Wenn man jetzt dieses Bild als Beispiel nimmt. Das ist ein Ausschnitt und nachbearbeitet und ich glaube auch nicht, dass man jetzt noch eine eindeutige Zuordnung treffen kann. Allerdings bin ich im Besitz des Originals und wenn das Bild von jemand anderem genutzt wird, dann bin ich durch so eine Software in der Lage zweifelsfrei und gerichtsverwertbar mein Eigentumsrecht nachzuweisen. Das wäre in so einem Fall jetzt auch schon möglich, aber mit der Soft dürfte das in jedem Gutachten Bestand haben.
Das bringt uns zur 2ten Möglichkeit. Jetzt dürften Digitalfotos auch forensische Beweiskraft erlangen, z.B. als Dokumentation eines Verbrechens, oder bei Kinderpornobildern. In dem Moment, wo man der Originale habhaft wird, kann man sie der entsprechenden Kamera zuordnen und dürfte sich in der Beweisführung leichter tun.
Der Umkehrschluss müsste ja ebenfalls zulässig sein, denn wenn der Fingerabdruck nicht mehr vorhanden ist, dann ist es auch kein Original. Einen Exif Header kann ich manipulieren, aber bei der individullen Signatur der Kamera sollte das schon bedeutend schwieriger sein, ohne dass man es nachweisen kann.
Bisher haben sie es ja erst bei 9 Kameras geschafft zu beweisen, also werden da sicher noch etliche Tests ins Land gehen, bis es ein wirklich anerkanntes Verfahren wird. Vielleicht scheitert es auch, wie so oft, an irgend einer Kleinigkeit, z.B. weil es bei bestimmten Sensoren nicht richtig funktioniert.