Hallo
Möchte eine Domain erwerben. Habe dazu auch bei Denic
etc. mir Informationen besorgt. Also zum Hoster Inhaber etc.
Alle der hinterlegten Daten sind falsch bzw nicht mehr aktuell.
Die Domain selber ist bei Namedrive geparkt aber anscheinend
da nicht zum Verkauf. Bei Sedo kann man ja direkt dann auf nen
Link klicken womit man dann die Domain erwerben kann. Ich weiss
nicht ob das bei Namedrive möglich ist aber für die Seite nicht.
Also ist das überhaupt rechtlich tragbar das die Seite (ne .de Seite) weiterlaufen darf obwohl die Daten nicht mehr aktuell sind?
Ist der Domaininhaber nicht für die aktuellität verpflichtet ?
Homepage selbermachen 7.852 Themen, 35.619 Beiträge
Hallo VanderVaart21,
eine Domain die belegt ist, kann nicht erworben werden.
Die Aktualiotät der Seite ist Sache des Betreibers.
Wie sollte man die Aktualität einer Site messen?
Wer sollte den dafür zuständig sein?
Wer sollte denn den Zeitpunkt bestimmen, wie "alt" Informationen sein dürfen?
Wie viele "alte" Informationen dürfen es denn sein?
Solange ein Inhaber einer Seite diese nicht selbst kündigt, oder zum Kauf anbietet, ist diese geschützt.
Du wirst Dir wohl einen anderen Domainnamen suchen müssen.
Gruß
Jörg
Achso und zu deinen Fragen Jörg63
Die Aktualität der Domain wird doch bei Denic auch angegeben
da steht doch immer zuletzt aktualisiert.
Also indem Fall ist es ja auch messbar.
Und mit den Informationen meine ich ja nicht die
auf der Seite direkt zu finden sind, sondern Informationen
zum Besitzer Admin C und was da alles bestimmt werden kann.
Hallo,
nicht ganz einfach.
Ich sehe das aber genauso wie du, sofern die DENIC dafür zuständig ist: http://www.denic.de/de/domainrichtlinien.html
E-Mail: info@denic.de
Telefon: +49 69 27 235 270
Fax: +49 69 27 235 238
HTH
Liberté
;~)
Guten morgen und Vielen Dank erstmal für eure Antworten.
Durch die Domainrichtlinien ist mehr gerade mal ne neue Frage gekommen.
Erstmal geht das um noch eine andere (ich beobachte 2 Domains)
Wenn man diese Domain aufruft dann erscheint folgendes :
Hier entstehen die Internet-Seiten des Confixx Benutzers web4 auf domaindepartment.de
Dies locker und leicht schon 2 Monate bestimmt schon länger offiziell
letzte aktualisierung 7.12.07
Jetzt lese ich aber die Richtlinien und da steht folgendes : (Punkt 4)
Der Domainvertrag kommt zwischen dem (künftigen) Domaininhaber und DENIC mit erfolgreichem Abschluss der Registrierung durch DENIC zustande. Ist der Domainauftrag über ein DENIC-Mitglied erfolgt und schafft der Domaininhaber nicht binnen vier Wochen die technischen Voraussetzungen für die Konnektierung der Domain einschließlich der Weitergabe der entsprechenden technischen Daten an DENIC, resultiert daraus allerdings die Auflösung des Domainvertrags (auflösende Bedingung). Für den Domainvertrag gelten die DENIC-Domainbedingungen.
Was bedeutet denn bitte schön Konnektierung ?? Was ist mit technischen
Voraussetzung gemeint ?
Für die Domain, die ich am Anfang beschrieben habe, besteht wohl keine
Chance die zu bekommen .... Ich werde mich aber wohl mal bei denic
erkundigen aber bis hierhin erstmal Vielen Dank für eure Hilfe
Hallo,
ich werde dir wohl nicht weiterhelfen können.
Es sind bestimmt auch andere User, die jetzt mitlesen, am Ausgang der Diskrepanzen interessiert.. ..also halt uns bitte "auf dem laufenden".. danke!
mfg
Liberté
;~)
P.S. sieh mal hier: http://www.nickles.de/static_cache/538469509.html
So laut Denic habe keine Rechte die Seite zu übernehmen.
Aber noch stirbt die Hoffnung nicht, denn ich habe noch folgendes
gefunden:
Wie kann ich den Inhaber einer Domain erreichen, wenn er unter der Adresse nicht erreichbar ist, die ich der whois-Abfrage entnommen habe?
Zunächst sollten Sie sich an einen der ebenfalls in der whois-Abfrage angegebenen weiteren Ansprechpartner wenden. Haben Sie damit keinen Erfolg, wird die DENIC der Sache nachgehen, wenn Sie Ihre Aussage, der Domaininhaber sei nicht existent oder unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar, durch entsprechende Nachweise untermauern. Geeignet dazu sind beispielsweise Briefumschläge mit dem Postvermerk "Unbekannt" oder "Unbekannt verzogen" und zum anderen Auskünfte der entsprechenden Register (Handelsregister, Gewerberegister, Einwohnermeldeamt). Es reicht nicht aus, wenn der Domaininhaber die Annahme von Briefen lediglich verweigert oder (Einschreibe-)Briefe nicht abholt; denn dann existiert er ja unter der registrierten Adresse. Ein Umschlag mit dem Vermerk "Annahme verweigert" oder "Nicht abgeholt" genügt daher in keinem Falle.
Ein Brief habe ich schon zurückbekommen mit dem Vermerk das diese
Person unter der Adresse nicht erreichbar ist. Werde jetzt alle
Adressen anschreiben und dann die Vermerke zu Denic schicken
mal sehen was dann passiert
hmm,
spannend, leider muß ich jetzt um die Uhrzeit los, sorry
mfg
Liberté
;~)
Gar nichts wird passieren, es sei denn, der Besitzer bezahlt nicht.
Niemand ist verpflichtet, auf seinen Domains Webseiten zu betreiben oder sie verkaufen zu wollen ....
Die nicht aktuellen Daten führen erst dann zu Problemen, wenn nicht bezahlt wird oder rechtliche Dinge vorliegen. Sind keine Inhalte hinterlegt, sind rechtliche Probleme mehr als unwahrscheinlich ;-).
HTH, Z.
Alles klar
Dann sag ich erstmal Vielen Dank an euch für eure Hilfe
und dann muss ich mir wohl mal Gedanken um andere Domains machen