Hi, ich würde gerne auf meiner HP ein paar Lieder anspielen, und würde gerne wissen ob und was erlaubt ist. Ich habe mir das so vorgestellt:
Da ich keine MP3s anbieten will, würde ich die Lieder als *.rpm oder *.m3u Datei verlinken, also dass man sie "nur" anhören kann. Dann noch in "schlechterer" Qualität, wie Radioqualität, und nur max. 30 Sekunden!
Ich habe mal gelesen dass dies von der GEMA aus erlaubt ist, will mich aber zuerst absichern bevor ich mir die Arbeit mache. Nachfragen bei der GEMA brchten nix, haben nicht zurückgeschrieben, kennt sich jemand aus wie ich zu bestimmten Berichten auch die Musik einspielen kann?
Eina andere Möglichkeit wäre zum Amazon.de oder Buecher.de Online-Shop zu verlinken wo man sich die Songs anhören kann, ist dann halt nicht so doll.
Besten Dank über die vielen Tipps.
MERRY CHRISTMAS EVERYONE
Biggels
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Ich habe mal gelesen dass dies von der GEMA aus erlaubt ist
GEMA ist ja zunächst nur für die Vergütung der angeschlossenen Künstler zuständig. Kann also durchaus so sein das das was du da gelesen hast, mit dem anspielen und erlaubt, sich lediglich auf die vergütungsfreiheit bei der GEMA bezogen hat.
DAS bedeutet aber nicht das du einfach so anderer Leute Musik zum anhören anbieten darfst. (auch nciht als "anspieltipp") Die Aufführungsrechte besitzt nur der Urheberrechtsinhaber!
Wenn du selbst keinen damit erfahrenen Anwalt an der Hand hast, und Abmahnungen von anderen Anwälten vermeiden willst würde ich dir raten Lass es bleiben
Im übrigen bringt dir dein Argument mit "nur anhören" als m3u nix, weil ja auch zum nur anhören die Musikdaten auf dem Rechner des Abrufenden gespeichert werden!