Hallo,
wir hatten ein Volleyball-Turnier und haben natürlich viel geknipst. Es gehört selbstredend zur Höflichkeit, dass wir nachfragen, ob es ok ist die Bilder auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Aber mal theoretisch: müssen wir nachfragen? Ich weiß, dass man z.B. bei Fussballspielen oder Konzerten oder Demos etc. damit rechnen muss, dass man fotografiert und veröffentlicht wird, auch ohne ausdrückliche Genehmigung. Wo ist da die Grenze? Im Zweifelsfall eine Grauzone, oder?
Gruß,
Till
Homepage selbermachen 7.852 Themen, 35.619 Beiträge
Ich hab spaßeshalber mal nach: Bilder + Veröffentlichungsrecht gegoogelt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
http://www.rechtambild.de/tag/veroffentlichungsrecht/
http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte
Der Lesestoff reicht für ein halbes Jahr. Ich bin aber sicher das es hier einige
gibt die das kürzer fassen und erklären können. Gruß Andy
Eine Grauzone ist es eigentlich nicht, nur eine Interpretationsfrage. Prinzipiell ist es so, dass man bei Personen auf einem Bild immer ein sogenanntes "Model-Release" braucht, also eine Art Vertrag in dem die Person(en) auf dem Bild ihre Einwilligung zur Nutzung des Bildes geben, denn grundlegend gilt immer das Recht am eigenen Bild - mit Einschränkungen.
Einschränkungen gibt es eigentlich (meines Wissens) nur zwei relevante:
- Es handelt sich um eine Person des öffentlichen Lebens wie z.B. Sportler, Politiker, Schauspieler und die Aufnahme erfolgte im öffentlichen Raum (die versteckte Kamera auf dem Klo ist dann wieder nicht okay).
- Die Person(en) ist/sind nicht Hauptbestandteil des Bildes beziehungsweise nicht zu erkennen, also beispielsweise Menschenmengen bei Demonstrationen, ein Tourist auf dem Eifelturm in 500 Metern Entfernung, eine Person von Hinten, die nicht aufgrund irgendwelcher Details identifizierbar wäre.
Grundsätzlich ist es also immer eine gute Idee bei Personen auf einem Bild - wenn sie als solche zu erkennen sind - ein Model-Release unterschreiben zu lassen, Vorlagen hierzu findest Du im Netz (Fotocommunities). Das erspart im Voraus schon viel möglichen Ärger.
Die Person(en) ist/sind nicht Hauptbestandteil des BildesDas habe ich auch schon mal gehört, jetzt fällt es mir wieder ein. Trifft aber leider nicht auf unsere Veranstaltung zu, also werde ich mich um die Erlaubnis kümmern müssen.
Danke für die Hinweise!
Gruß,
Till
Hallo, wat is mit den eigenen Kindern, Frau, Kind, jung ,älter?
Man, is dat eine WELT geworden, dat arme VOLK, was noch alles vor sich hat, tut mir getzt schon LEID!!!
lieben Gruß noch, aus dem warmen,& schönen UERDINGEN am RHEIN,
Peter
Mir hat ein Berufsfotograf, der auftragsgemäß Veranstaltungen der Gemeinde dokumentiert, auf meine entsprechende Frage gesagt:
3. Wenn Öffentlichkeit gegeben ist. Es hat sich eingebürgert, dass Öffentlichkeit dann gegeben ist, wenn gleichzeitig 5 oder mehr Personen abgebildet werden (typisch: Urlaubsfoto vom gut besuchten Strand oder auf der Straße, Teilnehmer einer Exkursion oder Führung, öffentliche Veranstaltungen, etc.)
Gruß, Gerhard
Sehe ich auch so. Gerade bei einer öffentlichen Veranstaltung muss man mit Fotos rechnen, besonders als Akteur. Darum sehe ich absolut kein Problem, selbst bei Portraits nicht. Sofern die Leute nicht schlecht dargestellt werden, dürften sie nichts dagegen haben. Falls doch, kannst du die Bilder ja entfernen.
Es gibt viele Veranstaltungen, bei denen man als Teilnehmer und sogar als Zuschauer mit dem Erwerb der Karte Ton und Bildaufnahmen, sowie deren Verwertung zustimmt.