Die Hinweise des Bundesjustizministeriums:
http://www.bmj.de/files/-/3283/Allgemeine%20Hinweise%20zur%20Anbieterkennzeichnungspflicht%20im%20Internet.pdf
lg
maestro
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ganz grandios:
kürzlich war über die Impressumspflicht eine Reportage im TV, in der auch der Hinweis des BMJ gezeigt wurde.
Es ist schon blamabel, wenn man gezwungen wird, ein Impressum zu haben, aber allein das BMJ wohl schon nicht weiß, was man alles reinschreiben muß, um vor Abmahnanwälten gefeit zu sein...
Traurig, traurig.
Gruß,
Dirk
Die Reportage habe ich gesehen, und ich finde es zum Kotzen, dass es zugenüge Richter gibt, die bei dem Scheiß mitmachen.
Öffentliche Hinrichung durch Erhängen, Steinigung oder einfachens Tottreten durch freiwillige Zuschauer befinde ich als das Mindeste, was diese Richter verdient haben.
Über die Anwälte, die solche Abmahnwellen realisieren, will ich nicht weiter diskutieren, die nutzen das System lediglich zum eigenen Vorteil aus, scham- und rücksichtslos zwar, aber solange man sie es tun lässt...
Die Richter dagegen, die so ein Abmahnsystem durch absurde Auslegung schwammig formulierter Verordnungen und Gesetze erst ermöglichen, verdienen in meinen Augen keine Gnade.
P.S. Seit wann ist ein Telefonanschluss denn zur Pflicht geworden?
mmmh, ich frage mich gerade mal was anderes:
wie wäre es, das BMJ mal in Regreß zu nehmen?
Denn wenn schon die geballte Fachkompetenz des BMJ kein rechtssicheres Impressum aufstellen können, dies aber vom Anwender verlangen, dann sollten die in diesem Fall auch die Kosten des Gerichtsstreits nebst Urteil bezahlen.
Gruß,
Dirk