechsler" durchgeklickt, bis zu den AGB´s.
Diese hab ich mir auch mal, insofern Möglich, gründlich durchgelesen und konnte keinen größeren Haken feststellen. Jedenfalls nicht in dem o.g. Bereich.
Solltest Du Punkt 5.8 meinen:
" Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte. Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird 1&1 im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen."
ergibt sich für mich auch kein "Haken", denn dafür steht ja die entsprechende Preisliste und diese besagt wiederum, das es sich um eine echte Flat handelt.
Im Punkt 8.1 :
"Der Kunde ist darüber hinaus nicht berechtigt, die Zugangskennung auf mehr als einem Computer, in Mehrplatzsystemen über einen Hard- oder Software-Router mit der Möglichkeit der Nutzung durch mehrere Computer oder Terminals zeitgleich einzusetzen. Diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn der Kunde einen zur Mehrplatznutzung ausgewiesenen Tarif mit zentraler Einwahl nutzt und die Verbindung über einen Hard- oder Software-Router erfolgt."
wird lediglich allgemein zu der Mehplatznutzung Stellung genommen. Die Flatrate schließt aber z.B. eine dementsprechende Mehrplatznutzung extra ein !
Nix gegen ein gesundes Mißtrauen, denn Haken und Ösen finden sich meißt in allen Verträgen, aber in Sachen Flat ohne Zeit und Volumensbegrenzung kann ich hier nichts feststellen.
Sollte ich irgendwo etwas übersehen haben, so bitte ich um Berichtigung !
Keiner ist vollkommen