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"Mit dem Handy das Internet nutzen"

orgprog / 4 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,
T-mobile bot mir mit dem Tarif web'n'walk Time 300 seit Jahren eine preiswerte Alternative, ab und an mit dem Handy (als "Modem" / USB-Verbindung zum PC) eine Internetverbindung aufzubauen.

Auf Grund massiver Störungen wandte ich mich an die Hotline und musste mir sagen lassen, dass dies "eigentlich nie möglich/erlaubt!" war! Man habe diese "unzulässige" Verbindung nun unterbunden, daher meine als Störung gemeldete Situation. Eine Vertragsbestimmung konnte mir nicht genannt werden. Nun konnte ich heute wieder für ca 20 Minuten auf diese Weise eine Internetverbinbdung herstellen. Ich meldete dies und erfuhr dabei die dreiste Unterstellung einer mutmaßlich verhinderten Kaltmamsell, dass dies "nicht möglich sei"...

Frage: Gibt es hier ebenfalls Erfahrung damit, das Handy als Modem einzusetzen und dabei diesen Tarif zu nutzen? Was versteht man unter "mit dem Handy das Internet nutzen"? Ist dieses Posting von soeben keine "Internetnutzung"?

An das Telekom-Hilfe-Forum kann ich mich nicht mehr wenden, da ich wg. "Beleidigung" von Halbaffen Zugangsverbot habe.

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chrissv2 orgprog „"Mit dem Handy das Internet nutzen"“
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Gemeint ist wohl eher die Nutzung des Internets auf dem Mobiltelefon/Smartphone. Tethering, das nutzen des Mobiltelefons als Modem ist in der Regel untersagt, ebenso wie das Nutzen der SIM-Karte in einem UMTS Stick.

Infos Tethering:
http://de.wikipedia.org/wiki/Tethering

mfg
chris

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orgprog chrissv2 „Gemeint ist wohl eher die Nutzung des Internets auf dem Mobiltelefon/Smartphone....“
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"...ist in der Regel untersagt"?
Ja, aber WO stehen diese "Regeln"? Im rechtsfreien Raum?
Und: Welch Idiotie in Reinkultur! Worin würde denn für den Provider ein Nachteil bei einer solchen Nutzung liegen? Er regt sich ja auch nicht auf, wenn 10 Monate lang am Stück überhaupt keine Handy-Nutzung erfolgt,die Gebühren aber regelmässig abgebucht werden. Das Drecks-Handy vergammelte einfach ungenutzt im Schreibtisch. Nokia distanzierte sich wg. des Brandings von jeglicher technischer Unterstützung, und "Experten" des Providers glaubten wohl, ein Handy könne man auch essen...

PS: Ein soeben durchgeführter Test ergab, dass ich wieder problemlos damit ins Internet kommen kann und mit dem PC surfen. Also: "Nutzung untersagt" und trotzden "genutzt" - bin ich ein Verbrecher? Oder sind die Verantwortlichen/Sprücheklopfer des Providers Idioten? Mein Motto: Nie wieder ein Vertragshandy, es ging ja auch alle 20 Jahre zuvor auch ohne...


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Fetzen orgprog „ ...ist in der Regel untersagt ? Ja, aber WO stehen diese Regeln ? Im...“
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Wenn die Betreiber das nicht möchten, dann wird es wohl im Vertrag stehen. Der Nachteil liegt wahrscheinlich darin, dass man am zusätzlich benötigten Surfstick zusätzlich verdient und die aber weniger absetzt.

Ein Verbrecher bist du nicht, aber der Betreiber kann dir kündigen, solange die Klausel rechtens ist.

Das wahre Leben ist nicht der Kampf zwischen Gut und Böse, sondern zwischen Böse und noch Schlimmeren!(Joseph Brodsky)
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mainframer Fetzen „Wenn die Betreiber das nicht möchten, dann wird es wohl im Vertrag stehen. Der...“
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Den Surfstick habe ich auch gekauft, den Tarif dafür jedoch nicht mehr erneuert/verlängert.
Ich würde viel darum geben, dass mir der Betreiber kündigt! Kann die Frist bis Juli ohnedies kaum mehr abwarten. Bin jetzt über 20 Jahre dort Kunde, mir reicht's.
Übrigens, Im Vertrag oder in den Geschäftsbedingungen steht nichts, was man unter "Handy nutzen" sonst noch versteht, bzw. dass eine Nutzung illegal/vertragswidrig wird, sobald man ein USB-Kabel an das Handy anschließt! Wie wollen diese Spinner denn auch feststellen, ob ich ein Kabel angeschlossen habe oder nicht? Ob ich mich auf das Handy setze oder auch nicht? MfG und Danke für die Stellungnahmen.

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