Homepage selbermachen 7.852 Themen, 35.619 Beiträge

Fragen zu Impressum und AGB!

Hammer_69 / 8 Antworten / Baumansicht Nickles

Hi Leute!

Hab da mal ein par Fragen...
Zuerst mal bei einer Firmen-HP:
Soweit ich weiß muss bei einer gewerblichen Homepage Kontaktdaten und Steuernummer angegeben sein. Aber muss eine Firmen-HP auch noch AGBs haben? Wenn ja, wo krieg ich sowas her, bzw. was muss drinnen sein?

Dann beim privaten Bereich:
Muss eine Privat-HP im Impressum Adressdaten, bzw. Kontaktdaten enthalten oder braucht man hier überhaupt ein Impressum?

Vielen Dank!
Matze!

bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 Hammer_69 „Fragen zu Impressum und AGB!“
Optionen

Hi Matze, leider brauchst du immer ein Impressum, weil es nach aktueller Rechtsauffassung praktisch überhaupt keine privaten Seiten mehr gibt - schau mal hier: http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-Notwendige-Angaben.html

Bei AGBs bin ich mir nicht sicher, dazu können andere vielleicht mehr sagen... nach meinem Verständnis kann ein Kaufmann theoretisch ganz auf AGBs verzichten - wenn ein solches Regelwerk nicht existiert, dann gelten eben die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie des Handelsgesetzbuches... aber da will ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
Crusty_der_Clown Olaf19 „Fragen zu Impressum und AGB!“
Optionen

Moin,

mit den AGBs hat Olaf absolut recht. Es gibt keine Regelung, daß man überhaupt AGBs verwenden muß, da es praktisch für alles auch gesetzliche Regelungen bzw. durch die Rechtssprechung vorgegebene Regelungen gibt. AGBs würden diese, soweit zulässig, nur im Regelfall zu Gunsten des Verkäufers verbessern. Wenn man drauf verzichtet, muß man halt die gesetzlichen Vorgaben als Händler akzeptieren. Kann man auch mit leben, da viele AGBs ohnehin erst gar nicht gelten, da sie der Käufer erst nach Vertragsabschluß zu sehen bekommt (gilt nicht unbedingt für einen Webshop, aber im Geschäft nebenan kann's schon der Fall sein, da kann jeder Rechtsanwalt ein Lied von singen). Wie oft wurden unsere AGB vor Gericht nicht anerkannt, da sie der Käufer erst mit der Rechnung bekommen hat, da galten sie schon nicht mehr.

Gruß
Jürgen

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 Crusty_der_Clown „Moin, mit den AGBs hat Olaf absolut recht. Es gibt keine Regelung, daß man...“
Optionen

> AGBs würden diese, soweit zulässig, nur im Regelfall zu Gunsten des Verkäufers verbessern.

Moin Jürgen - das aber auch nur, wenn beide Geschäftspartner Kaufleute sind? Wenn der Käufer ein privater Endverbraucher ist (Stichwort: "einseitiger Handelskauf") gilt m.E. das Günstigkeitsprinzip, d.h. der Verkäufer darf nix in den AGB verlangen, was den Kunden gegenüber der gesetzlichen Regelung benachteiligen würde, also nur zugunsten des Kunden, oder liege ich da falsch? Das einzige was ich mit Sicherheit weiß ist, dass die gesetzlichen Bestimmungen über zulässige und unzulässige AGBs reichlich kompliziert sind :-/

Übrigens ein schönes Beispiel für Abweichungen gegenüber dem Gesetz zugunsten des Kunden sind die AGBs vom MediaMarkt. Die verpflichten sich, jedes Gerät innerhalb von 14 Tagen zurückzunehmen - ohne Begründung, ohne dass eine berechtigte Reklamation vorliegt. Für so manchen Kunden sicherlich ein dicker Pluspunkt, den er anderswo nicht bekommt (Kehrseite der Medaille: Er muss seinerseits damit rechnen, beim Kauf einen "Anbruchkarton" zu bekommen, wo andere Kunden schon reingerochen haben... mir allerdings noch nie passiert).

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
Hammer_69 Olaf19 „ AGBs würden diese, soweit zulässig, nur im Regelfall zu Gunsten des...“
Optionen

Achso is das...

Was könnte geschehen, wenn man keine Kontaktdaten im Impressum auf private Websites hinterlegt??


Viele Grüße
Matze!

bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 Hammer_69 „Achso is das... Was könnte geschehen, wenn man keine Kontaktdaten im Impressum...“
Optionen

Wenn das Impressum nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt, musst du mit einer Abmahnung rechnen - böse Zungen behaupten, findige Rechtsanwälte bestreiten einen Großteil ihres Lebensunterhalts damit. Oder auch: "Wer in Deutschland eine eigene Homepage hat, braucht gleich eine eigene Rechtsabteilung", oder noch krasser: "...steht mit einem Bein im Knast". Das alles ist natürlich drastisch übertrieben aber du weißt ja: Übertreibung macht anschaulich.

Such mal im Netz nach Wortschöpfungen wie "Abmahnwelle", "Abmahnungs-Irrsinn" o.Ä., da dürftest du einiges finden.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
JoJo! Hammer_69 „Achso is das... Was könnte geschehen, wenn man keine Kontaktdaten im Impressum...“
Optionen

Nix, sofern kein Idiot Dir eine kostenpflichtige Abmahnung schickt. Aber entgegen dem o.a. ist bei einer privaten WS kein Impressum vorgeschrieben.
Es gibt ein Urteil das sagt, eine WS ist auch dann noch privat, wenn dort Werbung geschaltet ist, zumindest so lange wie die Werbung überwiegend nur dazu dient, um die Kosten der WS zu bestreiten.
Da dies aber kein BGH-Urteil ist, kann es auch andere geben.

und sonst z.B.:
http://www.at-mix.de/internet/recht-03010207.htm
wenn es passiert ist:
http://www.dr-bahr.com/promotion.html

bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 JoJo! „Nix, sofern kein Idiot Dir eine kostenpflichtige Abmahnung schickt. Aber...“
Optionen

> Es gibt ein Urteil das sagt, eine WS ist auch dann noch privat, wenn dort Werbung geschaltet ist,
> zumindest so lange wie die Werbung überwiegend nur dazu dient, um die Kosten der WS zu bestreiten.


Erstaunlich - das ist fast 180° das Gegenteil von dem, was in dem Link meines 1. Postings steht... eine Überlegung: Wenn die Rechtsauffassungen so weit auseinander klaffen, sollte dann nicht besser auch jeder Privatmann ein Impressum haben, weil er ggfs. ja nie weiß an was für einen Richter er im Ernstfall gerät? Bzw. allein die Aussicht, dass jemand auch nur versuchen könnte mich abzumahnen, würde mir schon reichen. Für die Abmahnung als solche braucht man schließlich noch keinen juristisch hieb- und stichfesten Grund...

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
triker Olaf19 „ Es gibt ein Urteil das sagt, eine WS ist auch dann noch privat, wenn dort...“
Optionen

Hi Olly,
Abmahnung und Gedöns...
Deswegen werde ich mich hüten auch noch mit einer HP das Netz zu verschandeln. ;-)

Ich frage mich ernsthaft was ich zum Bsp in eine HP reinbauen sollte.
Bild mit Überschrift: Das ist mein Hund beim pinkeln.
oder: wir sind die Schmitts und ich bin der Karl und da sieht man meine Frau Elly und ihre Socken rutschen!
Haha wie lustig.

Deswegen: Webspace wird so verschleudert, aber es drängt halt so manchen User zur Veröffentlichung seiner Privatsphäre.

Wenige private Pages sind einfach nur super gemacht, ist aber nicht zur Selbstdarstellung sondern zum offerieren und supporten gedacht. Wie zum Bsp. die Page(s) von GTFreak. Er hat es ja auch geschaftt damit was zu verdienen.
Olly, du erinnerst dich? Die eine Page hat er damals gewinnbringend verkauft..
Solche Pages brauchen Zeit, Enthusiasmus und Zähigkeit,
und sind meist auch rechtlich abgesichert.

gruß
Steven

Gesundheit konnte ich mir nicht kaufen... Deshalb habe ich fast keine mehr...
bei Antwort benachrichtigen