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Herr Friedrich schickte mir eine Rechnung zur Verlängerung am 07. Januar. Die habe ich nicht sogleich beglichen in der Meinung, das hat zumindest noch bis März Zeit damit.
Am 03. Februar (also gestern) kam der erste Drohbrief: binnen 14 Tagen muß der Zahlungseingang erfolgen, sonst Mahngebühren ! Wenn ich also Mahngebühren entgehen will, muß ich seiner Meinung nach bis zum 17. Februar zahlen für etwas, was erst 1 Monat später fällig wird !
Mit einer solchen Mahnung kann mir der Herr Friedrich am 24. März kommen, wenn bis dahin kein Geld von mir rübergekommen ist.
Gruß
Hanshh