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Ältere D1 Prepaid-Karte

mthr1 / 4 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo, aufgrund einer gestrigen Sendung ( ARD-Plusminus) habe ich eines meiner Handys ( Prepaid D1 ) überprüft und dabei festgestellt, dass kein Netz mehr vorhanden ist.

Die Karte hat noch ein Guthaben von ca. 12,-- € und ist dennoch nicht mehr nutzbar. Nach Informationen aus der gestrigen Sendung steht auch die 112 nicht mehr zur Verfügung.

Die beim Kauf vorliegenden AGB habe ich nicht mehr gefunden, jedoch war ich aufgrund der damaligen Aussagen vor ca. 8 Jahren der Meinung, dass die Notruf-Nr. immer zur Verfügung steht.

Eine Mitteilung, dass sich diesbezügl. die AGB's geändert haben, erhielt ich von D1 nicht, ebensowenig, dass nach einer bestimmten Zeit bei Nichtbenutzung die Karte abgeschaltet wird.

Die Aussagen verschiedener Anbieter im Laufe der Sendung waren widersprüchlich bzw. für den Verbraucher nicht klar erkennbar.

Hat jemand bei einer solchen Konstellation schon etwas unternommen, falls ja, würde mich interessieren, was dabei rauskam.

So ganz aus dem hohlen Bauch heraus, würde ich sagen, dass hier D i e b s t a h l des nicht mehr nutzbaren Guthabens vorliegt.

Gruss mthr1

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mawe2 mthr1 „Ältere D1 Prepaid-Karte“
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jedoch war ich aufgrund der damaligen Aussagen vor ca. 8 Jahren der Meinung, dass die Notruf-Nr. immer zur Verfügung steht.

Diese Aussage war seinerzeit auch richtig.

Ursprünglich konnte man Notrufnummern mit jedem Handy auch ohne SIM-Karte wählen (also auch mit abgelaufener Prepaidkarte). Da dies aber häufig für Spaßanrufe missbraucht wurde (SIM-Karte aus dem Handy nehmen >> man ist nicht identifizierbar), wurde das Gesetz diesbezüglich geändert.

So können jetzt nur noch Notrufe mit eingelegter, gültiger SIM-Karte erfolgen.

So ganz aus dem hohlen Bauch heraus, würde ich sagen, dass hier D i e b s t a h l des nicht mehr nutzbaren Guthabens vorliegt.

Es liegt kein Dienstahl vor, das Restguthaben kannst Du Dir zurückerstatten lassen.

Gruß, mawe2
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mthr1 mawe2 „ Diese Aussage war seinerzeit auch richtig. Ursprünglich konnte man...“
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Hallo mawe2, vielen Dank für Deine Antwort, ich frage mich nur, ob seitens des Anbieters keine Pflichtverletzung vorliegt, indem man auf solch gravierenden Änderungen in Bezug auf die 112 nicht informiert hat.

Gruss mthr1

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mawe2 mthr1 „Hallo mawe2, vielen Dank für Deine Antwort, ich frage mich nur, ob seitens des...“
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Ich glaube nicht, dass jeder Anbieter einer Dienstleistung zu einer Rechtsberatung während der gesamten Vertragslaufzeit verpflichtet ist...

Gesetze ändern sich und jeder Bürger ist selbst verpflichtet, sich darum zu kümmern.

Und möglicherweise hat ja auch der Anbieter darüber informiert. Indem er den Fakt auf seiner WebSite veröffentlicht hat oder sogar per SMS an seine Kunden geschickt hat.

Wenn Du aber gar kein Kunde mehr warst (weil Du nach den AGBs des Anbieters ausgeschieden bist), ist er natürlich auch nicht verpflichtet, Dich zu informieren.

Gruß, mawe2

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mthr1 Nachtrag zu: „Ältere D1 Prepaid-Karte“
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ok, danke - Tschüss

Gruss mthr1

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