Hallo
Ich wurde bei ebay betrogen. um den Täter festzustellen brauche ich die IPNummer.
Wie komme ich an diese dran?
Über die email adresse funktioniert es nicht
MfG
Fred
Hallo
Ich wurde bei ebay betrogen. um den Täter festzustellen brauche ich die IPNummer.
Wie komme ich an diese dran?
Über die email adresse funktioniert es nicht
MfG
Fred
...vergiss es - mit der ip wird das nix.
der bessere weg geht über die registrierung bei ebay - dort muß eine bankverbindung hinterlegt sein... du selbst kannst aber nicht ermitteln, sondern mußt anzeige bei der polizei erstatten, dann ermittelt erst die polizei und dann die staatsanwaltschaft.
;-)
ich wollte bei der Polizei eine Anzeige machen, die sagten, dass sie die IPNummer brauchen, dann können sie feststellen , woher der Absender ist
Moin,
Blödsinn, die brauchen keine IP Adresse. Nimm Deinen Schriftverkehr (eMail), Auktionsnummer und leg das der Polizei vor. Besser wäre es aber über einen Anwalt zu gehen, wenn Du Dein Geld nicht zurückbekommst, muß eine Mahnung ausgestellt werden. Wenn diese zugestellt ist, kannst Du nach 6 Wochen die Zwangseintreibung einleiten. Du solltest eine Rechtschutz mit Vertragsrecht besitzen, sonst geht das vorerst auch zu Deinen Lasten.
Alternativ kannst Du auch die Versicherung von eBay in Anspruch nehmen - die haften doch irgendwie ab 25 € - ist bei mir schon 3 Jahre her das ich dieses Procedre einleiten mußte.
Gruß
Thorsten
...moment - ganz so ist´s nicht.
1. du gehst zum anwalt
2. der (oder ohne anwalt du selbst) beantragst bei gericht einen mahnbescheid - dazu mußt du allerdings die richtige anschrift kennen
3. am ende des rechtswegs hast du einen vollstreckbaren titel
4. damit kannst du einen gerichtsvollzieher mit´m geldeintreiben beauftragen
die adresse bekommen allerdings nur ermittlungsbehörden - polizei, oder staatsanwaltschaft. dein anwalt kann akteneinsicht beantragen und dann die nötigen schritte mit dir abstimmen und einleiten.
die kosten trägt bis zum urteil der antragssteller, wenn das urteil erlassen ist trägt die kosten die unterlegene partei. ...hier wäre eine rechtschutzversicherung gut.
bei ebay kannst du unter bestimmten vorraussetzungen den käuferschutz in anspruch nehmen - dazu mehr bei ebay.
gelle?
;-)