Folgendes ist meinem Freund passiert:
Nachdem ich auf seinem Computer den Internetzugang eingerichtet hatte war er am nächsten Tag zum ersten Mal im Internet und besuchte auch "Erotikseiten". Da er noch ein Neuling was Computer und Internet betrifft ist, dachte er sich auch nichts dabei, als ein Popup Window Ihn zur Installation eines Programmes aufforderte. Als er dann am nächsten Tag sich erneut ins Internet einwählen wollte, clickte er auf die von mir eingerichtete DFÜ Verbindung zu Freenet, danach ging aber ein Popup Fenster des tags zuvor downgeloadeten Programmes auf und sagte Ihm, daß es Ihn mit einem anderen Anbieter verbindet. Dieses Fenster ließ sich nicht schließen und auch das Fenster für die Verbindung über Freenet wurde deaktiviert. Einzig die Taste OK des Programmes funktionierte. Als Neuling auf diesem Gebiet dachte er sich dann nichts dabei und wurde dann aber ohne sein Wissen über eine 0190 Nummer für 3,63 DM die Minute ins Internet verbunden. Die Rechnung über die Telekom steht noch aus. Was kann man da machen? Er sieht jetzt eine Rechnung von ca 500.- DM für 3 Stunden surfen auf sich zukommen. Gibt es da ein Grundsatzurteil auf das man sich berufen kann?
Internetanschluss und Tarife 23.330 Themen, 98.029 Beiträge
So, so, er dachte sich nichts dabei. Dann wird es ihm sicher auch nichts ausmachen, die Rechnung dafür zu bezahlen. Dererlei Grundsatzurteile gibt es leider nicht. Handelte es sich um ein deutsches Programm oder aus dem Ausland? Das wäre für die Einleitung rechtlicher Schritte schon wichtig. Am besten wäre es dann, diese besagte Seite nochmals aufzusuchen und im weiteren Screenshots anzufertigen. Wenn in den Pop-Up Fenstern nicht eindeutig steht, worum es sich handelt und wenn vor der Installation dieses Programes keine Nutzerbedingungen bzw. Lizenzvereinbarungen oder ähnliches auftauchen, handelt es sich eindeutig um Betrug und somit um einen Fall für die Polizei(immer vorrausgesetzt, es handelt sich um einen inländischen Anbieter, was ich mir allerdings nicht vorstellen kann). Wenn Dein Bekannter allerdings immer schön auf "OK" und "Einverstanden" geklickt hat, ohne sich den Kram durchzulesen, ist er mit 500,-DM "Lehrgeld" sicher gut bedient und sieht nächstes Mal genauer hin.
Wir denken das man sich vorher über das Internet informieren sollte , bevor man irgendwelche Sachen ausprobiert von denen man null Ahnung hat.Wenn man sich einen Internetanschluss zulegt, muss man sich im klaren sein was auf einen zukommen kann.Und wenn man sich dann vorher nicht ausreichend darüber informiert kann es schon mal sein das einem soetwas passiert.Vorallem sollte man ein Programm nicht installieren wenn man absolut keine Ahnung davon hat !!!!!!!!Wir sagen nur SELBER SCHULD!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Auf jeden Fall sofort bei der Post reklamieren, spätestens wenn die Rechnung da ist und Rechtsbeirat bei einer
Verbraucherzentrale oder gleich bei einem Anwalt holen. Ich habe da im Hinterkopf, daß viele Gerichte der Meinung sind,
daß diese 0190-Stöhnnummern grundsätzlich gegen die guten Sitten verstoßen, weswegen er eine gute Chance hätte, da
einigermaßen heil rauszukommen.
Aber das ist ja nur das eine Problem. Das andere ist, 0190er Nr. aus seinem Rechner rauszubekommen. Das Archiv
enthält eine ganze Reihe solcher Fälle. Wahrscheinlich muß der gesamte Internet/DFÜ-Teil vollkommen deinstalliert
und wieder neuinstalliert werden.
Wenigstens eine gute Seite hat die Sache: DER Bursche paßt ab jetzt besser auf! Und wenn nicht, verdient er es nicht besser.
http://www.freexxxseite.de.vu probiers mal hier !!
Lieber Louie, folgenden Nutzerbedingungen MUSS Dein Bekannter per Mausklick zugestimmt haben, um die Software zu installieren.
Hätte er sie gelesen UND verstanden hätte er es wohl bleibenlassen.
Die nachfolgenden Nutzerbedingungen und Hinweise sind original herauskopiert (und juristisch wasserdicht, Pech gehabt!)
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You must read, understand and agree to the following terms before using this service.
Use of this service involves a premium or international rate phone call.
This service is only available to users of at least 18 years of age, and you must pay the phone bill associated with this computer's modem, or have permission from the bill payer.
You understand that all information, data, text, software, music, sound, photographs, graphics, video, messages or other materials ('Content'), whether publicly posted or privately transmitted, are the sole responsibility of the person from which such Content originated. Neither Totally Connect nor Coulomb are responsible for any material you may view using this service. The billing company does not control the Content posted via the Service and, as such, does not guarantee the accuracy, integrity or quality of such Content.
You understand that by using the Service, you may be exposed to Content that is offensive, indecent or objectionable. Under no circumstances will the billing company owner be liable in any way for any Content, including, but not limited to, for any errors or omissions in any Content, or for any loss or damage of any kind incurred as a result of the use of any Content posted, emailed or otherwise transmitted via the Service.
WARNING: By using this software, your modem will dial an INTERNATIONAL LONG-DISTANCE TELEPHONE CALL OR A DOMESTIC PREMIUM RATE TELEPHONE NUMBER. NO CREDIT CARD IS REQUIRED TO ACCESS THIS SERVICE, YOU WILL ONLY BE CHARGED ON A MINUTE BY MINUTE BASIS ON YOUR PHONE BILL FOR AN INTERNATIONAL LONG-DISTANCE CALL OR A DOMESTIC PREMIUM RATE CALL.
Your phone bill will reflect charges to the terminating point - whether a domestic premium billing platform or an international long distance - on a per minute basis for the cost of the call.
Call charges from the UK are £1.50/min, Germany: 3,63DM/min, Norway: 15NOK/min, Sweden: 17SEK/min, Austria 50 ATS/min, Denmark approx £1.21/min Japan approx £1.60/min, Netherlands 1.5GU/min, Spain 134pts/min, Switzerland 4,23 CHF/min and, for all other countries, international long-distance charges will apply.
Once connected, your computer modem will not terminate this international long distance or domestic premium billing telephone connection unless and until: You stay connected for longer than twenty (20) minutes, or you click on the DISCONNECT button on the dialler dialogue box.
BTV Industries
C/. El Cangrejo 15,
Mala
Canary Islands
Las Palmas, Lanzarote 33602
ES
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Das Programm heißt im übrigen "Entertain Me", mit "Me" meint sich aber wohl die BTV Industries im sonnigen Las Palmas *lol*
Hin und sprengen.
Solche Gebühren sind, ähnlich wie Telefonsexgespräche über 01908-Nummern nicht einklagbar seitens des Anbieters. Einfach bei der Telekom Beschwerde gegen die Rechnung einlegen bzw. zurückbuchen lassen.
Sicherheitshalber aber zur Verbraucherberatung und/oder Rechtsanwalt gehen, oder mal bei recht.de versuchen!
>kq
Das ist falsch. Die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen, die für die Installation erforderlich ist, verpflichtet ihn zum Bezahlen der anfallenden Gebühren.
Siehe auch mein Beitrag unten.
Denke auch das er wohl selber schuld ist. Es ist in jedem (!) dieser runterladbaren Erotik-Einwahlprogramme, eine Klausel mit den Anfallenden Gebühren drin. Wenn auch nur kleingedruckt!
Er hätte sich die Sache eben genauer durchlesen sollen.
Dass Kleingedruckte..
..ist heutzutage im Rechtsgebrauch
nunmal (leider!)
so gang und gäbe.
Tststs.
Grinsegruss.
@AHDBfDWB,
es gibt auch noch "View.exe" oder "Dialer.exe". ;)
@Louie,
kennt "Dein" Freund keine Passwortseiten? *G*
www.AMPLAND.com www.Passworduniverse.com
Das ist garantiert billiger, im übrigen kann keiner so Dumm sein, und sich ne aufgezwungene EXE-Datei von so ner Page runterladen, uuups war ja doch einer *schadenfreude*!!
Neee, mal im Ernst, versuchs mal so wie "kq" und "Hermann Munster" meinten, da könntest Du, mit viel Glück, Erfolg haben.
Cu
seberschuld du dämlicher wichser
Bravo!! Schützen Kraftausdrücke vor Rechtschreibunterricht???
Eigentlich beginnt der Betrug ab dem Zeitpunkt, wo dein Freund NICHT mehr die Sexseite dieses Anbieters anwählt und trotzdem über 0190 abgerechnet wird. Sollte man sich beim Amwalt schlau machen.
das ist kein betrug, vor allem steht garant. irgendwo auf der genannten Seite ein netter kleiner Disclaimer und damit ist der Anbieter aus dem Schneider. und wer ist schon so blöd, sich über ne 0190er einzuwählen... ach ja ich weiß wer.
Tja, wer sich frauenverachtenden Pornomistdreck reinziehen will, und obendrein noch keine Ahnung hat, ist mit 500 DM noch sicher gut davongekommen...
Tja, da muß wohl das ganze DFÜ-Gedöns neu installiert werden. Was Ähnliches ist mir mal mit einer Heft-CD mit einem freenet-Zugang passiert (das Icon habe ich aus Versehen angeklickt und leider nicht sofort danach auch den Power-Schalter)...
Übrigens warum müssen Erotikseiten in Anführungszeichen stehen? In Zeiten öffentlichen Container-Vögelns kann ich moralisierende Beiträge à la "wer sich frauenverachtenden Pornomistdreck reinziehen will, und obendrein noch keine Ahnung hat, ist mit 500 DM noch sicher gut davongekommen..." nun gar nicht verstehen, oder werden die Damen (und Herren) dorthingezwungen? Außerdem gibt es auch genügend Erotikseiten über Männer, wieso hat das Autor die nicht erwähnt? [Diskriminierung!]
Eine Frechheit finde ich den Beitrag von AHDBfDWB! Wieso soll ein englischsprachiger Text fragwürdigen juristischen Wertes, noch dazu von einem ausländischen Anbieter, für einen deutschen Internet-Teilnehmer irgendwie bindend, geschweige den "juristisch wasserdicht" sein. Der Kollege hat einzig ein Problem mit der Telekom, die hier das Inkasso übernimmt, den ausländische Anbieter würde ich an seiner Stelle ignorieren. Daß die Telekom sich für sowas hergibt spricht ja wohl Bände! Würde sie es nicht, müßten sich solche "Unternehmen" erheblich mehr Mühe geben, überhaupt von Kunden Geld zu bekommen. Also ich würde die Sache mit der "Unsittlichkeit" solcher Geschäfte weiterverfolgen, die Telekom mal darauf hinweisen, daß ihre Rechnung hier sowas enthält, den Telekomanteil natürlich bezahlen und den Rest auf ein Sperrkonto, bis die Sache geklärt ist. Vielleicht wird der Anschluß dann nicht gesperrt.
Meine Erfahrung mit der Telekom ist allerdings: ES INTERESSIERT DIE EINEN SCHEISSDRECK OB ICH MEINEN ANSCHLUSS BRAUCHE, MIT IHNEN ZUFRIEDEN BIN, ODER WAS AUCH IMMER, BEIM GERINGSTEN ANLASS WIRD GESPERRT. Also Vorsicht, noch gibt es leider keine ernsthafte Alternative...
Dem vorstehenden Beitrag von steely kann ich inhaltlich nur voll und
ganz zustimmen. Ergänzend würde ich unter exakter und eingehender Dar-
stellung des Sachverhalts die Angelegenheit der zuständigen Staatsan-
waltschaft mitteilen, mit der Bitte, strafrechtliche Schritte gegen
Unbekannt einzuleiten. Betrug gem. § 263 StGB setzt voraus: Täu-
schungshandlung (über Entgeltlichkeit/Nichtentgeltlichkeit, bzw. Höhe
des Entgelts, Irrtumserregung, Vermögensverfügung, Vermögensschaden,
Nachteilszufügungsabsicht, Kausalität zwischen jedem der vorstehenden
Tatbestandsmerkmale zum nächsten;
Bei der Anzeige auch auf § 302 a StGB (Leistungswucher, Ausnutzung der wirtschaftlichen Unerfahrenheit) hinweisen.
Gerade, wenn der User keine Ahnung von der wirtschaftlichen Bedeutung des Geschehens hatte - ganz davon abgesehen, daß in Amerikanisch gehaltene Allgemeine Geschäftsbedingungen nach dem AGB-Gesetz in Deutschland nicht wirksam sind (wenn es sich um einen deutschen Anbieter handelt) - dann besteht u.U. die Möglichkeit, "herauszukom-
men." Das dauert aber seine Zeit!
Toi,toi,toi
P.S.: Auf geistige Tiefflieger wie der anonyme Proll-Beitrag zwischen
Red Scorpion und dem nächsten namentlich benannten Beitrag können wir
alle verzichten. Hier könnte man schon eine Strafanzeige wegen Be-
leidigung ( § 185 StGB ) stellen. GottseiDank gibt es kein anonymes
Surfen ! Hoffentlich kommt bald der "Internet-Führerschein".
Ich will ja nicht Deine juristische Kompetenz in Frage stellen, aber erstmal gibt es die Sprache "amerikanisch" nicht, sondern höchstens englisch, zweitens ist wohl, so ärgerlich das ganze auch für den Benutzer auch sein mag, hier von Betrug wohl nicht zu spechen, da die
Nutzerbedingungen haarklein die Folgen der Installation des Programmes beschreiben. Wer jedoch der englischen Sprache nicht mächtig ist und den einer Installation vorhergehenden Text nicht versteht und das Programm dann aber doch nach Zustimmung zu den nicht verstandenen Nutzerhinweisen/-bedingungen installiert, den trifft zumindest ein hoher Anteil an Eigenverschulden, da er in diesem Moment
grob fahlässig gehandelt hat.
Zur Klarstellung: ich heisse die Handlungsweise solcher "halbseidener" Unternehmen nicht gut, aber seitens der Internetuser ist doch ein wenig mehr Vorsicht angebracht, wie dieses Beispiel wieder einmal gezeigt hat, gerade wo sich schon des öfteren gezeigt hat, das es sich eben doch z.T. noch um "rechtsfreien Raum" handelt.
Also du erzählst doch hier nur blödsinn
selbstverständlich wird zwischen Americanisch und Englisch unterschieden
und es ist sehr wohl betrug was diese gesellschaft macht den wenn ich nicht die seiten dieses anbieters benutzen will, sondern das internet der öffendlichkeit dann bin ich auch nicht verpflichtet dies zu bezahlen, zumal ein von mir eigendlich verwendetes einwahlprogi zwanghaft auser kraft gesetzt wurde -indem ich nämlich nur mit diesem tool ins netz gelange und als unwissender internet neuling selbst keinen plahn davon habe eine eigene DFÜ verbindung zu konfigurieren
deswegen mein tipp an dich lies dir in aller ruhe die hier angebotenen beiträge durch, und gib dann deine meinung dazu ab es kann nicht jeder mister oberschlau sein so wie du z.Bsp.und dieser jemand dem das passiert ist ist garantiert auch nicht der einzige , es gibt auch progis wo du gar nicht merkst daß du in eine 0190 er gehst mit freenet schon passiert,und weil du fragst ob er kein TV guckt ( Big- Brother )danach kommen auf seriöseren sendern oftmals rechtshinweise gerade was den napp im internet betrifft - solltest dich dort informieren z.Bsp Stern TV oder so .
Ja ich weis jetzt kommt dann wieder so ein beitrag zweks rechtschreibung und so aber hier am rande ich bin einfach nur zu faul danach zu gucken !
also cu Mr. Uiversum
Was heisst hier Frechheit? Man sollte doch mal bei den Fakten bleiben, und nach den Fakten hat der Kollege die Nutzerbedingungen des Programmes anerkannt, sonst hätte er es gar nicht installieren können. Wenn man allerdings nicht lesen kann, oder der englischen Sprache nicht mächtig ist, sollte man tunlichst die Finger davon lassen.
Er kann ja gerne die Telekom darauf hinweisen, das Angebote mit unsittlichem Inhalt über die abgerechnet werden, nur wird man ihn dann auch fragen, warum er Sexseiten ansurft, wenn es doch so unsittlich ist. Es ist ja wohl auch nichts Neues, das dort viel mit versteckten Gebühren gearbeitet wird, vielleicht sollte man sich vor dem Einwählen ins Netz mal ein wenig schlau machen. Aber es wird ja lieber hinterher gejammert.
---->"Wieso soll ein englischsprachiger Text fragwürdigen juristischen Wertes, noch dazu von einem ausländischen Anbieter, für einen deutschen Internet-Teilnehmer irgendwie bindend, geschweige den "juristisch wasserdicht" sein" ja, ist es denn die Möglichkeit? Das Internet ist ja doch nicht nur auf Deutsch! Unbelievable !
Du bist sicher einer der Typen, die nur Seiten mit .de ansurfen oder?
Was machst Du denn mit Shareware in englischer Sprache? Die Benutzerbedingungen und Lizenzvereinbarungen erkennst Du sicher auch nicht an, oder? Ist ja nicht auf Deutsch.
Der Kollege ist nunmal böse reingefallen, aber daran trägt er selber die Schuld.Er ist derjenige, der am Rechner sitzt und darüber entscheidet, was er rauflässt und was nicht. Wer allerdings am Rechner mit den Eiern denkt, anstatt das Gehirn einzuschalten, sollte sich das nächste Mal lieber den Playboy zur Hand nehmen.
Sers AHDBfDWB
Genau so siehts aus. Das Internet ist nicht Deutsch auch wenn das bestimmt viele gerne hätten (die kein engl. können) aber so ists nunmahl net. Ca 75 % der Internetsites ist engl. (Studie Uni Wien)
Ich würd sagen das der Kerl mit 500.- DM noch gut weggekommen ist. *lol*
Zum Thema Frauenverachtender Pornodreck usw. Okay der Junge hat daneben gehauen und 500 Dm sind teuer genug. Aber warum musst Du Anonym schreiben? Ist Typisch kleinkariert. Guckst Du auch Big Brother etc oder hast Du kein TV?? Ach ja die LAdys verdienen echt Gut (kleiner Hinweiss)
so ein megaarschloch geschieht im recht dem wichser
Es ist so, daß er Widerspruch bei der Telekom einlegen kann, diese überweist das Geld aber nicht zurück, sondern friert den Betrag bis zu einer Klärung ein (ein Freund von mir hat die Sache gerade am laufen). Die Klärung muß dein Freund aber selber herbeiführen.
aber versuch mal den Anbieter herauszufinden !!
Der einzige weg ist vielleicht zu behaupten, jemand hat ihm das Einwahlprogramm per trojaner auf der kiste installiert.
Also, die Kohle ist so oder so weg !!!
Viel Glück trotzdem.
na und pech gehabt