hi olaf...
was die geschichte mit italien, spanien und türkei angeht: ja, updates müssen meines wissen auch abgesegnet werden, außerdem ist in minndestens einem land auch noch vorgeschrieben, daß alle logs für 10 jahre vorgehalten werden, also alle gästebücher, foren, etc. insofern kostet es auch geld, ob die eigentliche registrierung kostet, kann ich dir aber nicht sagen.
was abmahnungen angeht, so gibt es eigentlich recht klare regeln. abgemahnt darf eigentlich nur werden, wenn der abmahnende rechtmäßiger abmahner ist (anwalt) und ein begründetes interesse besteht. das begründete interesse lässt sich folgendermaßen verstehen:
ein anwalt darf abmahnen, wenn er der interessenvertreter eines durch die rechteverletzung geschädigten ist, nicht jedoch in eigenregie. als kleines beispiel, ein anwalt ist vertreter von computerhändler xyz und entdeckt auf der seite des computerhändlers zyx ein fehlerhaftes impressum, so darf er im namen seines klienten abmahnen.
ein anwalt hat einen abmahnverein gegründet, die sich datenschutz zum ziel gesetzt haben und mahnt eine webseite ab, die öffentlich zugänglich personendaten veröffentlichen.
die geschichte mit der denic, internic, eunic, etc ist relativ einfach erklärt, man tritt mit einer website öffentlich auf und verbreitet inhalte. wer etwas veröffentlicht muß mit seinem namen einstehen. mal angenommen ich registriere eine domain "olaf-ist-doof.de" und hänge darauf dein foto aus, deine andresse und vielleicht noch ein paar pikante fotos ;o)...gegen wen wolltest du nun einspruch erheben? okay, man könnte den weg über anzeige und staatsanwaltschaft gehen, aber das würde das ganze unnötig verkomplizieren.
außerdme sind die einträge in den nics auch historisch begründet. das internet wurde nicht mit dem hintergrund erstellt, daß pauline müller fotos ihrer 3 hauskatzen ausstellt, es war als austauschmedium für wissenschaftliche institutionen und unter diesen ist es eben kein problem unter dem namen aufzutreten, allein schon um inhalte zu legitimieren.
gruss xafford