Hallo.
Oftmals sehe ich auf Webseiten eine Meldung, die besagt "Wir setzen Cookies, sind sie einverstanden?" oder sowas in der Art..
Wie nötig ist so eine Mitteilung und wie sollte man sie am besten formulieren/darstellen?
Hallo.
Oftmals sehe ich auf Webseiten eine Meldung, die besagt "Wir setzen Cookies, sind sie einverstanden?" oder sowas in der Art..
Wie nötig ist so eine Mitteilung und wie sollte man sie am besten formulieren/darstellen?
Webseiten setzen Cookies ein, um einen Nutzer wiederzuerkennen und die Seite mit den einmal gesetzten Einstellungen darzustellen. Die Seiten wissen dadurch, ob man schon mal da war, ob man eingeloggt war, eine Sprache festgelegt hat, ob man den Html5-Player nutzt, usw.
Cookies sind also nützlich bei Seiten, die man öfter nutzt, und überflüssig bei Seiten, die man nur einmal besucht, schädlich sind sie aber nicht. Dabei werden keine Daten erfasst, sondern der Browser speichert die Cookies, also die Einstellungen zur Seite. Die Seite fragt den Browser, ob der Nutzer schon mal auf der Seite war. Sind Cookies vorhanden, meldet der Browser die schon einmal gesetzten Einstellungen. Dadurch müssen die Einstellungen nicht nochmal festgelegt werden.
Da eine Speicherung, die nicht der Nutzer vornimmt, einer Genehmigung bedarf, wird man gefragt, ob man Cookies akzeptiert. Tut man das nicht, gelten Einstellungen nur für den einen Besuch. Cookies lassen sich auch später im Browser entfernen. Einzeln oder alle auf einmal.
OK, ja. Ich meinte die Frage eher aus Sicht des Webseitenbetreibers.
Also sollte man so eine "Cookie-Warnung" bzw Einverständniserklärung einbauen, oder ist das rechtlich nicht unbedingt nötig (?)
Ich würde mir immer das Einverständnis einholen. Das erspart Streitfälle.
Zusammengefasst ist es so, dass man den Besucher der Seite über die Nutzung von Cookies informiert UND sich ein Einverständnis zur Nutzung einholt (opt-in). Sicher ist sicher.
Ich würde mir immer das Einverständnis einholen. Das erspart Streitfälle.
In welcher Form kann man denn dieses Einverständnis revisionssicher dokumentieren?
Gruß, mawe2
Ach, Mawe2. Heute bist Du aber widerspenstig.
Hast Du jemals, irgendwann mal eine Seite wie Youtube.com besucht? Kenne ich nicht selber, aber die fragen ab, ob Cookies verwendet werden dürfen. Das dürfte konform sein, genauso machen das auch viele andere Seiten. Die ganzen Cookies kannste Dir im Firefox unter Einstellungen-Datenschutz ansehen. Das mir völlig unbekannte Google.com macht es auch so. Auch Winfuture.de, Heise.de, Spiegel.de nutzen Cookies, denen habe ich glaube ich nicht zugestimmt, soweit ich mich erinnere. Google agiert in dieser Hinsicht also vorbildlich.
Heute bist Du aber widerspenstig.
Man wird doch wohl nochmal fragen dürfen!
Ich weiß, was Cookies sind und ich kenne diese Cookie-Hinweise.
Trotzdem muss man sich doch die Frage stellen: Wenn ich sowas mache, um mich abzusichern, wie beweise ich dann im Streitfall, dass der Besucher wirklich zugestimmt hat? Wie realisiere ich also meine "Absicherung" so, dass sie mir irgendwann auch mal nützt?
Ich sage jetzt mal: Das ist komplett unmöglich!
Oder es ist nur möglich mit weiteren Konsequenzen, die man besser vermeiden sollte, z.B. mit einer vollständigen IP-Protokollierung und einem Anmeldeformular, wo jeder Nutzer zuerst (informationstechnisch) seine Hosen runterlässt, bevor er überhaupt auf die betreffende Seite kommt.
Es gibt wirklich nur ganz wenige Seiten, wo ich einer Cookie-Speicherung explizit zustimme. Aber auch wenn ich es nicht tue, funktionieren die anderen Seiten ganz normal. Wozu also der ganze Quatsch, der juristisch in Deutschland noch nicht mal nötig ist?
Ich glaube, die Paranioa, die hier (in Deutschland) viele Betreiber von WebSites umtreibt, ist schon erheblich!
Gruß, mawe2
Wie nötig ist so eine Mitteilung und wie sollte man sie am besten formulieren/darstellen?
Da herrscht wohl noch ein ziemliches Durcheinander.
"Die gegenwärtige Rechtslage in Deutschland zur Verwendung von Cookies ist undurchsichtig und verwirrend."
Nix genaues weiss man nicht.
http://www.it-recht-kanzlei.de/cookies-einwilligung-datenschutz.html
Das ist alles nicht so einfach. Die EU-Richtlinie verlangt einen Opt-in, also eine Zustimmung. Die Bundesregierung meint, das sei in vorhandenen Gesetzen bereits umgesetzt, ein weiteres Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie deswegen nicht nötig. Nun ist Dein Link von 2011. Es stellt sich die Frage, ob sich noch was geändert hat und ob bisherige Gesetze es tatsächlich hergeben. Auf Nummer sicher geht man nur, indem man die EU-Richtlinie einfach umsetzt. Dann braucht man es später nicht mehr ändern und sich auch sonst keine Gedanken zu machen.
Nun ist Dein Link von 2011
Bei mir steht da als Datum 31.03.2014:
Stimmt, die Richtlinie hätte 2011 umgesetzt werden müssen. Am Sachverhalt ändert das aber nichts.