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DSL und Mehrfacheinwahl

fnmueller1 / 18 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,


ich suche einen DSL Anbieter bei dem ich mich mehrfach parallel einwaehlen kann (also von versch Standorten aus mit gleicher Kennung). NGI habe ich schon gefunden, frage mich aber ob es da noch einen besseren gibt. Mein Tarif muss mindestens 5 Gig im Monat umfassen, aber eine Flat / Flexiflat (meinetwegen auch Gesch. Reduziert) waere mir schon lieber.


tia
fnmueller1

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_Quax fnmueller1 „DSL und Mehrfacheinwahl“
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Wir hängen momentan mit 5 Rechnern an 2 DSL-Modems parallel im Netz, mein Anbieter ist 1und1, Volumenbasierter Zugang 5 GB, funzt bestens.

cu _Quax

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fnmueller1 _Quax „Wir hängen momentan mit 5 Rechnern an 2 DSL-Modems parallel im Netz, mein...“
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ich dachte 1und1 schliesst in den AGB Mehrfachnutztung aus!? Oder ist das bei den Volumentarifen anders?

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_Quax fnmueller1 „ich dachte 1und1 schliesst in den AGB Mehrfachnutztung aus!? Oder ist das bei...“
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Bei Volumenbasierten Verträgen sollte es wurscht sein, ob mit einem oder 5 Rechnern Datentransfer stattfindet, bei einer echten (hier konkret: T-online)Flat funzte mehrfacheinwal nicht.
Der Vertrag läuft mittlerweile fast 3 Jahre, Klagen sind bisher keine gekommen.

cu _Quax

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fnmueller1 _Quax „Bei Volumenbasierten Verträgen sollte es wurscht sein, ob mit einem oder 5...“
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gibt es bei 1und1 ne traffickontrolle im stile von gmx oder msn?

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_Quax fnmueller1 „gibt es bei 1und1 ne traffickontrolle im stile von gmx oder msn?“
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Man kann bei 1 und 1 im sogenannten Control-Center den Traffic des Abrechnungszeitraumes einsehen - oder meinst Du einen Online-Counter?

cu _Quax

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fnmueller1 _Quax „Man kann bei 1 und 1 im sogenannten Control-Center den Traffic des...“
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danke euch beiden, habt mir sehr geholfen

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Mario32 fnmueller1 „gibt es bei 1und1 ne traffickontrolle im stile von gmx oder msn?“
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wenn du damit sowas wie ne übersicht meinst was du schon verbraucht hast :
Ja gibt es

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Dr. Hook _Quax „Bei Volumenbasierten Verträgen sollte es wurscht sein, ob mit einem oder 5...“
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Hi Quax,

dann hast Du anscheinend mehr Glück gehabt als ich.
Ich habe ebenfalls einen volumenbasierten Vertrag bei 1&1 und habe kürzlich eine Abmahnung bekommen, weil ich mit 2 Rechnern zeitgleich (über Switch mit 2 IPs, nicht über Router) ins Netz ging. :-(

fnmueller1 hat da durchaus Recht wenn er sagt, daß 1&1 dies in seinen AGBs ausschließt. Dies wurde mir auch vorgehalten. Angemerkt wurde allerdings, daß es durchaus Verträge für Mehrfachnutzung gäbe. Es wurde allerdings nicht gesagt, ob und in welcher Höhe hier Mehrkosten entstehen.

cu

Dr. Hook

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_Quax Dr. Hook „@ Quax“
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Moin Doc, mein Vertrag bei 1und1 läuft mittlerweile seit September 2001, kostete damals 29,90DM pro Monat, mittlerweile 16,90€.
Entweder habe ich Narrenfreiheit weil schon länger dabei oder im Vertrag ist eine Mehrplatznutzung nicht verboten.

cu _Quax

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Mario32 fnmueller1 „DSL und Mehrfacheinwahl“
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hallo fnmueller
Das habe ich grade in den geizkragen news gefunden. unten druntersteht das mehrfacheinwahl möglich ist. kannst dir ja mal anschauen. die bieten sogar surfen ganz umsonst!!!!!

http://www.faventia.de/index.php?option=content&task=view&id=32&Itemid=55


ich muss auch erst mal kucken was die so bieten. hoffe das hilft dir?!

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fnmueller1 Mario32 „hallo fnmueller Das habe ich grade in den geizkragen news gefunden. unten...“
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danke, die habe ich auch schon auf der karte. Allerdings geht da Mehrfacheinwahl nicht in Verbindung mit der Flat Light (welches meines erachtens ein angemessener Preis ist). Leider sind die 5050 Euro in den AGB mir auch etwas suspekt, schon allein da ich WLAN habe und das gerne auch mal mit Kumpels oder auch nem Nachbar teile

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fnmueller1 Mario32 „hallo fnmueller Das habe ich grade in den geizkragen news gefunden. unten...“
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bliebt die frage ob faventia ueberhaupt nachweisen _darf_ ob man files, etc uber kazaa o.ae. zieht. Immerhin schnueffeln die dann ja denke ich im Fernmeldegeheimnis rum.

Im Falle das Falles waere es also wahrscheinlich ein nicht gerichtsfaehiger Beweis. Was meint ihr?

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Mario32 fnmueller1 „bliebt die frage ob faventia ueberhaupt nachweisen _darf_ ob man files, etc uber...“
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bliebt die frage ob faventia ueberhaupt nachweisen _darf_ ob man files, etc uber kazaa o.ae. zieht. Immerhin schnueffeln die dann ja denke ich im Fernmeldegeheimnis rum.

Im Falle das Falles waere es also wahrscheinlich ein nicht gerichtsfaehiger Beweis. Was meint ihr?



Achtung diesmal ist meine gegenfrage kein DUMMSCHWÄTZERAUFDECKER.
Hallo FN,
Ich weiß wirklich nicht was du meinst, wovon du redest: Dein Hinweis auf 5050Euro habe ich auch nicht verstanden. Was für AGB ließt du da. Ich habe sowas bei denen nicht gesehen???? *schulterzug*
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fnmueller1 Mario32 „ bliebt die frage ob faventia ueberhaupt nachweisen _darf_ ob man files, etc...“
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http://www.faventia.de/content/view/40/64/
punkt 4.3

Seit Jueki und seinem Arcor erlebnis (wobei eigentlich auch schon davor), bin ich wahrscheinlich einer der wenigen die sich wirklich eine AGB durchlesen

Wobei man den Punkt wirklich schon suchen muss

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Mario32 fnmueller1 „http://www.faventia.de/content/view/40/64/ punkt 4.3 Seit Jueki und seinem Arcor...“
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Ach dieses meintest du ich bin davon ausgegangen das dies aufgrund deiner beschreibung was du brauchst nicht zutreffend ist:

du hast doch geschrieben das du mehrere einwahlen haben willst. nix von "schweinkram hosten".
warum störst du dich dran das du keine pornos gegen geld dort hosten darfst?

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fnmueller1 Nachtrag zu: „DSL und Mehrfacheinwahl“
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will auch kein schweinekram hosten, nur was mache ich wenn jmd ueber mein wlan z.B. Kazaa benutzt?
Ich denke dann waere ich gea....

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Mario32 fnmueller1 „will auch kein schweinekram hosten, nur was mache ich wenn jmd ueber mein wlan...“
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und? kazza zu benutzen ist nicht verboten. im übrigen meinen die damit mit dieser "Vertragsstrafenklausel" doch nur den unter deinem account von dir in DEREN Internetangebot (webspace/foren usw.) gespeicherten Inhalt.
Was du aus dem netz saugst geht die nix an. weil die sind nicht dafür verantwortlich was du legales/illegales/ganzegales aus dem Datennetz ziehst.
Allerdings sind die für die dinge verantwortlich die bei denen auf dem webspace passieren. und wenn du also den webspace nutzt um verbotene dinge zu tun, und die erhalten davon kenntnis und stellen es nicht ab, haften die.
Das mit den 5050Euro ist so zu vestehen, wie der hinweis in manchen Kaufhäusern. Wenn du da was illegales machst und dich erwischen läßt zahlst du auch die "Fangprämie"
Und hier ist es eben die "Fangprämie" weil die die arbeit haben deinen Illegalen content zu löschen oder eben bei kenntnis und tolerierung selbst dafür haften müssen!

Es spielt für den vertrag mit denen keinen keks was du downloadest solange du nix bei denen speicherst!

Hoffe diese Ausführungen haben zum Verständnis deren AGB beigetragen.

Im übrigen meine ich was von Keine Portgängelung bei uns dort gelesen zu haben. Ein solcher hinweis zielt doch gerade auf filesharer.

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fnmueller1 Mario32 „und? kazza zu benutzen ist nicht verboten. im übrigen meinen die damit mit...“
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hallo mario
ich sehe das immernoch etwas anders (und da bin ich denke ich nicht der einzige)

Zur Portpriorisierung schreiben sie gar nichts:
"
Ohne Zeitbegrenzung durchs Netz
Fixpreis 9,99 EUR/Monat**
Session-Timer 24 Stunden
bei bis zu 2 GB Volumen/Monat
Session-Timer 1 Stunde
ab 2 GB - 4 GB Volumen/Monat
Session-Timer 30 Minuten
ab 4 GB - 8 GB volumen/monat
Session-Timer 10 Minuten
ab 8 GB Volumen/Monat
downstream bis zu 768 kbit/s*
upstream bis zu 128 kbit/s
keine Zeitbegrenzung
19,99 EUR Einrichtungsgebühr
Mindestvertragslaufzeit 1 Monat
bis zu 5 eMail-Adressen
"

Im uebrigen denke ich, dass eine Leitung die alle 10 mins disconnected wird keine Filesharer anlocken wird. :-)

So, nun zu den AGB:

"Der Kunde darf nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen."

1. sind die "guten sitten" zwar ein rechtlicher begriff, dieser ist aber afaik auslegungssache
2. Man darf nicht gegen Rechte dritter Verstossen. Das ist aber sehr schnell passiert, vorallem wenn 2 Nachbarn und ab und zu mal nen Kumpel an der gleichen Leitung haengt. Rein theoretisch koennte ich schon in schwierigkeiten kommen wenn ein 3. (z.B. ein Hacker) mein System (oder eines welches ans Netz geschlossen ist) korrumpiert und fuer seine illegalen aktivitaeten nutzt.


" Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben."
Siehe oben, wie soll man das bitte kontrolieren wenn andere am gleichen Netz haengen?

Und noch etwas: Der Provider bietet ueberhaupt keine Foren, Webspace oder irgend etwas in der Art an.
Ergo: In den AGB kann er sich eigentlich nur auf Filesharing beziehen.

Netter Gruss
fnmueller1

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