Habe da mal eine Frage:
Die Domain www.selecta.de ist bereits belegt von einer Firma namens Selecta.
Wenn ich mir nun eine Domain namens www.selecta.com machen würde, wäre das rechtswidrig ?
Ich meine, es ist weder eine kommerzielle Homepage, noch spiegelt der Name irgendetwas geschäftliches wieder. Es ist lediglich mein Spitzname. Pder wäre es ein unterschied, wenn ich sie nun www.der-selecta.de nennen würde ? Bitte klärt mich über die rechtliche Lage auf.
GreeTz Selecta
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Dazu gibt's Entscheidungen des BGH (Domain "shell.de")
Link.
In diesem Fall hatte der im Prozess unterlegene wenigstens eine Domain mit seinem Familiennamen registriert.
Sofern Du mit Familiennamen nicht "Selecta" heißt, gelten für Dich bereits die Leitsätze zum BGH-Urteil:
a) Der kennzeichenrechtliche Schutz aus §§ 5, 15 MarkenG geht in seinem Anwendungsbereich grundsätzlich dem Namensschutz aus § 12 BGB vor.
b) Schon die Registrierung, nicht erst die Benutzung eines fremden Unternehmenskennzeichens als Domain-Name im nichtgeschäftlichen Verkehr, stellt einen unbefugten Namensgebrauch nach § 12 BGB dar.
c) Verwendet ein Nichtberechtigter ein bekanntes Kennzeichen als Domain-Namen im geschäftlichen Verkehr, liegt darin eine Beeinträchtigung der Kennzeichnungskraft des bekannten Zeichens nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 bzw. § 15 Abs. 3 MarkenG.
Also alles in Allem: Schlechte Karten für Dich, sollte die Fa. Selecta auch mal z.B. die .com-Domain haben wollen. Abgesehen davon, dass auch die .com-Domain nicht frei ist :-)
Denke auch, in einem Rechtsstreit (wenn es soweit kommen würde) könntest du sehr leicht unterliegen... da die Firma mindestens in ganz Deutschland tätig ist, eher sogar darüber hinaus...
Und wenn die die .com haben wollen, dann werden sie sie auch bekommen...
Hallo.
Nun; sowie ich daß sehe; sind somit selbst die HPs die sich z.B. nur durch einen Bindestrich benennen; rechtlich im Unrecht (Je nach Anmeldezeitpunkt und Größe d.Betriebs); oder ?
Kein
Grinsegruß.
Tschau.