Hallo,
ich habe mal eine Frage. Ich wohn in Berlin und würde gern über einen Stadtteil eine Website bauen. Jetzt habe ich mich mit dem Bürgermeister in Verbindung gesetzt, bezüglich Kostendeckung (Webspace und CO) meine Arbeitszeit ist natürlich ehrenamtlich, ich bin Schüler.
Er hat keinerlei Interesse daran, will vielmehr, dass alles zentral über die Berliner Site läuft. Er will also keine Seiten von Stadtteile. Zumindest hat er mir nur eine Absage erteilt bezüglich der Finanzierung, aber er hat jetzt nichts exklusiv untersagt oder verboten.
Wie ist das jetzt zu verstehen....da hab ich vor langer Zeit mal was gelesen, dass normale Bürger nicht einfach Städtedomains reservieren dürfen. IN meinem Fall wäre es ja nur ein Stadtteil Berlins, was ja nicht gleich berlin ist.
Was denkt ihr darüber
Homepage selbermachen 7.852 Themen, 35.619 Beiträge
Mal ganz doof nachgefragt: ist die Domain denn überhaupt noch frei?
Ansonsten, schau dir doch mal andere Stadtteil-Websites an, z.B. wedding.de, kreuzberg.de, tempelhof.de, reinickendorf.de oder was weiß ich. Über das Impressum könntest du mit den Leuten in Verbindung treten, die die Seite gemacht haben, und dir ein paar Tipps holen. Bei der Gelegenheit erfährst du dann auch gleich, ob sie offiziell oder aus freien Stücken für ihren Stadtteil mit einer einschlägig benannten Webseite im Internet tätig geworden sind.
Im Zweifelsfall würd ich mir - um allem aus dem Weg zu gehen - eine Fantasienamendomain reservieren. Gegen "granitza-prenzlberg.de" dürfte keiner etwas einzuwenden haben. Ein ehemaliger Arbeitskollege von mir hat sich z.B. problemlos www.[familienname]-hamburg.de (mit seinem Familiennamen) gesichert, da hat auch keiner gemeckert.
CU
Olaf
auch berlin-online.de, meinberlin.de unserberlin.de oder ähnliches sollte nicht das Problem werden.
Und solange du die Website als Hobby kennzeichnest bzw. darauf verweißt das du zur Liebe des Stadtteils diese Seite betreibst, kann keiner was anhaben.
Natürlich musst du dich an die Gesetzlichen Bestimmungen auf Impressum und Co. halten.
Probleme mit dem Domainnamen würde es wahrscheinlich nur geben, wenn du versuchen würdest berlin.de zu bekommen oder wenn du ihn schon hättest.
Oder zieh auf´s Land, da sind die Bürgermeister flexibler...
gut kopiert aus domain-recht.de, Newsletter 114 vom 11. Juli 2002
06) Aktuelle Entwicklungen im Domain-Recht
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Die Entwicklung in der Rechtsprechung zum Domain-Recht ist rasant. Die Gerichte beackerten in den vergangenen Monaten etliche Rechts- fragen hin zu einer einheitlichen Rechtsprechung. Ob die für Domain-Inhaber oder die Inhaber von Kennzeichenrechten immer zu- friedenstellend ist, steht auf einem anderen Blatt.
Im Markenrecht sind zahlreiche Rechtsfragen geklärt. So etwa die, wie mit einer das Markenrecht eines anderen verletzenden Domain umzugehen ist, auf der keine Daten hinterlegt sind. Allerdings sind einige Gerichte auch über das Ziel hinausgeschossen (siehe "weideglueck.de" und "literatuen.de").
Bei Vertipper-Domains tritt die Frage der Verwechslungsgefahr in den Vordergrund. Dabei wird von seiten der Gerichte der Inhalt der Webseite in Augenschein genommen, insbesondere auch die dort vorhandenen Links zu anderen Seiten!
Werktitel (Kennzeichen nach § 5 MarkenG) sind nur dann stärker als die Rechte des Inhabers einer Domain, die sich nach dem Prin- zip "first come, first served" ergeben, wenn sie bundesweit be- kannt sind. Das gilt beispielsweise für die Zeitschrift "Eltern", nicht jedoch für die Zeitschrift "Bike".
Ansprüche aus § 12 BGB (Namensrecht) sind selbst bei Stadtteillnamen erfolgreich durchsetzbar. Stadtteile haben volle Namensrechte. Domain-Inhaber, deren Name nicht mit dem (Stadtteil-) Domain-Namen identisch sind, haben das Nachsehen. Im Grunde sind die bei Städtenamen entwickelten Grundsätze, insbesondere die bei Gleichnamigkeit ("vallendar.de" und "tschirn.de"), auf die Stadtteilnamen-Domains übertragbar. Und wie bei Städten gilt für Stadtteile, dass der berühmte Name den gleichnamigen Domain- Inhaber aussticht.
Auch im Prozessrecht wurde einiges geklärt, etwa dass die Über- tragung des Domain-Namens nicht gefordert werden kann und dass das Urteil bei Unterlassungsansprüchen die Willenserklärung des unterlegenen Domain-Inhabers zur Abmeldung der Domain ersetzt. Letzteres hat einige Unannehmlichkeiten für Anspruchsteller zur
Folge: der Weg zur einstweiligen Verfügung mit einem Unterlas- sungsantrag wird damit verbaut.
Weitere Informationen zur aktuellen Rechtslage finden Sie unter:
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=87
Quelle: eigene Recherche, Prof. Dr. Th. Hoeren
alles klar?
> Und wie bei Städten gilt für Stadtteile, dass der berühmte Name den gleichnamigen Domain-Inhaber aussticht.
Anscheinend ist der Ruhm der thüringischen Stadt Suhl nicht groß genug... die hat nämlich schon vor einigen Jahren die Familie Suhl aus Lübeck auf Herausgabe des Domainnamens 'suhl.de' verklagt - erfolglos! Die Domain ist bis heute im "Familienbesitz" - mehr darüber hier: http://suhl.de/why/why/presse.html#01ab40926e0ef8506
Aber gegen meinen Kompromissvorschlag von heute Nachmittag - granitza-prenzlberg.de, nur als Beispiel - dürfte doch nichts einzuwenden sein?
CU
Olaf