Hallo, kann sich mal jemand meine Seite ansehen:
http://www.prismproject-radio.de
Das Problem: Wenn man ein Musikstück laufen läßt funktioniert die
Navigation nicht mehr. Macht man ein Seitenrefresh durch den Browser-Button gehts wieder. Ein automatisches Refresh bringt kein vernünftiges Resultat. Hat jemand eine Idee?
Schon mal Danke! Gruß Jürgen.
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Hallo Jürgen,
Probleme gibt's schon ohne Musik.
Wenn man etwa das Impressum aufruft, wird nach ein paar Sekunden im rechten frame wieder die Startseite angezeigt. Habe auf die Schnelle aber nicht herausgefunden, warum.
Aber ein paar andere Sachen sind mir aufgefallen:
1)
www.prismproject-radio.de/ enthält einen frame, in dem die Inhalte angezeigt werden, die aber auf home.arcor.de/prismproject/R2/... liegen. Spätestens, wenn Du Linkpartner suchst, fällst Du mit so einer Konstruktion auf die Nase. Lade Deine Inhalte auf www.prismproject-radio.de/ hoch.
2)
Du verwendest schlechtes HTML. http://validator.w3.org/ verweigert sogar die Prüfung, weil Du keinen Zeichensatz angegeben hast. In home.arcor.de/prismproject/R2/index.html ist als Doctype "XHTML 1.0 Frameset" angegeben (einen solchen Doctype gibt es nicht). Und home.arcor.de/prismproject/R2/Impressum.html ist nie und nimmer "HTML 4.01 Transitional" (ein tag wie "br style="color: rgb(255, 0, 0);"" ist unzulässig, ganz abgesehen davon, daß das keinen Sinn macht).
Angesichts der vielen Fehler ist es ein Wunder, daß überhaupt was angezeigt wird. Tut mir leid, Dir das sagen zu müssen: Beseitige erst mal Deine vielen HTML-Fehler.
Hallo lieber Asterix5,
deine Kritik mag berechtigt sein beispielsweise im Austausch zwischen Informatik-Studenten! Ich will jedoch Geld verdienen mit meiner Seite wodurch ich praktisch an die Sache herangehen muss. Für den Praktiker gilt aber: "Besser schlecht gefahren, als gut gelaufen".
Im übrigen hab ich mein Problem zwischenzeitlich selbst gelöst: Ein einfacher Zurück Link hat gereicht!
Gruß
Jürgen
Dann solltest du auch dafür sorgen, dass sie professionellen Ansprüchen genügt. Entweder musst du dich selbst damit befassen, oder jemanden damit beauftragen, der sich damit auskennt.
So wird das jedenfalls nix mit dem Geldverdienen - wenns im Laden von der Decke tropft und die Tür klemmt, traue ich der Ware auch nicht ...
HTH, Z.
Es sind zwar sehr wenige Leute, die meine Gemafrei Musik kaufen, aber die die sie gekauft haben waren 100% damit zu frieden - haben sie mir geschrieben!
Moin,
also, was deine eigentliche Frage angeht, da muß ich leider passen, ich habe davon absolut keinen blassen Schimmer.
Mit dem "automatischen Refresh" hast du ja selbst bereits festgestellt, geht jedenfalls einiges in die Hose. Man ist auf einer Seite, sieht sie sich an und - PLOPP - ist man wieder auf der Startseite.
Dennoch muß ich eine kleine Anmerkung machen. Ich hoffe, du bist mir nicht böse, aber ich meine es in deinem Interesse gut, es geht mir nicht darum, irgendwie zu lästern.
Beim Überfliegen bin ich - vor dem PLOPP - kurz auf einer Seite hängengeblieben, bei der folgender Text stand:
Gemafreie Musik läst sich vielseitig einsetzen.. Vielleicht haben Sie einen Videofilm gedreht, den Sie gerne weiterverkaufen möchten und für den sie eine musikalische Untermalung brauchen. Doch sie können nicht einfach eine CD nehmen und den Film musikalisch damit untermahlen. Solange Sie die Filme an ihre Freunde und Bekannten verschenken ist das in Ordnung. Aber wenn sie den Film gerne Weiterverkaufen möchten, dann geht das nicht mehr so einfach.- sie müssen Gema-Gebühren bezahlen.
Abgaben an die Gema müssen Sie in der Regel auch für Aufführungen wie Musikdarbietungen in Diskotheken und Musikkneipen und sonstigen Musikveranstaltungen mit Hintergrundmusik bezahlen. Für die Darbietung eines Abends werden in der Regel durchschnittlich 45,-Euro verlangt.
Sorry. Das geht so nicht. Offenbar möchtest du ja doch ein paar Euro verdienen, da sollte dann aber ruhig mal jemand einen Blick draufwerfen, der brauchbare Rechtschreib- und Gestaltungssicherheit aufweist.
"für den sie..." Anrede, "Sie" groß
"Doch sie", dito
"untermahlen". Getreide mahlt man.
"Aber wenn sie". Ahnst du, was jetzt kommt? Anrede, "Sie" groß
"45,-Euro" Da fehlt ein Leerzeichen.
Die Zeichensetzung ist auch ein Thema für sich.
Also, die Baustelle ist etwas größer, da macht nicht nur die "Lala" Probleme. Siehe auch dein Posting: "Macht man einen Seitenrefresh". Nee, so bitte nicht. Nicht jeder, der etwas in einen HTML-Editor hacken kann, ist damit gleich Webdesigner.
Denk mal in deinem eigenen Interesse drüber nach. Werbung ist nötig, "wer nicht wirbt, stirbt". Fehler können sich auch immer mal einschleichen, auch in meinen Postings stehen manchmal wirkliche Klopfer, da will ich mich selbst auch nicht ausnehmen. Aber wenn's irgendwo im Geld geht, sollte ein gewisses Maß an Professionalität vorhanden sein, sonst geht der Schuß leicht nach hinten los.
Gruß
Jürgen
mal so auf die schnelle, sag mir BITTE, welches KRAUT Du geraucht hast oder welchen Schnaps Du Dir reingepfiffen hast, als Du Deine AGBs verfasst hast.
So besoffen kann ich gar nicht sein, um daran noch irgendetwas gut zu finden.
Übrigens, mit Opera habe ich leichte Ladeprobleme.
Song/CD erstellen,...
...da zahle ich also und habe nichts exklusives dafür bekommen?
ICH bezahle und DU hast alle Rechte???
Wer garantiert mir, dass es exklusive bleibt?
KEINER! (begreife bitte, dass DU hier nicht zählst)
Nicht in 10.000 Jahren würde ich DARAUF eingehen!
Beispiel: Will ich für eine Trauerfeier ein Lied von Dir haben, erwarte ich die 100%tige GARANTIE von Dir, dass dieser Song MEIN Song ist. Behältst Du die Veröffentlichungsrechte, verkaufst Du sie an den nächst höher bietenden...
Du musst schon auf die Veröffentlichungsrechte verzichten und mir als Besteller diese, beschränkt auf mein Interesse und die damit verbundene örtliche Begrenzung (Stadt/Land/Kontinent etc.) zugestehen, sonst läuft nichts!
Stimmt schon
"AGB's" gibt es schon mal gar nicht. Die Allgemeine Geschäftsbedingung - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nicht "die Allgemeinen Geschäftsbedingungens"
(1) Rechnungen sind gegen Vorrauskasse zu begleichen
Vorauskasse. Man bezahlt etwas im voraus. Man bezahlt es nicht raus, und dies vor.
(2) Die Zahlung ist unmittelbar mit der Bestellung über Paypal zu leisten
Das ist doch mal praktisch. Ein Unternehmen, welches durch Unzuverlässigkeit, eigenmächtiges "Einfrieren" von Kundengeldern, Sicherheitslücken, die alle eBay-Kunden betreffen können, Kommunikation nur durch Textbausteine auffällt, als einzige Zahlmöglichkeit akzeptieren. So komme ich wenigstens nicht in den Genuß, hier bestellen zu können, da mir PayPal nicht in's Haus kommt.
§11 Wiederrufsbelehrung
Aua. Das tut ja in den Augen weh. Was ist denn ein "Wiederruf"? Wenn ich jemanden rufe, der reagiert nicht und ich wiederhole meinen Ruf, dann ist das vielleicht ein "Wiederruf". Wenn ich etwas nicht mehr haben möchte, dann "widerrufe" ich meine Bestellung.
Bei Musik CD's
Ein Deppenapostroph. Wie bei den "AGB's"
(1) Wir sind ein Nonprofit-Unternehmen.
(2) Wir wollen keinen Unternehmerischen Gewinn erzielen.
(3) Alle unsere Preise sind Selbstkostenpreise.
Sowas liebt das Finanzamt. Gemeinnützige Unternehmen können sich sowas erlauben, aber nicht "Otto Normalverbraucher". Die Aussage "Ich will jedoch Geld verdienen mit meiner Seite wodurch ich praktisch an die Sache herangehen muss." passt dann ja irgendwie nicht so ganz.
Nee, ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt, was hier geht und was nicht, das wäre dringend erforderlich. Und dann eine Rechtschreibkontrolle von jemanden, der sich damit auskennt. Mit einer 4 Minus als letzte Deutschzensur sollte man von der textmäßigen Gestaltung von Webseiten lieber Abstand nehmen.
Die ganzen Rechtschreibfehler sind natürlich ein berechtigter Kritikpunkt und müssen selbstverständlich behoben werden. Inhaltlich stammen die
AGB's aus einer Zusammenfassung/Straffung von AGB-Seiten die ich aus dem Internet habe. Ich bin Musiker und kein Rechtsanwalt und ich hätte überhaupt keine AGB in die Homepage gemacht aber so ein Berufs-Abmahner-Geldmacher-Rechtsanwalt hat mich dazu gezwungen.
Zitat aus Meyers Grosses Taschenlexikon: Gewerbe - auf Dauer ausgelegt Wirtschaftstätigkeit ... zur Erziehlung von Gewinn. Geld kann man auch verdienen zur Deckung der Kosten.
Auszug: §3 Vertragsabschluß
(1) Angebote sind unverbindlich
(2) Eine Bestellung ist verbindlich – Vertragsangebot –
...
Meine Anfrage: Was kostet ein eigenes Lied?
500,- Euro
Gut, ich bestelle den Song!
Kostet 7.354,- Euro, Rücktrittsrecht ausgeschlossen, da eine Bestellung ja VERBINDLICH ist und das Angebot (auf meine Nachfrage) ja nur UNVERBINDLICH war!!!
LÖSCHE DIESE "AGB" umgehend und befrage ggf. einen Anwalt!
Ich würde die Seite vorübergehend ganz vom Netz nehmen!
Wenn das so ein Klugscheißeranwalt sieht, bist Du/seit Ihr drann!
Selbstverständlich handelt es sich NICHT um Exklusiv-Rechte! Kannst ja mal bei Dieter Bohlen anfragen ob er dir für 7 Euro einen Song
komponiert, mit dem du dann 200000 Euro verdienst!!!! Im übrigen sieht das Urheberrecht auch für Exklusive Kompositionen eine Beteiligung
des Urhebers IN JEDEM FALL vor, wenn die Einnahmen aus dem Verkauf des Werkes die Kosten erheblich übersteigen. Diese Regelung
greift selbst dann, wenn der Urheber auf eine solche Beteiligung ausdrücklich verzichtet hat!!!!!