hallo,
darf ich als privatmensch so ohne weiteres auf meiner hp einen
link zu meinen "1&1 profi seller shop" setzen, ohne ein gewerbe oder sonst was angemeldet zu haben?
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Die Frage sollte wohl eher lauten: &bduo;Darf ich als Privatmensch einen 1&1 Profiseller-Shop führen, ohne ein Gewerbe anzumelden?“
Eine Pflicht zur Anmeldung eines gewerbe hat nichts mit einem Link zu einem gewerblichen Angebot zu tun, sondern mit gewerblicher Betätigung, der Link ist da unerheblich.
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Re: rechtliche frage
Von: Silenbt Bob Geschrieben Am: 22.07.2005
ich denke das müsste doch gehen oder nicht?
ich würde diesen shop ja nicht selber führen. gut, ich würde provision bekommen, wenn sich darüber einer bei 1&1 anmeldet, aber den shop führt ja 1&1, und ich selber verkaufe ja auch nichts über diesen shop.
ist das denn in dem sinne für mich schon ein richtiges gewerbe, was ich auch anmelden muss? bin mir da jetzt nicht so ganz sicher
> gut, ich würde provision bekommen, wenn sich darüber einer bei 1&1 anmeldet
... damit bist du etwa in der Situation eines freien Handelsvertreters. Wenn du in irgendeiner Weise Gewinn erwartest, ist das gewerblich. Ab wann man das dann anmelden/ anzeigen muss, weiss deine Gemeindeverwaltung oder/ und dein Steuerberater. Grundsätzlich geht da aber kein Weg daran vorbei, dass die Tätigkeit als Powerseller gewerblich ist. Mit dem Verweis auf deiner Homepage wird auch diese u. U. gewerblich (erweiterte Impressumspflicht nach dem Teledienstgesetz beachten) ...
HTH, Z.