Hallo,
müssen Internethosting Provider nicht ein Widerrufrecht anbieten?
grüße
Homepage selbermachen 7.852 Themen, 35.619 Beiträge
Nein, es handelt sich um eine Dienstleistung, nicht um eine Ware. Bei Dienstleistungen gibt es dann kein Widerrufsrecht, wenn mit der Erbringung schon begonnen wurde. Da die Reservierung direkt eingeleitet wird, der Provider also direkt tätig wird, ist kein Widerruf möglich.
Aber ich dachte für Fernsabatzverträge gäbe es ein widerrufrecht.
§ 312 b BGB Fernabsatzverträge
(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen
Ja, prinzipiell tut es das auch, aber wie schon gesagt, für Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme, wenn mit der Erbringung der Leistung bereits begonnen wurde. Bei der Registrierung einer Domain ist das nun mal prinzipbedingt der Fall.
Teilweise bieten die Hoster wohl auch an 2 Wochen mit der Registrierung zu warten. Wenn man nicht gerade ein einmaliges Super-Sonderangebot nutzen will kann man aber auch einfach zuhause 2 Wochen länger mit der Entscheidung warten ;-)
Gruß
Borlander
und wenn schon, die paar Euronen die das kostet machen einem ja nicht arm, oder ? oder wolltest Du www.i-hate-Microsoft.com reservieren und hast jetzt ärger ? :-)
Wie meine Vorredner schon sagten, bei Ware gibt es ein Widerrufsrecht, bei Domains (DIenstleistung) nicht...
Und warum willst du widerrufen??? Tipfehler in der Domain oder kurzfristig doch umentschieden eine andere Domain zu nehmen???
"
2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat."
das ist es wohl. Nun, bei mir ist das problem darin zu sehen, dass ich bei speicherriese.com wie widerrufsbelehrung nicht finde und an der seriösität des Anbieters zweifle.