Homepage selbermachen 7.852 Themen, 35.619 Beiträge

Urheberrechte...

schnaffke / 3 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo erstmal, meine Tochter beschäftigt sich in letzter Zeit gern mit der Gestaltung von Grußkarten oder Einladungskarten mit Corel Draw (sie ist 12 Jahre alt und hat inzwischen durch ihre Experimentiererei davon zugegebenermaßen mehr Ahnung als ich). Ich finde das toll und wollte sie unterstützen, und so hab ich sie gebeten, mal einen schicken Hintergrund für unsere Homepage zu entwerfen. Nun ist aber die Frage, wenn sie bei der Erstellung die Clip-Arts von Corel verwendet, und ich diesen Entwurf als jpg Hintergrund auf unsere Homepage stelle, gibts da irgendwelche Urheberrechtsprobleme?

Zum Verständnis:
Wir machen das privat, kein Gewerbe, die Home-Page existiert zwar, ist aber eher zum experimentieren, Corel ist rechtmäßig lizensiert, keine Raubkopie oder dergleichen.

bei Antwort benachrichtigen
xafford schnaffke „Urheberrechte...“
Optionen

Die Cliparts hast Du mit Corel legal erworben zur Nutzung (davon gehe ich einmal aus) und diese Nutzung schließt auch die kommerzielle Nutzung ein. Wäre ja noch schöner, wenn man Software kauft, Teile davon aber nicht benutzen darf. Gilt übrigens selbstverständlich nur bei legal erworbenen Versionen ;O)

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
bei Antwort benachrichtigen
Heinz_Malcher schnaffke „Urheberrechte...“
Optionen

Vollkommen problemlos.
Auf diese Weise gehen auch Werbeagenturen und Druckereien sowie sonstige
Medienagenturen vor. Das gleiche gilt im Übrigen auch für Schriften, die auch
Urheberrechtsbestimmungen unterliegen.

Selbst wenn es gewerblich wäre, bei original lizensierter Software ohne Probleme.
Was beispielsweise verboten wäre, die ja aber nicht betrifft:

Wenn ihr für eine andere Homepage Cliparts verwendet - der Besitzer
der Homepage ein anderer ist, als ihr,
also dieser nicht in Besitz der Clipartrechte ist, sondern diese
nur für seinen eigenen Bedarf verwenden darf, diese dann für
dritte weiterverwendet, wohlmöglich noch selbst zu gewerblichen
Zwecken. So wird das im Mediengewerbe sehr oft gemacht (illegalerweise).
Mit dem Unterschied, dass hier oft Schriften unlizensiert weitergegeben werden,
die mehrere Hundert Euro inkl. aller Schnitte kosten

bei Antwort benachrichtigen
schnaffke Nachtrag zu: „Urheberrechte...“
Optionen

für eure Antworten, das wollte ich wissen.

bei Antwort benachrichtigen