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EU-Domains:

Olaf19 / 3 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo zusammen!

Falls von euch noch wer Interesse an einer .eu-Domain hat: ab morgen, 11 Uhr, stehen rund 50.000 bereits angemeldete, aber nicht vergebene Domains (wie ist so etwas eigentlich möglich?!) zur neuerlichen Registrierung bereit.

Alles weitere in diesem Artikel.

FYI
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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JoJo! Olaf19 „EU-Domains:“
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wie möglich, in der ersten oder zweiten Sunrise Phase versucht den Zuschlag zu bekommen, aber wurde (im Gegensatz zu mir) abgelehnt.
Problem, ursprünglich sollten diese Domains gesondert gelistet werden, was aber nun abgelehnt wurde.
Daher heisste es jetzt suchen, sofern man noch nicht genug hat (hab ich aber).

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Olaf19 JoJo! „wie möglich, in der ersten oder zweiten Sunrise Phase versucht den Zuschlag zu...“
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Naja gut - wenn mehrere sich um eine Domain bewerben, dann kann nur einer den Zuschlag bekommen und alle anderen werden abgelehnt. Aber wozu ist das gut, dass *alle* Bewerber abgelehnt werden? Oder kommt das so zustande, dass jemand den Zuschlag bekommt und dann "überraschend" zurücktritt, so dass die Domain doch wieder frei wird?

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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JoJo! Olaf19 „Naja gut - wenn mehrere sich um eine Domain bewerben, dann kann nur einer den...“
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Nö, es war ja noch die Sunriseperiode. Die abgelehnten wurden erst jetzt freigegeben.

Zitat aus einer E-Mail von united-domains.de an mich
"Folgende "prior rights" können im Rahmen der Sunrise Period bevorrechtigt angemeldet werden:

öffentliche Einrichtung: z.B. Name der Stadt, Gemeinde, Behörde, Schule, Kammer. Nachweis erfolgt z.B. durch offiziellen Briefkopf
eingetragene Wortmarke oder Wort-/Bildmarke: nationale Marke in mind. einem der 25 EU-Mitgliedsstaaten oder EU-Gemeinschaftsmarke oder IR-Marke mit Gültigkeit in mind. einem der 25 EU-Mitgliedsstaaten. Nachweis erfolgt z.B. durch Kopie der Markenurkunde
Unternehmensname/Geschäftsbezeichnung (ohne Handelsregister-Eintrag): z.B. Einzelunternehmen, freie Berufe. Nachweis erfolgt z.B. durch Kopie der Gewerbeanmeldung und zusätzlicher anwaltlicher Erklärung
unterscheidungskräftiger Werktitel: z.B. harry-potter.eu, jurassicparc.eu. Nachweis erfolgt z.B. durch Kopie des Buchcovers und zusätzlicher anwaltlicher Erklärung
persönlicher Nachname: z.B. schmidt.eu, mayer.eu. Nachweis erfolgt z.B. durch Kopie des Personalsausweises und zusätzlicher anwaltlicher Erklärung

Anmeldungen zur .eu Sunrise Period können wir nur noch bis zum 5. April, 17.00 Uhr entgegennehmen. Alle Inhaber von sog. prior rights sollten deshalb rasch handeln."

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