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Was muss in ein Impressum für eine gewerbliche Webseite

Stefan_gross / 3 Antworten / Baumansicht Nickles

Guten Morgen zusammen,

wir führen ein kleines 2 Mann Unternehmen (einen Schlüsseldienst, genauer gesagt) und sind gerade dabei eine kleine Webseite zu planen.

Nun sind wir uns nicht so ganz sicher, was alles in das Impressum muss. Wir möchten natürlich nichts falsch machen. Kann mir da jemand Tips geben?

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xafford Stefan_gross „Was muss in ein Impressum für eine gewerbliche Webseite“
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Grundsätzlich bei gewerblichen Seiten:

Firmenname (sofern vorhanden), bei GbR oder Einzelunternehmer muß zwingend der / die Personennamen hinzu.
Eine ladungafähige Anschrift (auf Deutsch, eine gültige Firmenanschrift an die offizielle Post zugestellt werden kann).
Kontaktemailadresse für direkte Anfragen.
Steuernummer und zuständiges Finanzamt.
Handelsregister und zuständiges Amtsgericht sofern vorhanden.

Je nach ausgeübtem Gewerbe / Beruf kommen dann eventuell noch spezielle Auflagen durch andere Gesetze (Jugendschutzbeauftragte etc) oder Kammern hinzu (Ärzte, Anwälte, Notare etc). Prinzipiell war es das.
Noch ein Hinweis: Oft liest man von unbedingt notwendigen Disclaimern ("Laut einem Urteil des blablabla...">). Diese Disclaimer sind entgegen landläufiger Meinung nicht vorgeschrieben und können unter Umständen sogar eher noch größere Probleme Verursachen. Diese gehören also nicht wirklich zu einem Impressum.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Stefan_gross xafford „Grundsätzlich bei gewerblichen Seiten: Firmenname sofern vorhanden , bei GbR...“
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Das hört sich doch schon sehr gut an.

Danke für die Antwort

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out-freyn Stefan_gross „Was muss in ein Impressum für eine gewerbliche Webseite“
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Schau mal den § 6 TDG (Teledienstegesetz) an, da steht alles genau drin.
http://bundesrecht.juris.de/tdg/index.html

The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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